unterhalt über 18

  • Unterhaltsleistungen enden nicht mit dem 18. Lebensjahr. Um dir ggf. Auskünfte geben zu können, bräuchte man mehr Auskünfte, also was für Ausbildungen machen deine Kinder, ist das jeweils "reineweg" eine schulische, oder eine betriebliche Ausbildung, eine Kombination, oder oder ... und wie oder werden die überhaupt vergütet usw. Fragen über Fragen; ohne Hintergrundwissen kann man wirklich nichts Konkretes sagen.

  • Hallo!


    Wenn die Kinder keine wirtschaftliche Selbstständigkeit erreicht haben, so sieht es ja in deinem Fall aus, muss der Vater, aber auch du weiterhin für den Unterhalt sorgen. Gegebenenfalls müssen die nun volljährigen Kinder ihre Ansprüche gegen den Vater bei einem Familiengericht einklagen.


    Schrader

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!