Abmeldung

  • Ich bin selbstständig tätig und habe jetzt seit einigen Monaten ALG 2 bezogen. Jetzt habe ich mich abgemeldet, und bin nicht ganz sicher ob ich das offiziell ok getan habe. Ich habe mich ab august abgemeldet obwohl ich im juli schon drei wochen lang einen auftrag habe, geld aber erst im august bekomme, nach zuflußprinzip müßte das also gehen oder? Nur habe ich dem amt nicht gesagt, das ich schon verdiene und auch nicht, das ich dafür in einer anderen stadt bin- müßte mich ja eigentlich abmelden, ne. jetzt habe ich heute am ersten arbeitstag einen anruf auf handy bekommen von meinem neuen (!) sachbearbeiter, der seit heute die alte abgelöst hat, also total ungünstiger Zeitpunkt. der wußte noch gar nix von meiner abmeldung, obwohl ich die gerade geschrieben hatte und wolte gleich nen termin machen. ich bin dann drumrumgekommen mit hinweis auf meine abmeldung und darauf das ich ihm erstmal schriflich alle erforderlichen sachen, was ich verdient habe, abschließende einkommenserkärung zukommen laße. Jetzt weiß ich nicht- kann ich mit offenen Karten spielen was diesen Job betrifft- und wenn er mich auf meine Unterlagen hin wieder vorlädt sagen, das ich nicht kann weil ich anderswo bin?
    Es geht mir darum das ich angst habe das mir das geld das ich jetzt verdiene, 3000 in einem monat, rückwirkend auf die drei monate aufgeteilt wird, so das das ganze harzt dann futsch wäre- oder würd das eh nicht passieren? Ich bin mir da nicht ganz sicher ob ich da im sicheren bereich bin mit dem Zuflußprinzip oder ob ich mich schon für juli hätte abmelden müssen.
    Oder würden die mir einen Strick daraus drehen, das ich mich nicht abgemeldet und den job nicht gemeldet habe?
    danke für rat, gruß, sara

  • Hallo!


    Das Zuflussprinzip ist entscheidend. Damit stehen dir für Juli also Zahlungen zu. Und was du im August bekommst, wird nicht mit den zurückliegenden Monaten verrechnet. Solltest du den Job aber nicht abgemeldet haben könntest du sicher ein Problem bekommen. Du hast doch die Hartz4-Zahlungen für Juli ehedem schon am 30.06. auf dem Konto gehabt.
    Du hättest eine Tätigkeitsaufnahme ab Juli melden müssen und auch angeben sollen, dass die Gehaltszahlungen/Honorar erst im August überwiesen wird.

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!

  • Ja, Du hast ja recht es ist total unnötiger Ärger.
    Aber was soll ich denn jetzt machen? Ich habe mit dem typ telefoniert, und gesagt ich schicke ihm die Abmeldung. Trotzdem ist noch ein Brief gekommen mit einer Einladung zur Bewerbersituation, also ganz so als hätte er meine Abmeldung gar nicht bekommen oder komplett ignoriert, und der Termin einen Tag bevor mein Job in einer anderen Stadt endet, ich kann ihn also auf keinen Fall wahrnehmen. Was kann denn jetzt schlimmstenfalls passieren? Soll ich besser alles jetzt nachträglich angeben, den job und auch das er in einer anderen Stadt ist, oder mich weiter rummauscheln, Krankenattest, ...? Oder einfach eine Antwort, das den Termin für nicht nötig erachte wegen der Abmeldung, das man doch alles schriftlich klären kann? Ich wußte auch einfach nicht das Ortsabwesenheit so hammermäßig sanktioniert wird, gleich mit Wegfall. Aber ist dann das schlimmste, was passieren kann, das mir die drei Wochen, in denen ich jetzt arbeite gestrichen wäre ? Das wäre jetzt auch keine Katastrophe...

  • Du bekommst keinen Ärger. Als Selbständiger weiß man nie, wann das erwirtschaftete Geld wirklich gezahlt wird, und - wie gesagt -, zählt ja auch das Zuflussprinzip. Wenn du selbständig arbeitest, kannst und mußt du dich ja - je nach Auftrag - auch hier oder dort aufhalten, um den Auftrag erfüllen zu können. Bei mir jedenfalls war das so. Wenn du durch diesen guten Auftrag nicht mehr auf Leistungen des Amtes angewiesen bist, hat sich das Ganze sowieso erledigt. Nur eines verstehe ich nicht. Was meinst du damit, wenn du sagst, du hast das nicht "richtig" gemeldet?

  • ich meine damit, das ich denke das ich mich nicht ordnungsgemäß abgemeldet habe. das ich wede den job angemeldet habe, noch mich vom wohnort abgemeldet habe, und das habe ich jetzt auch immer noch nicht gesagt, wo der Typ angerufen hat, und ich schon weg war. Und da gilt doch jetzt- trotz selbstständigkeit- das Ortsabwesenheitsprinzip, oder? d.h., ich hätte den Job anmelden und mich vom Wohnort abmelden müssen.
    Jetzt da ich die blöde einladung habe weiß ich nicht was ich sagen soll- soll ich ganz selbstverständlich sagen, das ich die nächsten zwei Wochen keine Zeit habe weil ich arbeite, und nicht am Wohnort bin? Ist das dann ok, oder nicht?
    Also besser verschleiern? a la brief zurückschreiben, das ich zur einladung nicht erscheine, weil ich keine bewerbersituation klären muss, weil ich mich eh abmelde?
    Warscheinlich hast du recht das es dem amt im endeffekt eh egal ist, wenn ich mich ja abmelde?