ALG1 UNERWARTET Abgelehnt,Nun Hartz vier, bin verzweifelt...

  • Hallo nochmal an euch alle,


    ich habe folgende Fragen bezüglich Hartz vier:
    Wie ich schon bereits geschrieben habe, habe ich heute per Brief erfahren, dass die arbeitnehmereigenschaft durch Krankenkasse abgelehnt worden sei und ich nehme an, dass ich nächste Woche den Ablehungsbescheid (ALG1) vom Arbeitsamt erhalten werde.
    In dem Brief steht, dass ich die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung für zurückliegende 4 Jahren zurückfordern kann(ungefähr 4000€). Außerdem muss ich auch ALG1 vorschuss wahrscheinlich sofort zurückzahlen.Meine Familie und ich sind echt verzweifelt:-(
    Nun muss ich sofort einen Antrag auf ALG2 stellen?Ich(54 Jahre) bin ja jetzt arbeitslose nur meine Frau verdient 500€ netto. und wir haben zwei Kinder (17 und 19Jahre alt) und wohnen zu Miete. Als Vermögen haben wir 4000€ auf der KontoI.Ich nehme an, dass das unter freigrenze liegt?Die Miete beträgt kalt 630€.Was passiert, wenn das als unangemessen bezeichnet wird? Wird ARGE das nicht übernehmen


    Was wird durch alle Kontoauszüge von mir und meiner Familienangehörige für die letzten 3 Monaten kontrolliert?


    Was passiert mit dem zurückgefordeten AL-Versicherungsbeiträge(das dauer wohl länger, wie ich heute erfahren habe, um das zu erhalten)?wird das dann für ALG2 als vermögen oder Einkommen gerechnet? Wenn als Einkommen gezählt wird, muss ich dann sofort nach dem Erhalt dieses Betrages das ALG2 an ARGE zurückzahlen?Wie soll ich nun ALG1 Vorschusses an Arbeitsamt zurückzahlen?Wir sind momentan echt an unserer finanziellen Grenzen:-(


    Ausserdem habe ich noch 20000€ Schulden(Kredit, was ich bis heute pünktlich zurückzahlte)und 5000€ Dispo, bleibt mir bei meiner Situation einen anderen Weg als privatinsolvenz übrig? sind wenigstens die Beträge, die mir zurückgezahlt werden müssen und mir als evtl. Einkommen gezählt werden wenigstens bis zu einer Grenze bei einer evtl. Kontopfändung gesichert?


    ich wäre für eure Hilfe sehr dankbar....

  • Rückzahlung Krankenversicherungsbeiträge:
    Interessant wäre natürlich, warum du nicht ALG II-berechtigt bist und Versicherungsbeiträge zurückerhälst. Mit euren 4000 € - und auch mit den noch eintreffenden weiteren 4000 € liegt ihr unter der Vermögensfreigrenze; dem Grunde nach könntet ihr das Geld behalten. Allerdings gilt bei H IV-Bezug das Zuflussprinzip. Das Geld, das eingeht, wird im Eingangsmonat als Einkommen gewertet und angerechnet, so dass ihr einen Teil dieses eldes sicherlich "verlieren" werdet, nämlich in der Höhe, die euch gemäß dem noch zu erteilenden Bescheid als monatliche Hilfeleistung bewilligt wird.Das ist das Eine.


    Kontoauszüge
    Es sind - beim Erstantrag auf jeden Fall - von allen zukünftigen BG (=Bedarfsgemeinschaftsmitgliedern) die Kontoauszüge der letzten Monate vorzulegen; ggf., falls das Amt weitere Fragen hat, auch die noch weiter zurückliegenden.


    Mietkosten[U][
    Die angemessene Höhe der Kosten der Unterkunft ist zwar regional unterschiedlich, aber pauschal kann man schon mal davon ausgehen, dass in eurem Fall - bei 4 Personen - die 630 € anerkannt werden, das scheint im Rahmen.


    [U]Kinder 17 und 19
    Gehen beide Kinder noch zur Schule, oder befindet sich eines oder beide vielleicht schon in Ausbildung und erhält Bafög oder Ausbildungsvergütung? In dem Falle würden sie aus der BG (= Bedarfsgemeinschaft) herausfallen und nur noch als HG (=Hausgemeinschaftsmitglieder) zählen. Dann würden sich die Kosten der Unterkunft, die das Amt übernimmt, etwas ändern und die zwei fallen nicht unter irgendwelche Vermögensfreigrenzen. Sollten deine Kinder noch zur Schule gehen und demnächst eine Klassen- oder Kursfahrt anstehen, beantrage dafür auch gleich die Kostenübernahme. Diese werden komplett gezahlt.


    Schulden und Kontenpfändung
    Schulden interessieren das Amt nicht. Wenn du aber mit einer Kontenpfändung rechnest und nicht möchtest, dass es für "diese" Schulden verwendet wird, lass dir das zurückzuzahlende Guthaben woanders hin überweisen oder erbitte einen Scheck.


    Gruß. Lirafe