Hartz 2 und Vollzeitarbeit?

  • Hallo ich denke mal die frage habt ihr öfters gelesen leider konnte ich nichts finden und muss sie noch mal stellen.


    Ich bekomme Harz 2 und bin seit August 08 aus dem erziehungsjahr raus,nach langem hin und her habe ich endlich seit mai 09 einen 400€ job im Ort bekommen.
    Nun macht mir das arbeitsamt weiterhin druck ich müsse mir einen Vollzeitjob suchen.
    Meine frage ist jetzt,ich bin Alleinerziehende mama von einem 4 jährigem sohn,der zur zeit einen kita platz von 7.30 bis 13h besucht .
    Ich habe auch keine verwanten hier die das kind dannach nehmen könnten oder geschweige die finanzielle möglichkeit eine tagesmutter zu nehmen.
    Ich besitze kein Auto und habe nur eine zug verbindung die 1 mal die std in die nächste große ortschaft (Koblenz) fährt.
    Hatte mich schon einige male in Koblenz beworben aber oft die absage bekommen das sie mir keine stelle in dieser zeit anbieten könnten.
    Aber dem Arbeitsamt scheint das egal zusein.
    Bin ich den wirklich verpflichtet einen Vollzeit job zusuchen wenn ich nicht die möglichkeiten dazuhabe die tätigkeit auch auszuführen?(kann das kind ja nicht auf der straße lassen)
    Habe jetzt öfters im bekanntenkreis gehört das in meiner situation ein teilzeit job erstmal ausreicht aber die kennen sich ja auch nicht so aus .
    vielleicht hat einer so eine situation selbst mitgemacht und kann mir weiter helfen.
    Mehr als mich bewerben und absagen zu bekommen kann ich auch nicht mehr machen aber dem arbeitsamt reicht es warscheinlich nicht sie sind der auffassung das ich nicht genug für meine berufliche situation mache.
    Danke für jede antwort

  • Hallo!


    Ja du musst dich im Rahmen deiner Mitwirkungspflicht intensiv um eine Arbeitsstelle bemühen und die Suche auch dokumentieren. Du bist verpflichtet alles zu tun, um aus Hartz 4 rauszufallen.
    Wie dass nun im Einzelnen bei dir genau aussieht, kann man ja nicht genau beurteilen.
    Sollte die Arge zu der Auffassung kommen, dass du deiner Mitwirkungspflicht nicht ausreichend nachkommst, sind Sanktionen im Bereich des möglichen. In diesem Falle bleibt dir zunächst nur ein Wiederspruch einzulegen und dann gegebenenfalls eine Klage beim Sozialgericht einzureichen.

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!

  • Ist `ne dumme Situation, aber es ist wirklich so, dass du verpflichtet bist, einen Vollzeitjob anzunehmen, um aus dem Bezug von H IV herauszukommen.Viel hängt dann auch davon ab, wie lang dein Arbeitsweg wäre. Acht Stunden Arbeit und eine Stunde Pause ergeben ja nun schon mal 9 Stunden. Dann ggf. insgesamt (mit Wartezeiten, weil die Verbindung nur 1 x / Stunde genutzt werden kann), könnten das dann so an die 11 Stunden Abwesenheit werden. Daneben stellt sich noch die Frage, wie weit entfernt und wie erreichbar die Kita, in der dein Kind untergebracht ist, liegt. Vielleicht, wenn du genau aufführst, wie dein Zeitplan aussehen würde, wenn du einen solchen Job annimmst, stößt du auf Verständnis und vielleicht genügt es dann auch, wenigstens einen nur 6stündigen Arbeitsvertrag einzugehen. Was es für ein Kind bedeutet, 11 Stunden lang in einer Einrichtung untergebracht zu sein und danach eine nur noch entnervte Mutter zu haben, die nebenbei einkaufen, den Haushalt schmeißen, Formalitäten erledigen und möglichst (auch für das Kind) soziale Kontakte aufrechterhalten und pflegen soll, sehen wir an vielen "mißratenen" Jugendlichen (die gar nichts dafür können) täglich.