Wieviel steht mir zu?

  • ]Hallo zusammen,


    Und zwar bin ich alleinerziehende Mutter von einem 2 jährigen Jungen.
    Arbeite bei Mc Donalds auf 400€ Basis,bekomme so 250 € im Monat + 284€ ARGE
    164€ Kindergeld,und 117€ Unterhalt.


    Der Lohn kann aber auch schwanken, sodass es sein kann dass es 300€ sind oder nur 100€, kommt drauf an wieviele Stunden ich im Monat habe.
    Zur Zeit ist es leider so dass ich nur noch sehr selten arbeite, da sie einsparen müssen.
    Deshalb wollte ich jetzt wissen, ob ich trozdem von der Arge nur die 284€ bekomme, auch wenn ich weniger hab:confused:


    Ps.:
    Miete wird bei mir komplett übernommen,zahle nur 30€ Strom monatlich.


    Danke schonmal im Vorraus..


    Liebe Grüße
    Giuliana

  • Hallo!


    In diesem Fall muss du den Lohnzettel von McDonald und den entsprechenden Kontoauszug/Quittung(falls sie es dir bar geben) jeden Monat bei der Arge einreichen, damit sie zum einen sehen, wann die Verfügbarkeit war und zum anderen werden sie es dann mit der nächsten ALG2-Überweisung verrechnen.


    Schrader

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!

  • Giuliana2604 das Hauptproblem ist bei Dir genau dieser 400€ Job - für mich gehörn die alle abgeschafft ebenso wie die Zeitarbeits-Schnorrer-Firmen.


    Was bei Dir so Problematisch ist ist die Tatsache das Du eigentlich keinen 400€ Job hast sondern nur einen der Dir maximal 400€ Bruttoverdienst zugesteht. Nach dem was Du darlegst ist das ein Arbeitsverhältnis auf Abruf ohne eine Garantie am Monatsende auch wirklich immer 400€ verdient zu haben. Ohne diese Gararntie ist das nichts weiter wie ein Aushilfsjob. Der einzige Vorteil liegt beim Arbeitgeber der damit seine Personalkosten drücken kann, wenn er Deine Tätigkeit so beschränkt das Du nicht mehr wie 400€ verdienen kannst. Ich denke diese Unternehmerdenke hat längst Überhand genommen,führt zu Wettbewerbsbenacheiligungen anderer seriöser Unternhemen und ist in gegenwärtigen Wirtschaftssituationen eigentlich nicht tragbar weil viele anständige Unternehmer sich dann auch gezwungen sehen sich dieser Beschäftigungskultur anzupassen was ja in Deutschland reichlich geschehen ist und zu einem "Ausbluten" der Sozialkassen geführt hat! Eigentlich müsste man niemandem Helfen der in diesen Beschäftigungsverhältnissen glaubt seine Zukunftssicherung betreiben zu müssen, aber die Menshen sind halt dumm. Wenn jemandem Deine Arbeitskraft nichts wert ist, bist Du ihm auch ansonsten nichts wert!!! - nur mal so zum Nachdenken.


    Die ARGE muss davon ausgehen das Du dieses Einkommen jeden Monat erzielts und berechen wie folgt:


    100€ Freibetrag dieser Betrag bleibt Dir immer wenn Du einer Beschäftigung nachgehst. des weiteren werden die von den restlichen 300€ die nicht anrechnungsfrei sind 20% zugestanden also 60€ der Rest ist für den Staat, Da D u das Geld aber von Deinem Arbeitgeber ausgezahlt bekommst zieht Vater Staat Dir von den ALG II Leistungn 240€ ab es bleiben Dir so gesehen noch Deine 160€ mit der Problematik wenn Du weniger bekommst vom Arbeitgeber und das der ARGE nicht mitteilst, ziehen die auch nach wie vor die 240 € ab, denn Du bist Meldepflichtig und wenn Du dem nicht nachkommst haste wenn Dein Arbeitgeber Dir eben nicht jeden Monat die 400€ auszahlt weil zu wenige Stunden an Arbeit zusammenkommen, eideutig ein Minus im Portmonaie und bist auch noch selber schuld!


    Also melde das der ARGE insbesondere die schwankenden Einkommen würde ch als Grund beim Arbeitgeber anzuzeigen das dies jedes Mal zu einer Nachberechnung bei der ARGE kommt und dies kein Zustand ist. Entweder sorgt er dafürdas Du Deine Stunden bekommst oder er sollte sich nach neuen Mitarbeitern umschauen!
    Denn einen 400€ muss man auch nicht machen, die Zielsetzung hinsichtlich einer Tätigkeit ist in den Gesetzen klar beschrieben und heisst sozialversichrungspflichtiges Arbeitsverhältis welches den Umstand des Bezugs von Leistungen nach dem SGB dauerhaft beendet!


    Gruss