Ab welchem Zeitpunkt steht mir ALG 2 zu.

  • Ab wann steht mir ALG 2 zu.


    Hallo an alle, ich habe eine Frage:
    Ich habe am 30 April ALG 2 geantragt.
    Soll heißen ich habe mich dort gemeldet, meine Daten wurden aufgenommen und ich hatte gleich einen Termin bei meiner Zukünftigen Arbeitsvermittlerin.
    Die freundliche Dame, die meine Daten aufgenommen hat, hat mir dann für 7 Mai einen Termin bei der zuständigen Frau zugeteilt, die für die Bearbeitung und Berechnung der Leistungen zuständig ist. Anbei hat sie mir eine Checkliste mit Unterlagen mitgegeben, die ich für diesen Termin mitbringen muss. Und mir gesagt, dass ich ab sofort anspruch auf Leistungen habe.


    Am 7 Mai habe ich dann mit der Dame aus der Leistungsabteilung die Checkliste, die vollständig war, abgearbeitet. Anschließend hat sie mir ein weiteres Formblatt in die Hand gedrückt, dass ich ihr bis zum 22 Mai zuschicken sollte.
    Dieses habe ich fristgerecht eingeschickt und 2 Tage später noch einmal zugeschickt bekommen, weil, es nach Auffassung der Dame nicht „vollständig“ ausgefüllt war. Sie hat mir eine Frist von 3 Woche gesetzt. Ich habe die Anlage ausgefüllt und ihr umgehend zugeschickt.
    Dann ist lange gar nichts passiert.
    Am Freitag habe ich meinen Bescheid bekommen, nach dem mir ab dem 3 Juli!!, Alg 2 zusteht. also vier Wochen nachdem ich den den Antrag ausgefüllt habe.


    Frage: Müsste mir nicht bereits ab dem 1 Mai ALG 2 zustehen.
    Und wie gehe ich am besten vor?
    In meinem bescheid stand fehlt jegliche Rechtsbelehrung, wie man das vom Finanzamt usw. kennt.


    Danke Gruß Jazzix

  • Hallo!


    Also wenn du am 30.04.schon ohne Einkommen und mittellos warst, dann sollte man dir auch ab dem 30.04.2009 Leistungen bewilligen.
    Auf den Anträgen, die man dir am 30.04. ausgehändigt hat, muss doch ein Datumsstempel vom selbigen Tag gewesen sein.


    Schrader

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!

  • Stell dich aber daruaf ein, dass man von dir wissen will, wie du deinen Lebensunterhalt zwischen 30. April (=Antragstellung=Zahlungsbeginn) und jetzt bestritten hast.


    Die ARGE ist dann schnell mit der Vermtung dabei, du hättest ja doch vorher noch keine Leistungen benötigt, weil du ja auch so über die Runden gekommen bist.


    Grundsätzlich stimmt es aber, dass du AB ANTRAGSTELLUNG, also bei dir 30. APRIL, Anspruch auf Leistungen hast!


    Liebe Grüße,
    Jana

  • HalloJana,hallo Schrader,
    vielden dank schon mal.
    Einkünfte für Mai Fehlanzeige, die haben ja meine Kontoauszüge.
    Soll ich gegen den Wiederspruch offiziel einen Wiederspruch einlegen?
    Oder zieht man da den kürzeren?
    Danke Gruß Jazzix

  • Hallo!


    Ja, natürlich Wiederspruch. Hast du noch irgendwelche Papiere, die Belegen, dass du am 30.04. bei der Arge warst? Da deine Daten ja am 30.04. aufgenommen wurden und du bereits am 07.05. einen Termin bekommen hast, musste doch eigentlich alles nachvollziehbar sein.


    Schrader

    Schrader


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