Ortsabwesenheit in mutterschutz/elternzeit bei algii bezug

  • Hallo Ihr Lieben,


    ich bin neu hier und habe eine sehr dringende Frage an euch und hoffe, dass mir jemand weiterhelfen kann.


    Ich bin in einer schwierigen Situation und brauche unbedingt Rat, da ich morgen einen Termin bei der ARGE habe!


    Ich habe mich mit meinem Sohn waehrend dem Mutterschutz/Elternzeit (mein Sohn war zu dem Zeitpunkt 3 Monate alt) fuer einige Zeit im Ausland aufgehalten, da ich die Unterhaltsansprueche mit den Vater klaeren wollte. Ich habe dies der ARGE nicht mitgeteilt.


    Ich bekam kurze Zeit spaeter nachdem ich ausgereist war einen Brief von der ARGE, dass ich mich bei Ihnen vorstellen soll wegen meines "Bewerberangebotes bzw. der beruflichen Situation". Da ich natuerlich im Ausland war, konnte ich diesen Termin nicht wahrnehmen. Ich schrieb denen daraufhin eine Email, dass Sie mir doch bitte mitteilen moechten, warum ich mich vorstellen soll, da ich momentan alleinerziehende Mutter bin und mich im Mutterschutz/Elternzeit befinde und nicht vermittelbar bin!


    Daraufhin kommt eine Antwort zurueck, dass die Einladung zur Prüfung des Vorliegens der Voraussetzungen für Leistungsansprüche erfolgt. Was fuer ein Schwachsinn soll das bitte sein???


    Tja und wie dem so ist, kam dann gleich darauf der naechste Brief, dass ich gerade mal 1 Woche spaeter zum naechsten Termin erscheinen soll... wenn ich diese nicht wahrnehmen wuerde, dann entfaellt so und so viel % von meiner Regelleistung etc. Natuerlich konnte ich auch diesen weiteren Termin nicht wahrnehmen...(war ja nach wie vor im Ausland) Dies war mir alles bewusst und ich haette diese Kuerzung gern in Kauf genommen, LEIDER kam es nie zu einer Kuerzung sondern zu einer kompletten Streichung!


    Der 3. und vorerst letzte Brief dieser Abteilung der ARGE beinhaltete dann folgenden durchaus interessanten Text! Ich moechte doch bitte am .... um .... in die ARGE kommen. Sie moechten mit mir ueber meine ORTSANWESENHEIT sprechen!


    Gut auch diesen Termin konnte ich wieder nicht wahrnehmen...


    Daraufhin kam kurz darauf ein Schreiben vom Amtsgericht mit einem "Ermittlungsverfahren wegen Betruges", indem doch tatsaechlich folgendes geschrieben steht:


    "Der/die Beschuldigte, welche mit amtlichen Wohnsitz in ...... gemeldet ist, bezieht derzeit ALGII von der ARGE (was gar nicht stimmt, da es schon seit fast 2 Monaten gestrichen wurde)!!! Entgegen der bekannten Verpflichtungen teilte er/sie der ARGE nicht unverzueglich mit, dass sie sich regelmaessig!!! nicht an der gemeldeten Wohnanschrift in ......., sondern vielmehr in ...... (Ausland) aufhaelt.


    Im Vertrauen darauf, dass der/die Beschuldigte unter der gemeldeten Wohnanschrift tatsaechlich wohnhaft ist, werden dem/der Beschuldigten monatlich regelmaessig durch die ARGE Leistungen nach dem SGBII gewaehrt. Bei Kenntnis der wahren Sachlage haette die ARGE dem/der Beschuldigten fuer die Zeitraeume des Aufenthalts in ..... keine Leistungen gewaehrt."



    Aufgrund dieses Schreibens kamen Sie in der Zeit meiner Abwesenheit mit 3 Leuten im haus meiner Eltern vorbei und machten eine Durchsuchung auf Beweismaterial wie z.B. Reisedokumente, Fotos etc., ob ich mich dort aufhalte und wo!


    So jetzt ist meine Frage, kann es sein, dass die ARGE anhand meiner Email, die ich aufgrund des 1. Schreibens von Ihnen erhalten hatte, eine Nachforschung angstellt haben, woher diese Email bzw. die IP Adresse dieser Email her kommt? Falls ja, ist das nicht ein Fall fuer den Datenschutz???


    Mich wundert an der ganzen Sache nur, woher die so genau wissen an welchem Ort ich mich laut deren Schreiben aufgehalten habe! Meint ihr, dass da tatsaechlich Nachforschungen anhand meiner Email gemacht wurden und wenn ja, ist das ueberhaupt erlaubt???


    Nach meiner Rueckkehr habe ich natuerlich wieder einen neuen Antrag auf ALGII gestellt, da die Zahlung ja bereits seit Monaten eingestellt wurde. Nun wollen die allerdings auch im Nachhinein noch Nachweise etc. sehen, von wann bis wann ich mich im Ausland in ..... aufgehalten habe!!!


    Nun ist meine frage, wie soll ich mich da verhalten??? Die haben die Staatsanwaltschaft auf Verdacht von Betrug eingeschalten aber keinerlei Beweise im haus meiner Eltern vorfinden koennen!!! Das heisst, wo haben die die Informationen her und muss ich denen wirklich tatsaechlich Nachweise bringen wann und wie lange ich mich im Ausland aufgehalten habe??? Normalerweise haben die ja keinen einzigen Beweis dafuer, nur den Verdacht!!!


    Ich bin echt verzweifelt und weiss nicht was ich machen soll.


    Nun nochmal meine fragen:


    1. Ist das nicht Datenschutz, wenn die evtl. von der ARGE die Emails auf IP etc. geprueft haben?
    2. Muss ich denen Nachweise wie z.b. Reisedokumente etc. vorlegen, auch wenn es von der ARGE und der Staatsanwaltschaft nur Verdacht auf Betrug ist/war (ohne jeglich gefundene Beweise)???
    3. Kann die ARGE meinen Reisepass bzw. den meines Sohnes zur Einsicht wegen Nachweisen von Einreisestempel etc. verlangen??? um nachzuvollziehen wann und wie lange ich mich wo aufgehalten habe?


    Ich weiss es ist eine etwas bloede Situation und ich hoffe trotzdem, dass hier jemand erfahrenes dabei ist, der mir da weiterhelfen kann, wie ich mich jetzt verhalten soll. Um es nochmal zum Schluss zu erwaehnen, ich war im Ausland nicht fuer Spass oder Urlaub, sondern dafuer um die Unterhaltssache meines Sohnes zu klaeren, leider ohne Erfolg!!!


    Vielen herzlichen Dank im Voraus fuer alle hilfreichen Antworten!


    Viele liebe Gruesse an euch alle... und noch einen schoenen Tag...

  • Also um es klar zu sagen, die Ortsabwesenheit ist immer ein Indiz dafür das jemand etwas anderes im Schilde führt und grade Auslandsaufenthalte hegen da den Verdacht hier Leistungen zu beantragen und im Ausland dann noch zusätzlich Geld zu verdienen.


    Meldepflicht besteht und wird auch sehr schnell mit Sanktion bestraft !


    Wenn Du ruhig und sachlich angibst was Du im Ausland wie lange erledigt hast kommst Du eventuell mit einem blauen Auge davon heisst Sperrfrist der Leistungen bzw. Sanktion. Die Unterstellungen solltest Du ruhig und sachlich aufklären weil für Dich sehr viel davon abhängt, also schalte den Ego im Gespräch am besten aus, egal wie schwer es wird, es hängt viel von der Art wie Du darauf reagierst ab.


    Selbst wenn eine Anzeige aufrecht erhalten bleibt schluck das und lass Dich dadurch nicht verunsichern!


    Am Besten bestehst Du zu beginn des Gespräches auf eine Niederschrift der Aussage und der Fragestellung und bestehe auf das Festhalten des Wortlautes jeder Frage!


    Das zeigt dann bei gericht ob sich die Sachbearbeiter auch korrekt verhalten haben.


    Gruss

  • Die Sache ist echt verzwickt und mir fällt spontan nichts dazu ein ...


    Aber eine Frage habe ich: Warum hast du der ARGE nicht mitgeteilt, dass du wegen Klärung der Unterhaltsansprüche gezwungen bist, dich so und so lange im Ausland aufzuhalten? Immerhin hast du
    - Elternzeit hin oder her - eine Mitwirkungspflicht, der du meiner Meinung nach nicht nachgekommen bist. Auch verstehe ich nicht, warum du dich so sehr weigerst, der ARGE darzulegen, wo du dich wie lange aufgehalten hast. Damit und mit deiner Erklärung der Gründe könntest du eventuell Schlimmeres noch abwenden, allerdings solltest du dich einsichtig zeigen und nicht der ARGE auch noch Gegenvorwürfe machen. Spätestens in deiner E-Mail als Antwort auf den ersten Brief (woher hast du überhaupt von dem Brief gewusst?) hättest du ihnen doch mitteilen müssen, wo und warum und wie lange du dich aufhältst.


    P.S.: Eine komplette Streichung erfolgt i. d. R. dann, wenn man nach Verhängung einer Sanktion erneut einer Pflicht nicht nachkommt. Da du drei Termine verpasst hast und bereits nach dem zweiten die Sanktion verhängt wurde, ist das eine logische Konsequenz.


    Liebe Grüße,
    Jana

  • Hallo!


    Na ich tippe mal, dass dich jemand bei der Arge anonym angeschissen hat. Daher auch die 3 Einladungen, obwohl du ja in der Tat im Mutterschutz warst und somit überhauptnicht vermittelbar.
    Das feststellen der IP geht nur auf Anordnung der Staatsanwaltschaft. Und so schnell schiessen die eigentlich nicht.
    Da du dich nach drei Einladungen halt nicht bei der Arge hast blicken lassen, gingen die davon aus, dass du tatsächlich ausser Landes bist und haben dir zurecht die Leistungen zu 100% gestrichen. Logisch ist auch die Strafanzeige wegen Sozialbetrugs.
    Zum Reisepass: du warst also in einem Land, in dem bei der Einreise ein Personalausweis nicht ausreicht, sondern ein Reisepass zwingend vorgeschrieben wird. Damit hast du dann auch einen Einreisestempel von dem Land erhalten. Und auch der Reisepass deines drei Monate alten Kindes ist sehr verdächtig. Wer hat schon einen Reisepass für ein Baby, noch dazu, wenn er Hartz4-Empfänger ist? Und ob du für dich und deinem Kind ein Reisepass ausgestellt bekommen hast, lässt sich durch eine Anfrage beim Einwohnermeldeamt sehr leicht prüfen. Die Arge darf das, die Staatsanwaltschaft erst recht.
    Da gibt es nur eine Möglichkeit. Du musst die Reisedokumente als gestohlen/verloren melden. Aber später auch nicht mehr nutzen, denn die Dokumente stehen dann im Computer des Bundesgrenzschutzes als vermisst und der Beamte würde sofort Alarm schlagen.
    Ferner musst du dir eine gute Ausrede einfallen lassen, wo du denn nun warst.
    Ansonsten hilft nur beten, das sie dir nicht doch noch auf die Schliche kommen.


    Schrader

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!

  • Sag mal, Schrader: KAnnst du eventuell auch Tipps geben, die nicht eine Straftat darstellen??? ICh finde es einfach unmöglich, jemandem, der sowieso schon durch sein unüberlegtes Verhalten Probleme genug am Hals hat, ncoh dazu zu raten, sich vorsätzlich gesetzeswidrig zu verhalten!!!


    Wie wäre es einfach mit ein wenig Einsicht und der Wahrheit??? Wenn sie jetzt einsichtig ist und Glück hat, kommt sie mit einem blauen Auge davon. Wenn sie jetzt aber "die Dokumente verschwinden und sich eine Ausrede (=Lüge) einfallen lässt", macht sie sich vorsätzlich strafbar und hat mit deutlich härteren Strafen zu rechnen, wenn es rauskommt. Und glaubt mir, die Staatsanwaltschaft ist auch nicht blöde. Wenn die Dokumente verlangt worden sind und erst danach "plötzlich" gestohlen werden, sieht das mehr als nur verdächtig aus ...

  • AN ALLE DIE GEANTWORTET HABEN!!! ERSTMAL VIELEN HERZLICHEN DANK...


    Horst GRUNERT


    Vielen Dank fuer deine Antwort und die darin enthaltenen "Anweisungen"... ich werde selbstverstaendlich versuchen sachlich und nett zu bleiben. Was ich vielleicht vergessen hatte mit anzumerken ist die Tatsache, dass mir die Leistungen nicht wegen des "Nichterscheinens" gestrichen wurden, sondern vielmehr daher, weil sich die Unterhaltssache aufgrund von fehlenden Nachweisen bisher nicht klaeren konnte! Und da Unterhalt nun mal bei ALGII Vorrang hat, haben die einfach gesagt die streichen vorerst die Leistungen bis alle erforderlichen Unterlagen bei der Unterhaltsstelle vorliegen etc... Und wie gesagt es scheint sich alles etwas ueberschnitten zu haben, denn als der Brief von der Staatsanwaltschaft kam, dass ich MOMENTAN Leistungen von der ARGE erhalte, stimmte ja gar nicht, da die Leistungen lange vorher bereits gestrichen wurden, daher frage ich mich, was das ganze mit der Staatsanwaltschaft sowieso soll, da ich gar keine Leistungen mehr bezogen hatte, was wollen die denn dann von mir??? Dann kann ich mich auch so lange und so oft im Ausland aufhalten wie ich will bin ich der Meinung, da ich denen doch keine Rechenschaft schuldig bin, wenn ich keine Leistungen mehr beziehe oder sehe ich das auch falsch? Daher bin ich ueber eure Ratschlaege sehr dankbar... da ich mich mit diesen zig 1000 Gesetzen um Hartz4 leider nicht komplett auskenne... Also wie gesagt die Leistungen wurden mir gestrichen aufgrund von fehlenden bzw. nicht vollstaendigen Unterlagen/Nachweisen bezueglich Unterhalt!!! NICHT weil ich nicht bei den Terminen erschienen bin!!! Ich hatte naemlich ein Schreiben von der Abteilung bekommen, wo eben mit den Sanktionen drin stand, dass die ab sofort fuer 3 Monate um so und so viel % gekuerzt werden... deshalb wundert mich das alles etwas, besonders mit der Staatsanwaltschaft und WOHER DIE WISSEN, wo ich war!!!


    Ach ja und ich war und bin nach wie vor im Mutterschutz und frage mich ernsthaft was das fuer eine Buerokratie ist! Einerseits wollen sie in Deutschland alles fuer die Kinder unserer Nation tun und helfen mit mehr Geld hier und mehr Geld dort usw. aber andererseits nehmen Sie einem ALLES und schicken auch gleich noch Anwaelte auf den Hals, das passt doch nicht zusammen! Die haben mir auch gleichzeitig das Kindergeld gestrichen und verlangen es nun zurueck fuer einen bestimmten Zeitraum, das ist doch alles seltsam... woher wissen die bitte wie lange ich wo gewesen bin??? Das sieht mir hier ganz nach Pruefung aus oder einen Fall fuer den Datenschutz...


    Jana


    Ja es war mein Fehler, dass ich der ARGE nicht mitgeteilt habe, dass ich mich im Ausland aufhalten werde wegen der Klaerung des Unterhalts etc. Nur weiss ich auch, dass ich NIEMALS diese Zeit bekommen haette, die ich in Anspruch genommen habe! Es waeren ja maximal die 3 Wochen gewesen, wenn ich die ueberhaupt genehmigt bekommen haette und der Vater des Kindes hatte sich kurz vorher unverhofft gemeldet (er war mir vorher mehr oder weniger unbekannt, hatte keinen Kontakt mehr zu ihm, wusste weder Aufenthalt noch sonstiges von ihm)... er wusste nicht einmal, dass er nun einen Sohn hat... nach dem Telefonat hat er es erfahren und war sehr geschockt, selbst ich war geschockt, dass ich ueberhaupt einen Anruf nach so langer Zeit von ihm erhalte... egal, das ist ne laengere Geschichte und daraufhin hab ich mich auf die Socken gemacht und mir gedacht, wenn die mir hier mit dem Unterhalt so auf die Nerven gehen auf den Aemtern, dann nehme ich das eben selbst in die Hand und das habe ich getan, leider bisher immer noch ohne Erfolg! Da er natuerlich nicht zahlen kann und will... ist aber ein anderes Thema... das war der Grund dafuer warum ich es nicht der ARGE mitgeteilt hatte, weil es eh schon eine schwierige Situation war...


    Ich habe auch kein Problem damit, der ARGE mitzuteilen, wo ich wie lange war und warum. Nur denke ich mir, dass sie keine Beweise dafuer haben, das ich ueberhaupt im Ausland war! Deshalb war ja auch meine Frage, ob die ARGE die Vorlage meines/unserer Reisepaesse verlangen darf??? Wenn nicht, dann hat sich das ja praktisch schon erledigt, es sei denn die Staatsanwaltschaft geht weitere Schritte und findet es ueber Flughafen-Dateneinsicht heraus, wann ich wo gewesen bin... das ist eben die Frage, ob die das ueberhaupt duerfen aufgrund von Datenschutz und keinerlei gefundener Beweise im haus meiner Eltern!


    Und woher ich von dem brief gewusst habe, ist dann somit auch klar, ich habe bis zum Zeitpunkt der Abreise im Haus meiner Eltern gewohnt und bin auch dort gemeldet! Diese haben mich dann auch logischerweise auf den/die Briefe aufmerksam gemacht...


    Bitte lies dir meine Antwort an Horst grunert durch, denn dort habe ich nochmals genau erklaert wie das mit der Sanktion verlief, die Streichung kam nicht von dieser Abteilung, die mich 3x aufgefordert hatte, zu deren terminen wegen beruflicher Situation zu erscheinen!!! welcher beruf bitte schoen? Ich bin 3 Jahre nicht vermittelbar und das wurde von exakt der Person, die mich staendig angeschrieben hat, mir so mitgeteilt, ich hatte sogar mit der Person telefoniert nach Geburt meines Sohnes!!! Was soll der Quatsch? Ich glaube die haben auf den Aemtern nichts besseres zu tun, als staendig irgendwelche sinnlosen Gespraeche zu fuehren... ich weiss doch auch nicht wofuer das gut sein soll, wenn ich 3 Jahre sowieso nicht vermittelbar bin...


    @Schrader


    Ehrlich gesagt muss ich dir zugestehen, dass ich genau den selben Verdacht hatte wie du, dass mich jemand verraten hat. Aber wie gesagt ist es dann ja widerrum auch nur ein Verdacht, dass ich im Ausland war, ich meine es kann ja jeder anrufen und daher kommen und sagen person x oder y befindet sich im Land so und so... das waere ja noch schoener, wo kaemen wir da denn hin? stellt euch das mal vor, sowas wuerde staendig jemand machen, einfach nur um Leute zu verarschen oder wie auch immer, dann wuerden die auf den Aemtern ja gar nicht mehr klar kommen... und das ist eben der Punkt, selbst wenn mich jemand verraten hat oder wie auch immer man das bezeichnen mag, dann ist es meiner Meinung nach, ein VERDACHT!!! und aufgrund diesem Verdacht reiten die gleich mit Staatsanwaltschaft ein? Sind die Kosten dafuer nicht etwas zu hoch fuer unseren Vater Staat??? Vor allem in meinem Falle wurde keines der auf dem Schreiben der Staatsanwaltschaft zu suchenden Beweismittel gefunden bzw. in Beschlag genommen, also was sollen die denn dann noch machen ohne Beweise??? das ist eben auch meine Frage, da die keinen Beweis gefunden haben, haben die trotzdem immer noch das Recht daraufhin z.B. meinen Reisepass einzusehen bzw. Daten bei Flughaefen etc. einzufordern? Wie sieht da die Rechtslage aus, wenn kein beweismittel gefunden wurde? Wie weit duerfen die dann noch gehen mit Nachforschungen?


    Was den Reisepass meines babies betrifft, klar braucht das Baby einen reisepass wenn ich in ein Land einreise, welches eine reisepass-Vorschrift hat, da nuetzt selbst einem Baby heutzutage keine Eintragung bei den Eltern oder wie auch immer, da es sowas naemlich gar nicht mehr gibt. Es ist die Vorschrift, dass auch jedes Baby egal welchen Alters einen eigenen Reisepass braucht um in Land X oder Y einzureisen, Europa natuerlich ausgeschlossen ganz klar... aber alle weiteren Laender haben leider diese Vorschrift und ich bin sicher nicht die einzigste Mutter, die einen Reisepass fuer sein Baby hat.... davon mal abgesehen sind die Vorschriften bei Einreise in den USA ja noch fataler! Da braucht selbst ein Neugeborenes einen Reisepass mit CHIP!!! Was der Quatsch soll frage ich mich allerdings auch, nur ist das eben mal so.... finde ich ja auch gar nicht schlimm, wenn man einen Reisepass fuer sein Baby beantragt, koennen die auch meinetwegen gern nachfragen beim Einwohnermeldeamt, das ist ja noch lange kein Indiz dafuer, dass ich mich staendig im Ausland aufhalte! Es war ein einmalige Sache WAEHREND DES BEZUGES VON LEISTUNGEN DES STAATES!!! Was ich in der Zeit mache, wo ich kein Geld von irgendwelchen Aemtern etc. beziehe, ist nach wie vor meine Sache und geht auch keinem was an, waere ja noch schoener... das hat ja nichts mehr mit Menschwuerde zu tun, wenn es die heutzutage ueberhaupt noch gibt, denn wo werden wir denn heutzutage nicht ueberwacht und ueberprueft? nun gut, das hat hier nichts zu suchen, ist ein anderes thema... deinem hinweis zu folgen, die Reisepaesse "verschwinden" zu lassen ist glaub ich auch nicht sehr ratsam... deshalb hatte ich ja hier schon mehrmals die frage gestellt, ob die bei Verlangen die reisepaesse einsehen duerfen zwecks Stempel etc. !!!???!!!!



    Ich weiss es ist alles nicht so einfach, ich moechte auch hauptsaechlich nur wissen, wo deren Rechte sind was die Einsicht der Unterlagen etc. betrifft und ob ich tatsaechlich angeben muss, wann ich wo war, wenn die gar keine handfesten Beweise dafuer haben, dass ich ueberhaupt im Ausland war... ich koennte ja auch irgendwo hier in Deutschland gewesen sein...


    Ich danke euch allen auf jeden Fall fuer eure Antworten und bin fuer weitere Hilfe sehr dankbar, wie ich mich am besten in solch einem Fall verhalten soll... Bitte versteht mich nicht falsch, aber ich moechte nur wissen wo meine Rechte und Pflichten sind, genauso wie die Recht und Pflichten der ARGE bzw. Staatsanwaltschaft...

  • Hallo!


    Also am Flughafen in Düsseldorf werden die Daten von Ein-oder Ausreisenden Personen, die Eu-Bürger sind oder im Rahmen eines visafreien Abkommens mit Deutschland/EU ein- und ausreisen nicht registriert. Somit bliebe im Ernstfall nur eine Abfrage bei den in frage kommenden Fluggesellschaften. Das könnte wiederum nur die Staatsanwaltschaft/Kripo u.ä. machen. Das würde aber zu weit führen und auf viel Bürokratie bedeuten.
    Ob die Arge ein Recht darauf hat, deinen Reisepass zusehen, weiss ich nicht. Die Frage ist ja, ob die überhaupt wissen, dass du im Besitz eines solchen bist. Also ich würde da erstmal mauern.
    Ganz wichtig scheint mir aber noch der Hinweis zu sein, dass du dich auch um die Krankenversicherung kümmern solltest. Denn meiner Meinung bist du(und auch das Baby) derzeit nicht krankenversichert.


    Jana


    Hast ja recht, das mit den verschwundenen Reispässen ist eine dumme Ausrede.
    Nun ist ja das Kind sowieso schon in den Brunnen gefallen. Aber dein Einwurf:


    Zitat

    Spätestens in deiner E-Mail als Antwort auf den ersten Brief (woher hast du überhaupt von dem Brief gewusst?)


    Seit wann darf man denn einen Postbrief von der Arge nicht per Email beantworten?


    Mein Prinzip ist es, dass die Mitarbeiter der Arge von mir weder Telefonnummern noch Emailadressen haben. Alles schön mit der Post bitte, um auch ja jedwede Missverständnisse auszuschließen.



    Schrader

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!

  • Schrader170


    vielen lieben Dank fuer deine Antwort... daran hatte ich auch schon gedacht und mich zurueck erinnert als ich eingereist bin, ob die ueberhaupt die Reisepaesse eingescannt bzw. meine Einreise registriert haben und das haben sie tatsaechlich nicht gemacht.... das einzigste was die hier in Deutschland bei EU-Buergern und vor allem ganz speziell bei Personen mit deutschem Reisepass machen, ist sich den anschauen, das Passbild vergleichen und einem einen schoenen Aufenthalt wuenschen :D da wird also keine Einreise oder Sonstiges festgehalten bzw. registriert...


    Was dies fuer mich bedeutet, dass die erstmal nicht wissen wann ich hier wieder eingereist bin bzw. wie lange ich mich tatsaechlich im Ausland aufgehalten habe, richtig? das koennten die auch nur nachforschen indem Sie in dem Land in dem ich mich aufgehalten hatte nachforschen oder? Und ich glaube da ist es auch nicht sooo ganz einfach, da dieses Land nicht den EU-Bestimmungen naheliegt... somit duerfte es selbst fuer Staatsanwaltschaft/Kripo sich schwieriger darstellen diese Informationen einfach so zu erhalten oder haben die IMMER und UEBERALL auf der Welt alle Daten die gewuenscht sind, sofort zu erfragen? ich glaube nicht, wenn die nicht in der EU sind bzw. keine EU-Abkommen oder wie auch immer sich das nennt, haben oder? Somit denke ich auch, dass es selbst fuer die Staatsanwaltschaft zuuuuu viel Aufwand, Zeit und Geld waere dies zu erforschen...


    Das einzigste waere halt, dass die meine Reisepaesse anschauen wollen aber auch daran sieht man ja nicht, wie lange ich mich da aufgehalten habe oder wann ich wieder hier war...


    Ja und leider weiss die ARGE dass ich ihm Besitz eines Reisepasses bin, da man ja eine Kopie dessen bzw. des Personalausweises (sofern man einen hat :rolleyes:) abgeben muss...


    Zwecks der krankenversicherung bin ich mir auch nicht sicher, da die KV mich bisher noch nicht angeschrieben hat und ich weiss von einer Freundin, der etwas aehnliches passiert ist, dass die KV sich nach Sperrung bei der ARGE bei ihr gemeldet hat, wie es weitergehen soll und dass sie die Betraege gestundet bekommt, bis die ARGE wieder zahlt... sie musste aber die Beitraege bis dahin selber bezahlen an die KV, da man ja bekannterweise in DE gesetzlich versichert sein muss...


    Was den Einwurf von Jana betrifft fand ich auch etwas seltsam, da man ja wohl tatsaechlich heutzutage auch der ARGE per Email antworten bzw. denen schreiben und sich wegen sonst was erkundigen kann, daher fand ich das auch merkwuerdig...


    Tja nun bin ich mal gespannt was da morgen rauskommt und was die alles von mir wissen sollen... ich wuerde gern sagen, dass ich nur angenommen 3 wochen dort war, meinst du das ich das machen soll? ob das clever ist?


    liebe gruesse

  • Hi!


    Die Pässe werden nicht eingescannt, sondern es wird innerhalb von wenigen Momenten überprüft, ob man auf der Fahndungsliste diverser Behörden, wie BKA, Interpol, Europol u.s.w. steht. Oder ob man evtl. einen Strafbefehl der Justiz nicht bezahlt hat, oder das Dokument als gestohlen oder verloren gemeldet ist.


    Die Staatsanwaltschaft kann lediglich bei den Fluglinien eine Abfrage machen, ob du in der betreffenden Zeit auf deren Passagierliste standest. Nachforschungen im Ausland sind in einem minderschweren Fall von Sozialbetrug nicht lohnend.
    Tja, und wenn du keinen Personalausweis hast, dann musst du dich ja mit dem Pass ausweisen. Ist bei mir ja auch so gewesen, bis ich mir dann im Februar einen Personalausweis geholt habe.
    Es scheint also angezeigt, das du nun besser zur Arge gehst und ein offenes Gespräch mit den Verantwortlichen suchst. Da wirst du so schnell nicht mehr rauskommen. Die von der Arge werden sich auch fragen, woher du z.B. das Geld für die Flugtickets hast, auch wenn in heutigen Zeiten Fliegen auch im Fernflugsektor mitunter recht billig ist.Und wenn du von dem betreffenden Land kein Ausreisestempel hast, würde ich die Auslandsaufenthaltsdauer auch so kurz wie möglich halten. Aber ich denke, dass sie dich nach den Flugtickets fragen werden.
    Es ist ja auch wichtig für dich, dass die Arge die Zahlungen recht bald wieder aufnimmt.
    Und unterschätze die Problematik mit der Krankenkasse nicht. Kostet im Schnitt 140 Euro im Monat, wenn die Arge nicht bezahlt.


    Schrader

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!

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  • Hi,


    also das bedeutet, dass der reisepass zwar nicht eingescannt wird aber die koennen schon feststellen, ob ich gesucht werde etc.? Woran koennen die das denn dann feststellen, wenn der nicht gescannt wird? Das verstehe ich nicht so ganz...


    Naja gut selbst wenn die Staatsanwaltschaft eine Abfrage bei den Fluggesellschaften macht, waere das nicht auch mit etwas zu viel Aufwand verbunden bei den zig tausenden Fluggesellschaften die wir weltweit haben? Das heisst ja noch lange nicht, dass ich mit ner deutschen Airline geflogen bin oder wie auch immer, dem war ja auch tatsaechlich nicht so... ich denke der Aufwand waere doch auch hier viel zu hoch oder? Und selbst wenn ich auf der Flugliste stand, ist nun die Frage, ob die auch rausfinden koennen, ob ich dann tatsaechlich an dem besagten gebuchten Termin auch geflogen bin, ich meine gut, das werden die schon ersehen koennen nehme ich mal an oder?


    Klar ich werde der ARGE schon sagen muessen, dass ich im Ausland war, aber ich moechte denen nicht sagen, wie lange ich dort war, obwohl das auch nicht wirkich eine Rolle spielen wuerde, da ich ja wie gesagt dann ab einem bestimmten Zeitpunkt gar keine Leistungen mehr bezogen habe, sprich nichtmal einen Monat spaeter! Und andererseits kommt das ja auch gar nicht von der ARGE wie gesagt, dass ich mich in Land X aufgehalten habe, sondern von der Staatsanwaltschaft... die schrieben ja, dass anhand der bisherigen Ermittlungen der Verdacht besteht, dass ich mich regelmaessig (vor allem dieses Wort schon allein, REGELMAESSIG) in Land X aufhalte, was ja gar nicht stimmt... in der Zeit in der ich Leistungen bezogen habe, habe ich mich lediglich weniger als 1 Monat im Ausland aufgehalten und dann wurden mir die Leistungen ja schon gestrichen, also koennte denen doch egal sein, wie lange ich tatsaechlich dort war, wenn ich gar nichts mehr bezogen habe von Zeitraum x bis Zeitraum y oder????


    Ach ja und wie schon oft geschrieben von mir, wurden die Leistungen ja nicht gestrichen wegen dem Verdacht auf Auslandsaufenthalt oder wie auch immer, SONDERN wegen fehlenden Unterlagen bei der Unterhaltsstelle!!! Das ist halt auch so ein entscheidender Punkt fuer mich... ich vermute, dass die Staatsanwaltschaft evtl. die Email von dem besagten Mitarbeiter der ARGE bekommen hat, bei dem ich bei den terminen nicht erschienen bin, und den ich nach dem 1. Brief angeschrieben hatte per email, denn der hatte ja in seinem letzten Schreiben geschrieben, dass er ueber meine Ortsanwesenheit sprechen moechte. Kurz darauf kam der brief von der Staatsanwaltschaft, und um eben pruefen zu koennen wo diese her kam, wurde die Staatsanwaltschaft auf Verdacht von Ortsabwesenheit eingeschalten. denn wie ich auch schon vermutet habe, nehme ich mal an, dass die Mitarbeiter der ARGE gar nicht das Recht dazu haben laut datenschutz da irgendwelche Nachforschungen anzustellen... denn das witzige daran ist auch, dass ich ja bei der Hausdurchsuchung nicht anwesend war und nur einer meiner Eltern daheim war und diese leute die im Aufrag vom Amtsgericht ... geschickt wurden meinten, dass meine email adresse so und so laute... das ist doch schon ein Indiz dafuer oder? Woher soll die Staatsanwaltschaft denn meine Email adresse haben, wenn nicht von dem Angestellten der ARGE??? und natuerlich anhand dieser koennen die eben checken von wo aus die email geschickt wurde... war natuerlich auch sehr unklug von mir... nun ja man lernt ja aus fehlern...


    das dumme ist nur, wenn die mich natuerlich fragen werden, wenn ich nur im Zeitraum x bis Zeitraum y angeblich im Ausland war, warum ich dann die Termine nicht wahrgenommen habe oder? Gut die ersten beiden Termine sind ja unmittelbar aufeinander gefolgt, sprich 1 Woche spaeter hatte ich schon den naechsten Termin, bei dem 3. Termin da war etwas mehr Zeitraum... dann werden die mich bestimmt fragen warum ich da nicht erschienen bin, nun kann ich natuerlich sagen, weil ich eben davon ausgegangen bin, dass mir die 30% oder wieviel das auch immer sein moegen, abgezogen werden und das war ok fuer mich... da sie ja in dem Schreiben der ARGE meinten, dass eben fuer 3 Monate die Kuerzung erfolgt, was natuerlich voll Schwachsinn war, da ich da schon laengst keine Leistungen mehr bezogen hatte...


    Meinst du das ist sinnvoll, wenn ich das so dann aeussere? Also dass ich von der Kuerzung ausgegangen und deshalb nicht beim termin erschienen bin??? macht doch schon sinn oder??? ich denke schon...


    Ok und selbst wenn sie mich nach den Flugtickets fragen werden, die habe ich natuerlich nicht mehr, wer hebt schon seine alten Flugtickets auf? ich jedenfalls nicht.... wozu auch? also koennen die fragen danach aber ich habe eben keine mehr, stimmt ja auch... und wegen der finanzierung meines tickets, dass kann ja auch jeder finanziert haben... koennte auch mein opa sein, der es mir zum geburtstag geschenkt hat oder nicht? oder darf man solche geschenke bei Bezug von ALGII nicht entgegennehmen? ist ja alles nicht so einfach mit diesen Sachen... wenn ich zudem noch Leistungen bekomme, die bei der ARGE nicht angerechnet werden duerfen, dann kann ich die ja auch von dem Geld finanziert haben, richtig? ich denke da gibt es viele moeglichkeiten, wer was finanziert hat oder besser gesagt woher das geld fuer die tickets kam... was meinst du??? koennte ich ja rein theoretisch auch gewonnen haben, moeglich ist doch alles...


    ja ich weiss dass die Problematik mit der Krankenversicherung nicht ganz einfach ist und dass es mich bis zu 140 - 150 Euro kosten kann, weiss ich auch, gut damit muss ich dann wohl leben, wenn ich das nachzahlen muss...

  • Hallo!


    Es ist so wie bei den Banken und der EC-Karte. Die ziehen den Pass nur einmal durch, also wie mit dem Magnetstreifen und dann ließt der Computer mittels Blitzabfrage gegen, ob es Unstimmigkeiten gibt, also fast so, wie am Bankautomat. Da weiss der Bankautomat ja auch, ob und wie viel Geld man abheben darf. Allerdings muss der Grenzschutzbeamte nicht jeden Pass gegenlesen, sondern stichprobenartig oder bei Verdacht. Hierbei ist es ja lediglich entscheidend ob jemand die Aussengrenze der Eu übertritt. Bei meiner letzten Fernreise bin ich von Berlin über Helsinki nach Asien geflogen. In Berlin wurde im Rahmen des Schengener Abkommens eine Passkontrolle innerhalb der teilnehmenden Staaten nicht vorgenommen. Erst in Helsinki bei der Ausreise musste ich meinen Pass vorzeigen. Der freundliche finnische Grenzbeamte machte lediglich eine Sichtkontrolle. Auch bei der Rückreise wurde mein Pass nur per Sichtkontrolle gecheckt.
    Zudem bräuchte die die Staatsanwaltschaft nur diejenigen Fluggesellschaften abfragen, die für dein vermutetes Reiseziel in Frage kommen und nicht alle Fluggesellschaften weltweit. In der heutigen Zeit der Computer geht eine Kontrolle der Passagierlisten recht schnell. Wenn die die Fluggesellschaften abfragen würden, dann ist es schnell herausgefunden, dass du dich eingecheckt hast.
    Sicher ist, dass die Arge dich bei der Staatsanwaltschaft angezeigt hat. Aber dass mit der IP, dazu mussten sie ja z.B. bei web.de gmx.de oder wer auch immer dein Provider ist, nachfragen. Das ist eigentlich nur bei schweren Straftaten erlaubt. Ich nehme mal an, dass die eine glaubhafte Zeugenaussage aus deinem Umfeld haben. Was auch sehr schnell geht, ist die Abfrage bei deiner Bank. Hast du die Flugtickets mit Kreditkarte bezahlt, oder per Bankeinzug. Hast du im Ausland mit deiner EC-oder Kreditkarte Transaktionen durchgeführt?
    Geschenke darfst du nur im Wert von 50 Euro annehmen, der Rest ist meldepflichtig.
    Gewinne über 50 Euro sind auch meldepflichtig. Egal ob Lotto der per Kreuzworträtsel!
    Beides wird so behandelt, wie Zinseinnahmen.
    Tja, zu welcher Argumentation ich dir raten soll, weiss ich nicht. Das hängt vom Verlauf des Gesprächs ab und natürlich, wie erst die Sache von der Arge und den Untersuchungsbehörden genommen wird.


    Schrader

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!

  • Hey,


    ja also was nochmal die Sache mit dem Pass betrifft, bei mir haben die den auch nicht eingelesen, gecheckt oder wie auch immer. Einfach nur das nette Foto angeschaut sprich Sichtkontrolle und dann hatte ich den Pass auch schon wieder in der Hand... kommt wirklich drauf an, wo man herkommt oder wo man hin will oder wie auch immer...


    ja gut und zwecks der Staatsanwaltschaft und der Fluglinienkontrolle, wie verhaelt sich das, wenn man mit Zwischenstopps geflogen ist, sprich mehreren Airlines bis man am Ziel angekommen ist? dann haben die doch schon einiges mehr zu checken, ja gut aber prinzipiell kommt es ja aufs selbe drauf an, nur wenn man natuerlich die Fluege separat gebucht hat, dann duerfte das etwas schwieriger sein oder nicht? Angenommen man fliegt von irgendwo in Deutschland erstmal mit Airline 1 zum Ort x irgendwo in Europa, dort hat man dann eine Uebernachtung oder auch nicht, je nachdem halt... dann von dort aus, sprich Ort x nach Ort y mit Airline 2 in ein anderes Land, ausserhalb der EU, dort evrl. wieder Uebernachtung oder laengeren Aufenthalt und dann von Ort y mit Airline 3 zum entsprechenden Ziel... ist das nicht bisschen zu kompliziert um da die ganzen in frage kommenden Airlines abzuchecken? vor allem bei separat gebuchten Fluegen oder spielt das keine Rolle? und wie verhaelt sich das ueberhaupt bei den Airlines, gerade die ausserhalb Europas, was die Abfrage von unserer deutschen Anwaltschaft betrifft? ich meine da gibts doch sicherlich auch Bestimmungen bzw. andere Abkommen oder Regelungen je nach Land oder? In Europa duerfte die Abfrage ja aeusserst einfach sein, nur bei den anderen Laendern bin ich mir da nicht so sicher... aber ich werde mich mal schlau machen im Net ob ich dazu was konkretes finden kann... ach ja und die flugtickets habe ich weder mit Kreditkarte noch per Bankeinzug bezahlt... so schlau war ich schon ;) und auch im Ausland wurden keine Transaktionen ueber die Bank durchgefuehrt...


    Zur IP glaube ich nicht, dass sie dazu meinen Provider fragen muessten, denn die besagte Email die ich dem ARGE Mitarbeiter zugesandt habe, die kann er doch an die Leute der Staatsanwaltschaft weitergegeben haben und die haben eben total easy, wie es heutzutage ist, die IP und somit den Standort abgecheckt herausgefunden... die wussten ja angeblich noch mehrere Sachen wie Skype-Account etc. was ich auch sehr interessant fand... klar und anhand meiner Email koennen die natuerlich schon auch nachvollziehen wo ich ueberall registriert oder angemeldet bin oder wie auch immer... nehme ich einfach mal an... ansonsten muss sich schon jemand sehr sehr gut in meinem Privatleben auskennen, um solche Informationen weitergeben zu koennen... mit der IP Adresse der Email habe ich selber ausprobiert und es ist wirklich erstaunlich was da so fuer Informationen, nur anhand einer Email preisgegeben werden koennen... mich wundert es, dass die nicht gleich noch die Schuhgroesse, die Augenfarbe und was auch immer noch alles anzeigen :rolleyes: klingt komisch, ist aber so... ueberwachung total!!!


    Aber wie du schon sagtest eine glaubwuerdige Aussage aus meinem Umfeld, aber wie definiert man "glaubwuerdig" in dem Fall? Ich mein dann koennte ich ja auch irgendwo anrufen, denen was erzaehlen und dann steht bei der Person ploetzlich die Staatsanwaltschaft vor der Tuer mit einer Akte an Verdachtsmaterial... ist denn das wirklich sooo einfach? es geht ja hier um Verdacht auf Betrug, nicht um nachgewiesenen Betrug... daher meine Frage ob die tatsaechlich einen dann bis aufs letzte Hemd durchleuchten duerfen? angenommen es stellt sich heraus, dass es sich nicht um Betrug handelt, sondern dass es ein falscher Alarm war, kann man dann Gegenanzeige machen gegen saemtliche Behoerden, Staatsanwaelte etc. und die auf Schadenersatz wegen Menschenrechtsverletzung, Freiheitsberaubung, Unterstellung und Belaestigung meiner Privatsphaere verklagen??? auch sehr interessant ne... wuerde mich echt mal interessieren... denn die Wuerde es Menschen ist heutzutage laengst nicht mehr unantastbar, im Gegenteil... vielleicht sollte Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes nochmal genauer unter die Lupe genommen werden, wie viele andere auch, ich waere dafuer... :p denn wenn man sich das Grundgesetz Artikel 1 bis 19 einmal komplett durchliest, da fallen einem die Haare aus...

  • Hallo!


    Na wenn sie bei dir nur eine Sichtkontrolle gemacht haben, ist ja erstmal alles gut. Fluglinien, die in der EU landen, müssen sich auch den europäischen Gesetzen unterwerfen und entsprechend Auskunft erteilen, wer mit ihnen geflogen ist.
    Evtl. Zwischenstopps oder Hotelaufenthalte sind sicher sehr schwer nachzuvollziehen.
    Gut ist auch, dass du nichts mit EC-und Kreditkarte gezahlt hast.


    Zur Glaubwürdigkeit einer evtl. Aussage aus deinem Umfeld bezüglich eines Aufenthaltes im Ausland hast aber du am meisten beigetragen, weil du ja zu drei Terminen nicht erschienen bist. Bei der Hausdurchsuchung warst du ja dann auch unauffindbar. Falls man dir nichts Beweisen kann, besteht für dich nur eine Möglichkeit, gegen die Behörden vorzugehen: eine Dienstaufsichtsbeschwerde. Mit Menschenrechtsverletzungen kommst du nicht weit und inwieweit eine Freiheitsberaubung stattgefunden hat, erschließt sich mir nach deinen bisherigen Äußerungen nicht.
    Na halte uns mal auf dem Laufenden. Ist eine ganz interessante Geschichte, die du da am Kochen hast.


    Schrader

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  • @ unwissend 1 - nun, das wir alle, unser Leben nicht nach der Stechuhr abwickeln ist jedem bewusst, selbst unseren sich dumm stellenden Sachbearbeitern. Die mögen den Beruf bisweilen wegen bestimmter Kriterien ausgewählt haben, deswegen bezeichne ich sie ja auch als Sicherheitsdenker, aber auch die haben Ihr leben nicht 24 Stunden am Tag durchstrukturiert und wenn doch kommt auch für diese Damen und Herren irgendwann im Leben mal eine Situation die sie vorher nicht geplant hatten, das ist so sicher wie das Amen in der Kirche.


    Das macht ja genau das Leben aus, das man sich Ziele setzt und auf mannighaltige Art dann versucht diese Ziele zu erreichen, der eine gradlinig der andere im schlingernden Verfahren, wobei selbst Einstein nicht sagen konnte ob der vermeintlich direkte Weg nicht doch der längere ist!


    HARTZ IV aber erhebt die, die in Arbeit stehen, über die Menschen die keine arbeit haben und berechtigt scheinbar dann dazu anderen vorzuschreiben wie sie sich zu verhalten haben!


    Ich habe das gegenüber meiner früheren, wesentlich jüngeren Sachbearbeiterin mal wie folgt kommentiert und ich denke wir alle sollten uns dieses Rechtes nicht beschneiden lassen, auch wenn der Stil wie bei mir bisweilen üblich schon mal als verletzend zu bezeichnen ist, aber was macht man den von Amts wegen mit uns???


    "von einer Rotzgöre, lasse ich mir mein Leben nicht vorschreiben" und dazu stehe ich, ebenso forsch reagiere ich wenn man mir "Schwarzarbeit" dahingehend unterstellt das man von Amtswegen dieser keinen Vorschub leisten möchte nur weil ich mich bei einem Bemühen um einen Arbeitsplatz über aller Massen hinaus einbringe!


    und hier krankt es in den Reformen, statt mit neuen creativen Wegen die Problematik anzugehe werden uns Auflagen gemacht, werden Regel aufgestellt die es zu befolgen gilt - scheinbar in dem Bewusstsein das wir ja nur deshalb weil wir nicht in der Lage sind diese einzuhalten, uns in der Arbeitslosigkeit wiederfinden?


    Was für ein Schwachsinn!!!


    Natürlich wird mit Sozialleistungen Missbrauch betrieben, aber nur weil es Männer gibt die schon mal eine Frau vergewaltigt haben sind ja nicht alle in Deutschland lebenden Männer potentielle Verbrecher im Sinne von Sexualstraftätern, da wären vermutlich die aus der "Schwulenszene" die ersten die aufschreien würden udn so sehe ich das auch in meiner Person, ich lass mich von diesem Staat nicht als Arbeitsfaul und sonstwas abstempeln auch wenn es inzwischen fasst schon 6 Jahre Arbeitslosigkeit sind.


    Aber dennoch bestehen die Vorgaben und diesen bist Du aufgrund der Ortsabwesenheit nicht nachgekommen und in vielen Fällen hat ein jeder diese Spielregeln unterzeichnet, warum auch immer - und dann muss ich mich auch daran halten.


    Der ganze andere Kram hier ist dan Blödsinn, Schrader schreibt wie bereits kritisiert, totalen Mist und Deine Ausführungen hinsichtlich ich habe in der Zeit keine Leistungen erhalten sind genau so schwachsinnig, denn Du hast Dich ja nicht aus dem Bezug der Leistungen abgemeldet sondern nur vorläufig keine erhalten weil eben etwas zu klären war und wie Du selbst schreibst du diesen Dingen auch nicht im Sinne der "Korrektheit" nachgekommen bist, also hättest Du ja Leistungen beziehen können, aber eben nicht bekommen und bist somit in dieser Zeit einer weiteren Verpflichtung nicht nachgekommen.


    Wenn man das aber nicht will, muss man den Kampf gegen die Reformen ganz anders beginnen und nicht erst dann anfangen wenn es längst zu spät ist.


    Du verlierst an Glaubwürdigkeit wenn Du mal so und mal so aggierst, auch wenn es dem eigentlichen Wirken Deines Lebens am Nächsten kommt. Du hast der Strukturierung Deins Lebens dahingehn zugestimmt das Du die Vorgaben akzeptiert hast die Dir bei Deinem Ersuchen um Hilfe aus der Bedürftigkeit auferlegt wurden, denn mittels der zu unterzeichnenden Eingliederungsvereinbarung hättest Du auch eine anderes Strukturierung vereinbaren können, aber weil es bequemer ist, dem Zwang hierzu nachzugeben statt für seine Rechte zu kämpfen, haste jetzt die Arschkarte!
    Und bist es im Grunde auch selber schuld!


    Ich weis das auf die Mithilfe der Fallmanager niemand bauen kann aber, etlich ALG II Bezieher machen es sich auch sehr einfach!


    Leider kann ich dazu keine andere Meinung vertreten, da ist wie mit dem wählen gehen können, dieeinen meckern aber gehen seit Jahren nicht zur wahl, weil es aneblich nichts bringt und die anderen wählen egal wie beschissen man gegen sie vorgeht immer wieder die gleiche Partei weil die anderen ja auch nicht besser sind; bzw. die dann alle gleich sind.


    Mehr möchte ich dann dazu eigentlich auch nicht mehr schreiben!

  • Hallo,


    nachdem ich das hier gelesen habe, wollte ich mal fragen, ob es denn der ARGE erlaubt ist, dass sie die Kopien sämtlicher Seiten des Reisepasses verlangen darf oder ob das nicht gegen das Datenschutzgesetz ist? Oder kann Sie nur die Einträge im Pass verlangen, die relevant sind seit der Beantragung von Leistungen/Hartz 4? Im Grund geht die ARGE ja nicht an, wo ich in den letzten Jahren so eingereist bin oder?


    Danke