Angestellte seit 15.07, welcher Anspruch?

  • Hallo zusammen,


    ich bin seit dem 15.07 wieder eine Angestellte.
    Jetzt habe ich logischer Weise nur den halben Lohn für den Monat bekommen.
    Die Arge hat mir auch meine normale geregelte Leistung für den Monat August überwiesen.
    Jetzt wollen die aber einen Nachweis wieviel an Gehalt ich bekommen habe.


    Meine Frage an euch.
    Wo liegt die Grenze ? Muss ich was zurückbezahlen, obwohl ich nicht nur den halben Lohn bekommen habe?


    Danke im Voraus für die Antwort(en).

  • Wie immer gilt natürlich auch in diesem Fall das "Zuflussprinzip". Es gibt einen (deinen) Bedarf, der errechnet wurde; dagegen wird dein Einkommen (also dieses "halbe" Gehalt") gerechnet, und je nach Ergebnis erhälst du entweder die Differenz, wenn noch etwas zur Deckung deines Bedarfs fehlt, oder auch nicht.