Freundin Schwanger (3.Monat) wohnt bei den Eltern:Hab ein paar Fragen

  • Hallo und guten Tag ich bin durch google auf diese dieses Forum gestoßen und habe direkt mal ein paar fragen an euch.Hoffe ihr könnt mir welche beantworten.Danke schonmal.Also ich fange mal an.
    Es geht in erster Linie um meine freundin.


    Fakten:
    Freundin 22 Jahre alt, ab 1.Juli 2009 arbeitslos davor überbetriebliche ausbildung als beiköchin gemacht.
    Im 3. Monat schwanger bekommt 292,50 ALG1 bescheid kam vor 3 tagen.In ihrer ausbildung verdiente sie ca. 480 euro+kindergeld und 140 euro fahrkosten.
    sie wohnt bei ihren eltern, mutter arbeitet auf 400 euro basis (stief)vater macht 2 euro job und bekommt natürlich noch alg2.
    Miete ca 400 euro+50 euro strom.
    Gestern bei Caritas gewesen und alles beantragt.ging alles sehr unbürokratisch im gegensatz zur arge^^


    Meine freundin war heute bei der arge um ergänzendes ALG2 zu beantragen dort gab man ihr einen termin für den 2.7 aber mit dem hinweis das ihr wohl kein erg. alg2 zustehen würde.
    Ichg als Freund und Vater des kindes bin selbst ALG 2 empfänger.


    jetzt meine fragen:


    1.hat sie wirklich kein anspruch auf alg2?wenn nicht wohngeld?oder sonst noch was anderes?


    2.bildet sie eine bedarfsgemeinschaft mit den eltern?habe mal gelesen das schwangere nicht mit in die bedarfsgemeinschaft gerechnet werde.


    3.wie sieht es nach der geburt mit der unterhaltspflicht meinerseits aus als (hoffendlich bis dahin nicht mehr) alg2 bezieher.


    4. wird sie weiter kindergeld bekommen?


    habe noch mehr fragen die ich dann bei gegebener zeit stellen werde aber das sind erstmal die wichtigsten.hoffe ihr könnt mir ein wenig helfen mfg martin

  • Grundsätzlich bildet sie nach Geburt ihres Kindes eine eigene BG mit dem Kind, d. h. die Einkommensverhältnisse der Eltern dürfen nicht mehr hinzugezogen werden. Daher wird sie auch einen Anspruch auf ergänzende ALG II-Leistungen haben.


    Sollte sie dann mit dem Kind bei ihren Eltern wohnen bleiben, bekommt sie die anteilige Miete für sich und das Kind zusätzlich zu den Regelleistungen. Will sie in eine eigene Wohnung ziehen, sollte sie sich vorher auf der ARGE erkundigen, wie groß und wie teuer die Wohnung für sich und das Kind sein darf. Ihr steht dann auch Wohnungserstausstattung zu. In jedem Fall steht ihr auch Erstausstattung für die Schwangerschaft und das Kind zu.


    Sie sollte den Antrag auf jeden Fall stellen. Ich weiß allerdings nicht, ob VOR der GEburt immer noch ihre Eltern mit hinzugezogen werden können, NACH der Geburt ist es jedenfalls nicht mehr rechtens.


    Wenn du mit deiner Freundin und dem Kind zusammenziehen willst, müsst ihr das ebenfalls beantragen, dürfte aber eigntlich nicht abgelehnt werden, da es eine Familienzusammenführung ist. Falls nicht, hat sie dann wahrscheinlich noch Anspruch auf Alleinerziehendenmehrbedarf.


    Wegen Unterhalt: Wenn du nicht mit ihr zusammenwohnen willst, wird wahrscheinlich das Jugendamt Unterhaltsvorschuss leisten, solange du nicht zahlen kannst. Soweit ich weiß, kann sich das Jugendamt aber alles von dir zurück holen, sobald du ein höheres Einkommen hast.


    Liebe Grüße,
    Jana


    P.S.: Andere hier im Foum kennen sich damit aber noch besser aus ...