sanktionen oder nicht?

  • hallo,


    ich habe eine spezielle frage.
    vorgeschichte:


    ich habe im april an einer schulung tielgenommen.die schulung diente einer eventuellen jobannahme und wurde vom jobcenter vermittelt (das heisst die haben mich zu einem personalvermittler geschickt mit dem sie eng arbeiten).habe die schulng mit erfolg abgeschlossen und den job angemnommen.da ich sowas zum ersten mal gemacht habe dachte ich, dass die firma oder der vermitller dem ich den vermittlungsgutschein gegeben habe diesen umstand dem jobcenter melden würde.hat sie aber nicht.nach einem monat habe ich den job gekündigt (war stinknormaler verkauf am telefon - sowas kann ich nicht machen).


    jetzt habe ich ein schreiben mit einer anhörung nach § 24 bekommen.hab alles wahrheitsgemäß ausgefüllt und will das morgen abschicken.


    welsche sanktionen habe ich zu befürchten?kann mir aufgrund von pflichtverletzungen das alg II ganz gesctrichen werden?


    danke


    kowalski

  • Hallo!


    Sanktionen ganz sicher , denn du hättest mindestens mit deinem Sachbearbeiter/Fallmanager vorher darüber sprechen müssen.


    Schrader

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!

  • sanktionen hätte ich ja noch überlebt :)
    aber kann alg II beim ersten vergehen gleich zu 100% gestrichen werden?
    hab ein wenig gegoogelt und immer nur was von 30% des regelsatzes gelesen (also 30% von 350).


    es geht ja um überschneidung des leistungsbezuges mit einer beschäftigung.wird bei diesem vergehen gleich zu 100% gegriffen?
    ich habe ja nicht mit vorsatz gehandelt (der job wurde mir vermittelt also ging ich davon nicht aus, dass ich diesen irgendwie vor dem jobcenter geheimhalten kann).

  • Hallo!


    Ja natürlich, wenn es jetzt das erstemal war dann dürfte es nur 30% werden.


    Schrader

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!

  • ja,das ist das erste mal :) ich bin vorbildlicher arbeitsuchender :)
    erstens bin ich nicht lange arbeitslos und zweitens mache ich gerade eine schulund,die wahrscheinlich in einer festanstellung endet.


    ich habe half angst, dass ich aufgrund von zwei vergehen (anzeigepflicht=arbeit nicht gemeldet und aufhebungsvetrag unterschrieben=den job konnte ich nicht machen da es um verkaufen am telefon ging.ich kann es absolut nicht und hatte richtige schweissausbrüche bei der arbeit.habe es halt ein monat durchgezogen um nicht als arbeitsverweigerer zu gelten) gleich 100% gesrichen bekomme.

  • Mh, da du einen Job gekündigt hast, kann es sein, dass du eine dreimonatige Sperre (= keine Leistungen) bekommst.


    Außerdem wirst du wohl die zuviel gezahlten Leistungen erstatten müssen, die du während deiner Arbeit bezogen hast.


    Grundsätzlich ist eine Sanktion bei dem ersten Vergehen nur 30 %, es sei denn, der Leistungsempfänger ist unter 25. In dem Fall wird komplett gestrichen.


    Ich drücke dir die Daumen, dass du ohne Sperre aus der Sache herauskommst und "nur" eine Santion bekommst.


    Liebe Grüße,
    Jana

  • Ich dachte, ds gilt für beides. Wenn du eine Sperre aufs ALG I bekommst, kriegst du in der Zeit ja auch keine anderen Leistungen mehr, also 0 Euro vom Staat. Wüsste nicht, warum du dann bei gleichem Sachverhalt Geld bekommen solltest, nur weil du noch keinen ALG I-Anspruch erworben hast und direkt in ALG II rutschst.


    Aber wie gesagt, ich drück dir die Daumen!


    Liebe Grüße,
    Jana

  • ein sperre fürs alg I kann ich nicht bekommen da ich nicht alg I berechtigt bin (job hat nur ein monat gedauert).


    ausserdem denke ich, dass ich mit der kündigung mir einen gefallen gemacht habe.ich habe nämlich in einen callcenter gearbeitet.und dort wurden gespräche mit den kunden IMMER und auch OHNE zustimmung des kunden aufgezeichnet.das verstößt gegen geltendes recht.ist zwar im bewußtsein des volkes kein vergehen aber laut grundgesetz darf keiner ohne meine zustimmung mich aufnehmen.
    ausserdem wurde auch die mitarbeiter automatisch abgehört.nd das muss ich mir nicht gefallen lassen (das ich beim telefonat abgehört werde nehme ich in kauf aber wenn ich nicht telefoniere DARF ich nicht abgehört werden).


    mal sehen was rauskommt.werde im falle eines falles auf jeden fall widerspruch einlegen und das beste hoffen.
    und hoffentlich brauche ich in drei monaten keine stütze mehr :)