Abendgymnasium mit 30 Jahren

  • Halloo zusammen!


    erst einmal VIELEN DANK für jegliche Hilfestellung. In der heutigen Zeit ist es wirklich nicht mehr selbstverständlich,dass einem geholfen wird mit Wissen!


    Nun zu meiner Frage :


    Wenn ich im Alter von 30 ein Abendgymnasium besuchen möchte (JA ,Bildung lohnt immer! ), welche Möglichkeiten der Sozialleistung gibt es für mich denn ? :/ :confused:


    Ich glaube,wenn man über 30 ist,gibt es ja gar kein Bafög mehr,nicht?
    Ich bewohne eine eigene Wohnung.
    Ich würde gerne 2010 mit dem Abendgymnasium beginnen und bis dahin jobben - eben was sich ergibt,um mir endlich ein auto zuzulegen...


    kann mir wer helfen - wenn ihr was wissen wollt,fragt ich geb ehrliche Antwort.


    Danke euch !
    def

  • :) da hast Du Recht :D
    ist alles immer echt kompliziert
    kannst du wenn du das Abendgymnasium besuchst dich nicht halbtags dem Arbeitsamt zur Verfügung stellen? Dann müsstest Du doch zumindest etwas bekommen, oder liege ich da total falsch?

  • Das siehst du richtig - das Problem ist nur - ich bekam bisher noch NIE vom Amt etwas vermittelt (nichts sinnvolles) und fand immer selbst einen Job. auch diesmal wird dem so sein... :/


    allerdings - und meines Erachtens nach einer der Hauptgründe für die vielen Miseren bei den Ämtern und deren H4 Empfängern - die Menschen suchen" alle" nach etwas im Leben.. viele mögen es noch nicht erkannt haben, aber ich behaupte einmal - wenn die Argen für 50 % der H4 Empfänger eine Nette Frau :rolleyes: ODER eine Art "lifecoach":p hätten - wären wir tatsächlich auf dem Wege einer Vollbeschäftigung in Deutschland.


    Im Ernst - unser Volk ist erkrankt. Haltet mich für einen philosophisch veranlagten Vollidioten, oder sonstwas - ich wüßte, wie man den Menschen helfen könnte...
    Basierend auf Freuds Grundlagen...


    Cheers & Grüße derweil

  • @fynnia
    Ganz so einfach ist es leider nicht; wer AlG II, also H IV bezieht, muss sich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen, und zwar komplett - ganztags. Ausnahmen sind Menschen, die wegen Erkrankungen zwar noch nicht erwerbsunfähig sind, aber auch nicht mehr Vollzeit arbeiten können und Frauen (Männder), die Klein(st)kinder haben.