Brauche dringend einen Rat

  • Hallo!


    Ich habe folgendes Problem:


    Ich habe mich im letzten Jahr von meinem Partner getrennt (wir waren nicht verheiratet) und wir haben einen gemeinsamen Sohn, der jetzt 2,5 Jahre alt ist. Mein Sohn lebt bei mir. Eigentlich hatte ich mit dem Vater meines Sohnes bisher ein recht entspanntes Verhältniss und so hatten wir auch keine Schwierigkeiten was den Unterhalt betrifft.
    Wir studieren beide noch, aber er hat sein Studium im Rahmen einer BFD-Maßnahme von der Bundeswehr bezahlt bekommen. Ab März nächsten Jahres bekommt er aber kein Geld mehr von der Bundeswehr, sondern nur noch einen Studienkredit, den er beantragt hat. Nun hat er mir eröffnet, das er dann ab März keinen Unterhalt mehr zahlen kann. Kann er das so einfach machen???? Kann ich von ihm verlangen, das er sich einen Job sucht, damit er weiter für den Unterhalt unseres Sohnes aufkommt????
    Dazu ist zu sagen, das ich bisher neben der Erziehung meines Sohnes, dem Haushalt und meinem Studium auch noch arbeiten gehe um für meinen Sohn zu sorgen.
    Der Kindesvater studiert zwar auch, hat aber im Vergleich zu mir wesentlich weniger Wochenstunden in der Uni und ansonsten Freizeit. Außerdem hat er von der Bundeswehr bei seinem Ausscheiden eine ziemlich hohe Abfindung bekommen, die er eigentlich für die Finanzierung des Reststudiums verwenden wollte, nun aber schon für andere (meiner Meinung nach unwichtige Dinge) verbraucht hat.


    Ich hoffe ihr könnt mir helfen und mir veilleicht ein paar hilfreiche Tipps geben.


    Lg

  • Hallo!


    Also wenn sich die Einkommensverhältnisse des Unterhaltspflichtigen ändern, dann ändert sich auch die Höhe des Unterhalts, oder fällt gänzlich weg. Du könntest zunächst Unterhaltsvorschuss beantragen.
    Ob es zumutbar ist, dass er sich einen Job sucht ist von hier aus nicht einzuschätzen. Das ist ein sehr individueller Fall. Aber wenn dir der Staat Unterhaltsvorschuss gewährt, dann wird man ihm schon auf Finger schauen und sehen, was bei ihm zu holen ist.

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!

  • Ja, du erhälst Unterhaltsvorschuss 6 Jahre lang, also wenn du den jetzt beantragst, wo dein Kind 2 1/2 Jahre alt ist, bis es 8 1/2 Jahre alt ist. Dieser vom Staat geleistet Unterhaltsvorschuss summiert sich als Schuldenberg des Kindesvaters und er muss ihn dann irgendwann abstottern. Nach dieser Zeit wird er sicherlich auch längst mit seinem Studium fertig sein, so dass du im günstigen Fall lückenlos Unterhalt erhalten wird. Zur Zeit ist er wegen Ausbildung etc. definitiv ja nicht leistungsfähig und im eigenen Interesse würde ich ihn gewähren und sein Studium absolvieren lassen. Was der Vater deines Kindes mit seinem sonstigen Vermögen anstellt (in diesem Fall Abfindung) geht dich nichts an. Vermögen wird (sofern dadurch nicht Einnahmen entstehen) nicht zur Unterhaltsberechnung herangezogen.

  • Hallo!


    Meine Eltern haben sich schon vor Jahren getrennt. Und mein Vater zahlt jeden Monat Unterhalt für mich.
    Seid letzten Sommer im Juli bin ich bei meiner Mutter ausgezogen, weil ich jetzt selber eine Familie habe. Bin aber noch nicht volljährig und noch keine Berufsausbildung. Habe ich trotzdem anspruch auf unterhalt.


    LG

  • Hallo!


    Zitat

    weil ich jetzt selber eine Familie habe. Bin aber noch nicht volljährig


    Was heisst, du hasst Familie? Nur ein Kind, oder auch einen Partner dazu, oder bist du gar verheiratet, was ich aber Anbetracht der Tatsache, dass du noch minderjährig bist nicht glaube. Wärest du verheiratet, so wäre dein Ehemann einzig und allein für deinen Unterhalt verantwortlich. Ansonsten müsste dein Vater entsprechend der Düsseldorfer Tabelle für dich weiterhin aufkommen.

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!

  • @ nicole - sorry Leute - hier ein Thema aufzumachen ist inzwischen ziemlich einfach geworden, selbst die Buchstaben für diesen bereich hat der liebe Admin Phillipp vergrößert, (weil auch ich anfangs diesen Berich nicht gefunden hatte). Inzwischen kann man das ber durchaus erkennen, und sich in den Tread eines anderen hängen ist ziemlich unhöflich, weil die meisten dann den eigentlichen Fragesteller nicht mehr beantworten, hier gehts aber nicht nach dem Prinzip "Hoppla jetzt komm ich!" Soviel dazu!


    @ Nicole - wenn alle anderen Kritereien der Bedürftigkeit erfüllt sind, bildest Du mit dem Kind eine eigene BG - wie gesagt alle anderen Kriterien was auch beinhaltet, ob nicht der Vater des Kindes zum Unterhalt herangezogen werden kann.
    Die jungen Frauen glauben immer alles selbst in die Hand nhemen zu können/müssen aber erzeugt wurde das Kind ja auch wohl nicht alleine also gilt die Verantwortung in erster Linie est mal beiden Elternteilen bevor der Dritte im Bunde der Staat als Ersatzpap aggiert!



    @ kräuterhexe - bei Dir gilt im Grunde ähnliches, wenn Dein Ex-Gatte Anspruch über den BFD hatte und dann noch ein Studium angefangen hat und wie Du schreibst auch eine Abpfindung bestand die zudem nicht gering sein kann (wenn man damit eigentlich das Studium finanzieren wollte) dann war er ja wohl ein paar Jährchen bei Vater Staat und ich gehe davon aus das er bevor er dort eingetreten ist bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung besessen haben wird.


    Dann ist es wie mit jedem der eine abgeschlossene Ausbildung hat, er könnte im Grunde arbeiten gehen! Da es sich um ein Studium handelt besteht eventuell ja auch noch ein Bafög-Anspruch für den Vater des Kindes. Er wäre somit auch zur Zahlung von Unterhalt heranziehbar.


    Wenn er kein Bafög erhält, gibt es in den ALG II Bestimmungen auch entsprechende Passagen die ermöglichen, das ALGII gezahlt wird, zumindest wenn er sich im letzten Jahr des Studiums befindet!


    Die Kommune wird in jedem Fall versuchen die Zahlung des Unterhaltsanspruchs von ihm zu holen, auch wenn er gegenwärtig nicht zahlen kann wird diese Forderung auflaufen und ist in späteren Zeiten, wenn er dann Arbeiten sollte pfändbar!