Einkommensüberhang/Sonstiges Einkommen

  • Hallo zusammen,
    ich bin alleinerziehende Studentin und finanziere uns über Bafög, Wohngeld, Sozialgeld, Kindergeld und einen kleinen Nebenverdienst.
    Heute kam ein neuer Sozialgeldbescheid ins Haus geflattert, den ich nicht so recht verstehe.
    Wie der Sachbearbeiter scheinbar richtig ausgerechnet hat, ergibt sich auf meiner Seite ein Einkommensüberhang von 89 Euro, der auf das Sozialgeld meines Sohnes angerechnet werden muss. Zusammen mit dem Kindergeld ergäbe sich also ein anzurechnendes Einkommen von 253 Euro.
    Nun ist aber auf dem Berechnungsbogen auf einmal von einem Sonstigen Einkommen von 205,71 Euro die Rede - und keinerlei Erläuterung, wie dieser Betrag zustande kommt. Zusammen mit dem Kindergeld überstiegt das den Bedarf meines Sohnes, sodass sich auch für ihn ein Einkommensüberhang ergibt, der auf den Anteil der angemessenen Unterkunftskosten angerechnet wird. So ist der Bedarf von ehemals 524 auf schlappe 154 Euro zusammengeschnurrt.
    Hm.
    Kann mir vielleicht jemand aus der Ferne einen Tip geben, wie der Sachbearbeiter zu den 205 Euro kam? Ich würde ihn ja liebend gerne selbst fragen, aber er hat sich netterweise heute mittag in den Wohlverdienten Sommerurlaub verabschiedet....
    Vielen Dank :-)

  • Bekommst du Unterhaltsvorschuss oder Unterhalt vom Vater für dein Kind; darüber steht in deiner Eingangserläuterung nichts.Und selbst wenn man jetzt versucht nachzuvollziehen: Du hast vorher 524 € für dein Kind erhalten? Das jetzt angerechnete Einkommen beträgt 253 .€ und 205,71 € (was auch immer das ist), wenn ich es richtig verstanden habe. Das ergäbe mit den jetzt noch ausgerechneten 154 € ja auch wieder eine andere Summe als 524 € ? Kann das Wohngeld eine Rolle spielen? Wird das extra berechnet für das Kind, also extra-Bescheid Wohngeld und extra-Bescheid Sozialgeld?


    Vermutlich ist es wirklich gut, wenn du Montag einfach bei der zuständigen Hotline anrufst; mitunter erlesen die aus den Infos zur Person und den internen Hinweisen auch, worauf die Berechnung basiert; ansonsten bittest du um Rückruf eines Sachbearbeiters. Es muß ja eine Vertretung geben, die wenigstens ´die Grundlagen erklären kann.

  • Bekommst du Unterhaltsvorschuss oder Unterhalt vom Vater für dein Kind; darüber steht in deiner Eingangserläuterung nichts.

    Neee, bekommen wir nicht.


    Zitat

    Und selbst wenn man jetzt versucht nachzuvollziehen: Du hast vorher 524 € für dein Kind erhalten?


    Nein, vorher hat er 360 Euro bekommen. 524 Euro ist der Regelbedarf plus Unterkunftsanteil, das kindergeld noch nicht abgezogen.



    Zitat

    Das jetzt angerechnete Einkommen beträgt 253 .€ und 205,71 € (was auch immer das ist), wenn ich es richtig verstanden habe.


    Nein, das hast Du falsch verstanden. 253€ ist das, was ich als gesamtes Einkommen errechnet habe, also die 89 Euro Einkommen von mir und die 164 Euro Kindergeld. Die 205 Euro hat der Sachbearbeiter als "Sonstiges Einkommen" in den Berechnungsbogen eingetragen, dazu kommt auch hier noch das Kindergeld.


    Zitat

    Kann das Wohngeld eine Rolle spielen? Wird das extra berechnet für das Kind, also extra-Bescheid Wohngeld und extra-Bescheid Sozialgeld?

    Nur ich bekomme Wohngeld, mein Sohn bezieht ja Sozialgeld :-)
    Mein Wohngeld wird in meinem Einkommen bereits angerechnet.


    Zitat

    Vermutlich ist es wirklich gut, wenn du Montag einfach bei der zuständigen Hotline anrufst


    Ja, das glaube ich auch - ist ja auch recht kompliziert alles. Ich dachte nur, dass ich vielleicht etwas ganz banales übersehen habe oder so... Danke für deinen Versuch :-)

  • Eine Frage noch: Studenten erhalten doch normalerweise neben dem Bafög kein Wohngeld; also bei meinem Sohn ist das so; dafür ist ja das Bafög für "Ausser-Haus-lebende" Studenten auch höher angesetzt.

  • Wie hoch ist dein Nebenverdienst; könnte das das sonstige Einkommen sein? Warum erhälst du keinen Unterhaltsvorschuss, wenn man Sozialleistungen bezieht, muss man doch eigentlich alle vorrangigen Dinge beantragen; bei H IV ist das definitiv so, beim Sozialgeld dürfte das eigentlich nicht anders sein; vielleicht haben die deswegen den Unterhaltsvorschuss, den du nicht beziehst, als Einnahme vorausgesetzt.

  • Ich bekomme Wohngeld, weil ich als Alleinerziehende natürlich eine andere Wohnsituation habe als ein "normaler" Student :-)


    Unterhaltsvorschuss bekommen wir nicht, mein Sohn ist elf, der Höchstbetrag ist schon lange ausgeschöpft.
    Mein Nebenverdienst ist in meinem Einkommen bereits berücksichtigt, und ist laut Bescheid in Höhe von 38 Euro auch in die 89 Euro Einkommensüberhang eingerechnet. Das kann es also auch nicht sein...

  • Hallo, hier noch die versprochene Rückmeldung :)
    Der Vertreter meines Sachbearbeiters konnte sich die Differenz auch nicht erklären, und hat daher den Bescheid auf die 89 Euro korrigiert.
    Wenn sich nur alle Probleme im Leben so einfach erledigen ließen ;)