Insolvenz meines Geschäfts und kein ALG2,Sachbearbeiter mich als Lügner bezeichnet

  • Hallo an euch alle,


    ich habe folgendes Problem,ich war selbsständig schon seit 10 Jahren (GmbH), aber die Umsätze sind schon seit paar Monaten drastisch gesunken(auf ungefähr 12,000Euro monatlich), das hört sich zwar sehr viel, aber die Miete ist sehr hoch(5000 Euro)und Personal usw......lange Rede kurzer Sinn, ich war gezwungen vor 2 Monaten(achdem ich auch all mein Gespartes von mirund meiner Frau im Geschäft investiert haben) das insolvenz anzumelden und darauf die Gewerbe abmelden.Da meine Frau nur ein geringer Lohn hat(480€ Netto)und wir zwei kleine Kinder haben, war ich gezwungen zu Arge gehen und Antrag auf ALG2 stellen(ich war zum ersten Mal im Leben im Arbeitsamt) und hatte alles mit, da sagte der Sachbearbeiter zu mir, dass es ganz dreist und unverschämt von mir ist, da mein Geschäft vergengene Monate um 12000€ Umsätze gemacht hat, ich habe versucht ihn zu erklären,dass Umsatz kein Gewinn ist und meine Ausgaben und Schulden viel höher sind, er meinte nur, dass Insolvenz eine selbstverschuldete Arbeitslosigkeit darstellt und mir kein ALG2 zusteht.Außerdem soll ich und meine Familie von der Dispo der Firma leben und dass ich die Gewerbe bei Gewerbeamt abgemeldet habe, interessier ihn auch nicht, da es keinen Beweis darstellt, dass ich wirklich nicht mehr sselbsständig bin. ich bin wirklich am Boden zerstört.Ich dachte in solchen Situation wird man nicht allein gelassen.Ist es richtig so, was er gesagt hat?bin ich wirklich der schuldige, obwohl ich alles verucht habe?Ich bin echt verzweifelt. :sad:


    Danke für eure Antworten!

  • Hallo!


    Lass dich nicht beirren. Ob und inwieweit da ein Eigenverschulden vorliegt, hat ein Sachbearbeiter auf den ersten Blick nicht zu entscheiden. Du hat das Recht für dich und deine Familie einen Antrag nach SGB2 zustellen. Sollte dieser dann abgelehnt werden, dann musst du zuerst Widerspruch einlegen und später ggf. eine Klage beim zuständigen Sozialgericht einreichen.

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!

  • erstmal danke für euere Antworten,


    also die wollen auch nicht einmal meinen Antrag annehmen. Der SB.meinte, dass ich unbedingt die Anlagen für Selbständige ausfüllen soll, ich habe ihn erzählt, dass ich meine Gewerbe vor 2 Monaten abgemeldet habe(habe auch die Gewerbeabmeldungs bescheinigung abgegeben)aber der will mir nicht glauben.Ich bin wirklich am Ende, der hat auch einmal zu mir gesagt:Woher sollen wir wissen, dass Sie mit so einem großem Umsatz kein Geld in Ihrem Garten versteckt haben?


    Ist das nicht unverschämt?????


    Vielen Dank

  • Hallo!


    Dann musst du den Gruppenleiter oder Vorgesetzten verlangen. Eine Abmeldung des Gewerbes reicht eigentlich in diesem Fall aus. Und:


    Zitat

    Woher sollen wir wissen, dass Sie ..........kein Geld in Ihrem Garten versteckt haben?


    Das ist wirklich frech. Zudem ja jeder, der früher mal im Angestelltenverhältnis gearbeitet hat, theoretisch Geld versteckt haben könnte.

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!

  • Ganz klare Sache: Die ARGE MUSS deinen Antrag annehmen und bearbeiten!!!


    Sollte sie sich weiterhin weigern (mit Zeugen nochmals versuchen, abzugeben!!!), hol dir einen Beratungsschein und geh damit zu einem Anwalt für Sozialrecht, das kann's ja wohl echt nicht sein. Wenn du bedürftig bist, hast du einen Anspruch auf ALG II. Und falls es eine selbstverschuldete Arbeitslosigkeit sein sollte, hast du immernoch Anspruch auf ALG II, allerdings erst nach einer dreimonatigen Sperre. Aber die Annahme des Antrags zu verweigern und zu behaupten, du würdest überhaupt nichts bekommen, und dann noch solche Sprüche drücken ...


    Ich wünsche dir viel Erfolg!!!


    Liebe Grüße,
    Jana

  • Nun ja, liegt wohl an der Schulbildung die man für solche Tätigkeiten benötigt wie die eines Sachbearbeiters. Anders gesagt der Kerl ist einfach nur dämlich! Also musste frech sein, Hingehen und sagen: Sie nehmen das jetzt zur Niederschrift auf: und dann legste los, das Du ALG II beantragst und als letzten Satz bittest Du um zügige Bearbeitung des Vorgangs durch einen Vorgesetzen, da ja dem Stammpersonal scheinbare Qualifikationen fehlen! Unterzeichen und Kopie mitnehmen und erklären das Du mit diesem Schreiben auch sofort zum Amtsgericht gehen wirst um Dir eine Rechtsberatungshilfe einzuholen! Es ist tatsächlich so das die ARGE Selbstständigen auferlegt, mittels einer Kreditaufnahme die Bedürftigkeit eigenständig abzuwenden. Wer sich allerdings in den Gesetzen zur Insolvenz etwas auskennt weis das dies sogar als Anleitung zu einer Straftat ausgelegt werden kann, denn Insolvenzverschleppung ist "Strafbar!"


    Daran sieht man wieder einmal wie skrupellos unsere Politiker sind! In vorderster Reihe Typen wie SCHRÖDER und HARTZ
    nur weil einer ein Jurist ist; ist er noch lange nicht Heilig!