Sohn zählt nicht mehr zur BG

  • Hallo,


    ich blicks einfach nicht mehr.


    Seit mein Sohn (19) HW-rente bezieht habe ich einen neuen Bescheid bekommen. Aus dem geht hervor das er nicht mehr zur BG gehört sondern zählt nur noch zur HG.
    Für mich heißt dies aber nun, ich bekomme nicht den vollen Satz für Unterkunft, es stehen nur noch 5 Personen in der Berechnung und bis zu dem Betrag der uns für 6 Pers. zustehen würde fehlen um die 200€.


    Wie wird dies denn nun berechnet?
    Man sagte uns stünden ca. 900€ mit allem drum und dran zu, auf dem Bescheid stehen aber nur 663,50€.


    Wir hatten auch eine Genehmigung zum Umzug erhalten, da hies es auch bis 900 € / 6 Personen.
    Muß dazu sagen hier sind sie eigentlich sehr kulant, es geht meist nach der gesamtmiete und die qm sollten in etwa angemessen sein.


    Verstehe ich da nun etwas falsch, oder bekommt er nun wirklich nichts mehr für Unterkunft?
    Sein Einkommen besteht aus Kindergeld und HW-Rente.


    Kann mir irgendwer helfen, dieses nun zu verstehen?


    Vielen Dank.
    MfG
    BineNRW

  • bine NRW
    Bei deinem Sohn liegt der Fall ähnlich dem eines (ich sag`mal) Studenten-Bafög-Empfängers; das heißt, dass die aufgrund ihres "eigenen Einkommens" wirklich aus der BG herausfallen und nur noch als HG-Mitglied gewertet werden, so dass dann tatsächlich auch der auf sie entfallende Mietanteil entfällt. Berechnet wird das dann eben so, dass du definitiv Leistungen nur noch für die restlichen BG-Mitglieder erhälst, also Kosten der Unterkunft und die Regelsätze. Die Kosten der Unterkunft werden durch euch alle geteilt und du hälst alls bis auf denjenigen Anteil, der auf deinen Sohn entfällt.Den Regelsatz für ihn erhälst du nicht mehr, daher vielleicht die weitere fehlende Differenz. Was ich nicht weiß ist, wie das jetzt mit der Krankenversicherung geregelt ist; ich gehe aber mal davon aus, dass er weiterhin bei dir/euch familienversichert bleibt bis er entweder arbeitet oder aber 27 Jahre alt ist.


    Gruß. Lirafe

  • danke dir für deine antwort.


    das ihm kein regelsatz mehr zusteht, das habe ich nun verstanden.


    jedoch wie soll ich denn die kosten der unterkunft aubringen?
    gibts da noch möglichkeiten, was wir beantragen könnten?


    LG
    Bine

  • BineNRW
    Die gehen davon aus, dass er seine Kosten der Unterkunft aus seinem "Einkommen" bestreiten kann. Bei Studenten, die Bafög beziehen, ist das ein Problem, weil die neben dem Studentenbafög kein Wohngeld beantragen können. Dein Sohn kann und sollte (möglichst ohne Zeitverzug) einen Wohngeldantrag stellen; könnte mir vorstellen, dass der in diesem Fall greift.

  • danke lirafe..


    werd ich am WE mal fertig machen..


    gebe dann bescheid, was für ein ergebnis es gab..vl ist es ja auch eine info für andere..


    schönes WE allen..


    gruß
    BineNRW