problem Auto

  • Hallo allerseits!


    Ich habe mal eine Frage zum Thema angemessenes KFZ.


    Es stand ja hier ein auto bis ca. 7.500 € ist angemessen. Gilt das bei Eintritt in Hartz? Was ist, wenn man während des Bezugs ein Auto kauft?


    Konkret: Mein Renault ist 8 Jahre alt, 171000 km und zig Macken, bleibt öfter liegen, Bremsen bleiben fest, Tür klemmt nach Unfall, Lenkung ist bei Kälte fest man muß erst im Stand drehen usw. Schätze Wert vielleicht noch 800-1000€.


    Nun wollen meine eltern sich ein neues Auto kaufen und mir ihren corsa -wird jetzt im August 4, 40.000 km Wert ca. 6000€- zu dem Preis verkaufen, den ich für mein auto noch erhalte.


    Gilt als Wert für das Auto dann der Preis den ich bezahlt habe, oder der, den er tatsächlich Wert ist? Ich meine er ist ja nicht über 7500€ wert und ich habe ja diesen Betrag den er wert wäre auch nicht bezahlt (NIcht das das Amt dann fragt, wo das Geld her war). Meine Eltern würden dann mit mir einen richtigen Kaufvertrag machen.


    Ist es dann so für das Amt okay?
    Ich hoffe ja, denn
    1. Habe ich ja keinen Gewinn aus meinem Wagen, da ich das Geld ja gleich weitergebe
    2. Habe ich nichts aussgegeben wo die fragen könnten, wo es herkommt. Praktisch sind die Autos ja nur getauscht.
    3. Hat der neue keinen Wert über 7.500


    Aber man weiß ja bei denen nie. Nicth das die sagen, toll sie haben 1000 für ihren erhalten, 6000 ist der neue Wert. Dann verkaufen sie den mal und leben von den 7000 1,5 Jahre.


    Kann mir da jemand helfen? Auskunft vom Callcenter: Weiß ich nicht. Machen Sie einfach den Wechsel dann werden Sie sehen, wie das Amt entscheidet :confused: Wollen die mich verarschen? Dann wissten die ne Antwort, wenn das Kind im Brunnen ist?


    Danke Euch schon mal
    PInky

  • Also Vorab-Tipp: Immer mindestens zwei Mal m Call-Center anrufen, man erhält immer wieder andere Auskünfte, es ist überraschend. Wenn du das Auto von deinen Eltern geschenkt bekommst und das nachweisen kannst, glaube ich nicht, dass das ein Problem wird. Allerdings wäre ich vorsichtig bei der Reihenfole der Abwicklung. erst würde ich mein Auto weggeben. Hinsichtlich des Erlöses für das Auto gibt es (gab es auch hier im Forum) unterschiedliche Aussagen; ich selbst hatte dieses Problem. Einmal wird gesagt, dass das nur eine Umwandlung von Anlage in Barvermögen darstellt und nicht zählt, andere sagen, dass es Einkommen in dem Monat ist, in dem man verkauft, und wieder andere sagen, dass - wenn man in ein und demselben Monat verkauft und dann kauft - das wäre das reellste. Dazu tendiere ich auch. Würde innerhalb eins Kalendermonats das Auto verkaufen, danach das neue auf ich anmelden. Zwischen deinen Eltern und dir dürfte es kein Problem sein, eine obligatorische kleine Summe in den Kaufvertrag einzutragen, also beispielsweise wie von dir angedacht, den Erlös des alten.


    Es zählt nicht der Wert, für den du erwirbst, sondern der tatsächliche Wert des Autos. Wenn der nicht über 7500 € liegt, spielt das eh keine Rolle.


    Ach ja: Warum diese Reihenfolge: Wenn du erst das andere Auto bekommst und der andere noch nicht ganz "weg" ist, hättest du vorübergehend zwei, und mußt dann definitiv "verwerten".

  • @ Pinky - wollen die mich verarschen ? - würden die nie machen, denn Du verarscht Dic ja selbst!


    Wieso bist Du so blöd und lässt Dich mit einer solch dummen Antwort abfertigen?


    Wenn der Typ im CallCenter- sprich Info-Counter der ARGE so wenig Ahnung hat das Du so eine Antwort erhältst, dann bist Du selbst Schuld wenn Du hinterher eine reingedrückt bekommst. Du hast einen Mund und zwei Ohren bekommen damit Du besser zuhören und gezielt fragen kannst, hätte der liebe Gott gewollt das Du nur die Hälfte mit bekommst und Scheisse labberst hätte er Dir ein Ohr und zwei Münder gegeben, hat er aber nicht getan! Also benutze Dein Hirn und geh dem Penner an der Info solange auf die Nuss bis er entweder Ahnung hat und konkrete und richtige Angaben zustande bringt oder sorg dafür das diese Pappnase da wegkommt!

  • Hallo HOrst!
    Warum greifst Du mich so an? Ich bin kein Vollidiot! Bisher habe ich alle Widersprüche ob wegen Reparatur der Heizung, Anerkennung des anteiligen Stroms für Hausnummerleuchte und Heizung, Übernahme der Materialkosten bei der Heizungswartung usw. durchgekommen, Kann also nicht so dumm sein.


    Ne nette Antwort hätte es auch getan.


    Was willst Du denn machen, wenn du so jemanden dran hast? Jedes Gespräch wird im PC bei denen protokolliert. Ich reiße da lieber nicht meine Fresse auf sondern bin nett.


    Und was habe ich als Schlauchen getan??? Schriftlich um eine rechtsverbindliche Auskunft gebeten und den Fall geschildert. DAzu sind die nämlich verplichtet. Wollte hier nur vorher wissen, ob meine Auffassung richtig ist.


    Du hast mir leider gar nicht geholfen, mich nur angegriffen und blaba geschrieben. Verarschen kann ich mich selber. Richtig. Dazu brauche ich Dich wirklich nicht.
    Pinky