Heizkostenerhöhung wird nicht übernommen.Ist das richtig so?

  • HALLO AN ALLE :confused:


    ich habe eine Frage:
    Ich bin verheiratet und habe eine Tochter.Mein Mann ist im Ausland und wartet auf sein Visum.Meine Tochter und ich sind letztes Jahr im Juli in unsere jetzige Wohnung gezogen.Da es umständlich wäre - wenn mein Mann wieder in Deutschland ist - noch mal umzuziehen haben wir eine, für 3 Personen angemessene, Wohnung bezogen.Von der ArGe haben wir keine Umzugskosten usw. bewilligt bekommen.Sie sagten, ich könne die Wohnung nehmen, aber es werden keine Umzugskosten usw. bewilligt.Sie übernehmen seit dem die angemessenen Kosten für eine 2 Zimmer Wohnung.Die Differenz bezahle ich von meinem ALG II ( sie ziehen mir den Betrag ab und überweisen die Miete an den Vermieter ).
    Der Betrag für die Miete, der vom Arbeitsamt für 2 Personen übernommen wird beträgt 390 €.
    Meine Miete beträgt insgesamt 473 €.Die Differenz trage , wie schon erwähnt, ich.


    Jetzt habe ich von meinem Vermieter vor kurzem meine Betriebs- und Heizkostenabrechnung für das Jahr 2008 bekommen:
    - Ich soll eine Nachzahlung für die Heizkosten leisten ( -235,49 € ).
    - Ich bekomme eine Nachzahlung für die Betriebskosten ( +118,18 € ).


    Aufgrund des Abrechnungsergebnisses der Heizkosten, wurden die monatlichen Abschläge für diese angepasst, so dass eine Erhöhung i.H.v 47 € statt fand.
    Die Betriebskosten sind gleich geblieben.
    Meine Miete hat sich jetzt um 47 € erhöht und ist von 473 € auf 520 € gestiegen!


    Ich habe beide Abrechnungen bei der ArGe eingereicht und habe heute ein Schreiben bekommen:


    Seit Beginn des Leistungsbezuges erhalten Sie die angemessenen Kosten der Unterkunft für 2 Personen.
    Eine Übernahme der Nachzahlung erfolgt nicht, das Guthaben wird genau wie die Erhöhung nicht berücksichtigt.
    Für Juli zahlen sie bitte den Erhöhungsbetrag von 47 € eigenständig an den Vermieter.
    Ab August 2009 wird der Gesamtbetrag in Höhe von 520 € direkt vom DLZ (Dienstleistungszentrum) überwiesen.




    Heißt das jetzt, dass die ArGe die Erhöhung von 47 € nicht tragen werden?
    Ist das richtig so, wenn die Heizkosten angepasst werden, die Differenz von den ALG II -Empfängern übernommen werden müssen?
    Und wie ist das eigentlich bei der Heizkostennachzahlung, wird die vom Amt nicht übernommen?


    Bitte um Rat und bedanke mich schon mal für die Antworten.


    Liebe Grüße

  • Hallo!


    Also das Amt zahlt dir eine angemessene Miete für zwei Personen in Höhe von ca. 390 Euro.
    Wenn diese Summe in deinem Bundesland/Landkreis als Mietobergrenze für einen 2-Personenhaushalt festgeschrieben wurde, werden sie keine Anstalten machen, die Erhöhung des Heizkostenvorschusses von 47 Euro zu übernehmen. Die nun zusätzliche Differenz musst du wohl wie schon vorher die 83 Euro von deinem ALG2 bezahlen.


    Schrader

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!

  • Prinzipiell muss die ARGE die tatsächlichen Heizkosten übernehmen, ABER:


    Es wird aufgrund der Wohnsituation und Personenzahl eine Höchstgrenze ermittelt (Isolierung, Heizart etc fließen da mit ein). Bis zu dieser Höchstgrenze werden die Heizkosten übernommen. Alles, was darüber hinaus geht, muss man selber tragen. Wenn eure Wohnung zu groß für zwei Personen ist, werden sie euch wahrscheinlich sowieso nicht die kompletten Heizkosten bezahlen, da die Heizkosten, die auf die "überflüssigen" qm entfallen, herausgerechnet werden (denke ich; bei unseren NK machen sie es so).


    Es kann also sein, dass ihr bereits den für euch errechneten Höchstsatz an Heizkosten erhaltet und deshalb nichts übernommen wird. Auf der anderen Seite dürft ihr ja auch eure Betriebskostennachzahlung behalten, was eigentlich auch nicht üblich ist. Bittet doch euren Vermieter, die Betriebskosten im angemessenen Rahmen zu senken, damit ihr im nächsten Jahr kein so hohes Guthaben habt und jetzt nicht ganz so viel zahlen müsst.


    P.S.: Unsere Heizkostennachzahlung wurde nur anteilig übernommen, da wir damit knapp über die Höchstgrenze gekommen sind. Für die monatlichen Abschläge haben wir aber eine schöne Erhöhung bekommen, da dort noch Luft nach oben war.


    Liebe Grüße,
    Jana