ALG1,nach 2 monat. Selbstständigkeit,Anwartschaftzeit,Hilfe

  • Hallo an euch Alle, ich bin neuling hier und würde mich freuen, wenn sie mir helfen Könnten.


    Sachverhalt:


    Meine Frau ist seit 5 Jahren selbsständig gewesen(GmbH) und ich war als Geschäftsführer tätig und habe alle sozilaversicherungsbeiträge gezahlt. Aufgrund der familiären Gründen habe ich am 15.04.2009 alle Anteile von Gmbh übernommen und müsste leider 2 Monaten danach GmbH insolvenz anmelden und die Gewerbe abmelden. Deshalb habe ich mich sofort danach als arbeitslos angemeldet um ALG1 zu bekommen.Nun müsste durch Krankenkasse überprüft werden, ob ich über all diese Jahre die Arbeitnehmereigenschaft erfüllt habe. Mir ist heute mitgeteilt worden, dass für allelvergangene 5 Jahren ausgenommen letzten zwei Monaen meine Arbeitsnehmereigenschaft bestätigt sei und ich alle SV Beiträge zu recht bezahlt habe und deshalb ich nur für die letzten 2 Monaten "selbstständig" tätig war, sodass ich die Beiträge für diese 2 Monaten zurückfordern kann (weil zu unrecht bezahlt worden). Nun meine Frage:


    Habe ich trotz "diese 2 monatige Selbsständigkeit" einen recht auf mein ALG1?


    Arbeitsamt hat mir schon einen vorläufigen Bescheid gegebn und mir unter vorbehalt m erstmal einen Teil vom Arbeitlosengeld für den Monat Juni überwiesen.


    Muss ich jetzt fürchten, dass diese zwei Monaten ALG1 mindert oder gar erlöcht?


    Ich bitte euch daher um eine Antwort.


    Viele Grüße