Hilfe beim Schulanfang

  • Guten Tag, wir sind eine 5 Personen Bedarfsgemeinschaft und unser Sohn kommt im August in die Schule.


    Nun meine Frage, kann man irgendwie eine Unterstützung für Schulmittel beantragen?


    Die Schulmittel sind einfach sehr teuer, Schulbücher,Schulranzen usw kosten sehr viel und wir können uns das so leider nicht leisten...


    wir haben schon etwas an die Seite gelegt,aber es reicht einfach nicht..


    Für Hilfreiche Antworten, wäre ich dankbar...


    Mfg,Stefan

  • Hallo Stefan88,


    also im August gibt es eine Hilfe für Hartz IV -Empfänger für die Schule i.H.v. 100 €.Wird mit den zustehenden Leistungen im August ausbezahlt.
    Zusätzlich kannst du eventuell mal bei der DRK, Caritas o.ä. nachfragen, ob es eine Hilfe in Form von Schulranzen und/oder Schulmaterial gibt.
    Aus welcher Stadt/ Bundesland kommst du?


    MfG


    ecearok

  • Nach Neufassung des §24 zum SGB II erhaltet ihr ab dieses Jahr jeweils zum 01. August 100 Euro.


    Zusätzliche Leistung für die Schule Schüler, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und die eine allgemeinbildende oder eine andere Schule mit dem Ziel des Erwerbs eines allgemeinbildenden Schulabschlusses besuchen, erhalten bis zum Abschluss der Jahrgangsstufe 10 eine zusätzliche Leistung für die Schule in Höhe von 100 Euro, wenn mindestens ein im Haushalt lebender Elternteil am 1. August des jeweiligen Jahres Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach diesem Buch hat "..Die pauschale Leistung umfasst insbesondere die erforderliche Ausstattung am Schuljahresbeginn..." Diese "erforderliche Ausstattung" ist also bisher (01.01.2005 - 31.07.2009) NICHT in der Regelleistung des SGB II enthalten, weshalb ich mir die Frage stelle, ob in Bezug auf diese Begründung betreffende Eltern einen Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X für den Zeitraum von 01.01.2005 - 31.07.2009 stellen könnten, da sie bisher diese Kosten ja aus der Regelleistung finanzieren mussten, die daurch faktisch unterhalb des Existenzminimums lag.


  • Komme aus der Nähe von Minden,NRW



    also,wenn ich das richtig verstanden habe,bekommen wir also am 01.08. automatisch die 100€ extra...?


    ich/wir müssen also nichts extra beantragen,oder sowas?


    Danke euch schonmal...


    Mfg,Stefan...

  • Paragraph 24a ist ein Bundesgesetz, egal woher du kommst. und richtig ist deine Feststellung dahingehend, dass ihr das natürlich beantragen müsst. von der Arge wird wohl kaum einer kommen und euch 100 Euro aufdrängen!:rolleyes: