Zuflussmonat Mutterschaftsgeld

  • Hallo zusammen,




    ich bin mit meinem latein am Ende...


    NAch vielen verschiedenen Auskünften und unterschiedlichen Infos im Netz bin ich nun endgültig durcheinander.




    Zu mir es geht um einen Argebescheid ab Januar diesen Jahres. Im Januar habe ich meine Ausbildung abgeschlossen deswegen neuberechnung.




    Also Zum Zeitpunkt der Neuberechnung war ich schwanger.


    Ich erhielt bis 18 Februar Krankengeld da die schwangerschaft kompliziert war.


    Mutterschaftsgeld wurde ab 19 Februar gezahlt 6 wochen vor geburt... Überwiesen wurde mir im Februar also das Krankengeld von mitte Jaanuar bis mitte FEbruar.




    Im März bekam ich das Mutterschaftsgeld für die 6 Wochen vor der Geburt überwiesen, und da die kleine maus zu früh kam auch das für den zeitraum danach. das macht da sie unter 2,5 kg hatte 12 wochen danach aus.


    Insgesamt bekam ich im März also Mutterschaftsgeld für 18 Wochen.




    BEi meiner letzten Frage im Amt wurde mir gesagt das dieses geld nicht einzeln auf die darauffolgenden Monate angerechnet wird für die das Mutterschaftsgeld ja auch gedacht war sondern nur für den Monast der Zuflusses zählt.




    Das würde bedeuten, das ich im März keinen Anspruch habe und dafür ab April voll anspruchsberechtigt bin... richtig?




    Das war zumindest die auskunft meiner sachbearbeiterin... und die hat in meinem Beisein sogar rücksprache mit ihrer teamleitung geführt diesbezüglich...




    Nun kam der BEscheid, der von einer vertretung erstellt wurde...und in diesem wird das Mutterschaftsgeld doch auf die einzelnen Monate angerechnet...




    Was ist nun richitg?




    DAnke für eure Hilfe

  • Ich kenne es so, dass einmaliges Einkommen dann auf mehrere Monate aufgeteilt und angerechnet wird, wenn im Zuflussmonat ansonsten kein Anspruch mehr bestünde. Damit soll verhindert werden, dass die Leistungsbezieher in dem Monat ihre KV und RV nicht mehr von der ARGE bezahlt bekommen.


    Ist insofern aber auch nicht nur nachteilig (je nachdem, wie hoch die Zahlung ist), da dann natürlich auch in jedem Monat der volle Freibetrag gewährt werden muss.


    Meiner bescheidenen Meinung nach ist die Berechnungsweise also richtig.


    Liebe Grüße und alles Gute für dich die Kleine!


    Jana

  • Hallo Jana, danke für die schnelle Antwort...


    was genau meinst du mit Freibetrag?


    Den vom Wenn mir jemand eine Stelle im SGB sagen würde zum nachlesen dann wäre es eben sicher so richitg... im moment fühlt es sich einfach willkürlich an...


    Und deine Anspielung auf die Sozialversicherungsbeiträge verstehe ich nicht ganz... für den Zeitraum in dem ich Mutterschaftsgeld erhalte bin ich über die Krankenkasse pflichtversichert und im anschluss weiterhin über die Elterngeldstelle...


    Ach je... ich hab das SGB 5 gelernt... :D Krankenkassen etc... wären nur alle SGB´s mit in der Ausbildung gewesen seufz..


  • Und deine Anspielung auf die Sozialversicherungsbeiträge verstehe ich nicht ganz... für den Zeitraum in dem ich Mutterschaftsgeld erhalte bin ich über die Krankenkasse pflichtversichert und im anschluss weiterhin über die Elterngeldstelle...


    Hallo Darla,


    das z. B. wusste ich noch nicht ... Dann kann ich dir leider nicht weiterhelfen, aber vielleicht weiß eine der anderen Mütter hier im Forum mehr.


    Liebe Grüße,
    Jana