Trennung, und jetzt?

  • Hallo zusammen,
    da ich bisher mit dem thema noch nie in berührung gekommen bin, hoffe ich, daß mir hier jemand weiterhelfen kann. Ich bin seit knapp vier jahren verheiratet und jetzt steht die trennung ins haus. In dieser zeit hatte ich, von ein paar monaten abgesehen, kein einkommen und habe meinen anteil an dem gemeinsamen leben aus meinem privatvermögen bestritten. .dieses ist nun aufgebraucht und ich möchte die gemeinsame wohnung verlassen, da die umstände nicht mehr tragbar sind. meine noch-ehefrau geht einer versicherungspflichtigen tätigkeit nach und kann nach einer trennung kaum oder gar keinen unterhalt an mich zahlen (was ich auch nicht möchte) da sie noch unterhalt an ihren sohn aus erster ehe zahlen muss. nach abzug desselben bleibt ihr grade mal der selbstbehalt. welche schritte muss ich unternehmen, damit die arge mir eine wohnung genehmigt, den umzug bezahlt und die grundsicherung. habe ich dahingehend überhaupt eine chance oder soll ich mir schon mal einen platz unter einer brücke reservieren?
    gruß Tom

  • Hallo!


    Hat denn schon einer von Euch die Scheidung eingereicht?
    Ich würde mir an deiner Stelle schnell eine angemessene Wohnung suchen und dort einziehen. Danach solltest du dann zur Arge gehen und einen Hartz4-Antrag stellen, denn einen Anspruch auf ALG I scheinst du ja nicht zu haben. Die Arge wird natürlich auch die Unterhaltspflicht deiner Nochehefrau prüfen. Wenn da, wie du schreibst nichts zu holen ist, dann hast du meiner Meinung nach Anspruch auf 359 Euro plus angemessene Kosten für Unterkunft.


    Schrader

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!

  • Tja, das ist natürlich schade mit eurer Trennung. Aber nicht destotrotz........Du musst natürlich zuerst zu deiner ARGE gehen, bevor Du dir eine Wohnung besorgst. Sie sagt Dir, wie groß und wie teuer Deine neue Wohnung zu sein hat. Parallel dazu stellst Du einen Antrag auf Arbeitslosengeld 2. Den wenn Du ausziehst, muss ja gesichert sein, das auch pünklich Deine Grundsicherung und Deine Miete bezahlt wird.


    Gruß

  • Hallo!


    Nee, erst die Wohnung suchen und die Arge vor vollendete Tatsachen stellen. Solange skipper keine Leistungen nach SGB II bezieht, brauch er sich von denen nichts genehmigen lassen. Wer weiss, auf welche Ideen und Schikanen die die bei der Arge noch kommen.
    Natürlich sollte die Miete nicht exorbitant hoch sein.


    Schrader

    Schrader


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  • Hallo!


    Zitat

    da er dann auch die Möglichkeit hat die Erstausstattung zu beantragen.


    Stimmt, das habe ich vergessen zu berücksichtigen. Aber dann dauert es mit der eigenen Wohnung deutlich länger, ehe die von der Arge alles geprüft haben. Auch die Frage, ob er nicht Anspruch auf Hausrat aus der ehelichen Wohnung hat.


    Schrader

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!

  • Natürlich erst Arge; wie soll er sonst wissen, was genehmigt wird. Es ist ihm nicht damit gedient, wenn er sich eine Wohnung sucht, keine Ausstattung hat und vielleicht aufgrund irgendeiner "Unangemessenheit" der Wohnung, sei es Größe oder Kosten, nach kurzer Zeit wieder umziehen zu müssen.