Hartz IV als Übergang

  • Hallo,


    folgende Situation:


    Habe gerade eine zweijährige schulishe Ausbildung als Erzieherin hinter mit. Mein BAfög bekam ich bis Ende Juli. Nun ist es so, dass mein Anerkennungsjahr, wo ich dann auch Geld verdiene, erst am 24. August beginnt. Folglich habe ich nur 6 Arbeitstage im August und würde mein erstes Gehalt dann wohl auch erst Mitte/Ende September bekommen.
    Nun habe ich einen Antrag auf Hartz IV für den Zeitraum vom 1.8 bis 23.8 gestellt, da ich in dieser Zeit kein Einkommen habe und somit meine laufenden Kosten nicht zahlen kann.
    Jetzt habe ich einen Ablehnungsbescheid bekommen, mit der Begründung, dass auch der August vom Grunde her förderfähig ist. (also bafög)


    Was kann ich nun tun? Muss ich tatsächlich einen Monat ohne jegliches Einkommen auskommen??:eek:



    Danke für eure Hilfe

  • Wenn dein Bafögbescheid anderes sagt als das, was im Ablehnungsbescheid zur Begründung dient, lege Widerspruch ein. Es ist zwar oft so, dass die Ämter gegeneinander arbeiten, aber in diesem Falle hast u das Ganze ja schwarz auf weß. Nebenher würde ich bei dem Bafögamt anrufen, das diesen Bescheid seinerzeit erlassen hatte. Unsere Erfahrung hat gezeigt dass die sehr aufgeschlossen für gute Tipps sind und oftmals auch eine der Widerspruchsbegründung zugute kommende Erklärung haben.

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  • Hi....


    nein, also in dem Ablehnungsbescheid bezieht sich die Begründung auch auf die Aussage und den Bescheid vom Bafögbescheid.
    Hmm also sieht es wohl eher schlecht für mich aus, hab ich das Gefühl. Hätte ja sein können, dass jemand schon mal einen ähnlichen Fall hatte.
    Der Mann vom Bafögamt, hat mir leider auch gesagt, dass es das Gesetz so hergibt, dass Bafög nur bis zu dem Monat gezahlt wird, wo die Prüfungen stattfinden...also Juli!!
    Naja hab nun Widerspruch eingelegt und warte mal ab was rauskommt.
    Findes es halt eine Schweinere, dass sich so viele auf dem Rücken von Hartz IV ausruhen, aber wer es mal wirklich benötigt..und dass auch nur als eine Übergangslösung, der wird von allen Seiten fallen gelassen. :mad::mad:

  • Ja so habe ich das auch gedacht.
    Aber da hat der nette Mann vom BafögAmt mir gleich die Freude genommen.
    Denn ich habe eigentlich schon anspruch auf Bafög, da die Ausbildung bafögförderfähig ist.
    Aber da ich hab 24.8. Geld verdient, ist das wohl soviel, dass es das Bafög ausschließt. bzw verdient ich den Rest des Jahres soviel, dass ich ab Augst keinen Anspruch mehr auf Bafög habe. Nur leider betrifft das i August ja nur 6 Tage wo ich arbeiten gehen werde. Das ist wohl so, da das Bafög nicht auf jeden einzelnen Monat berechnet wird, sondern auf das gesammte Jahr. Schöne Sch.....
    :mad:

  • Schnups
    Deine Einlassung: "Findes es halt eine Schweinere, dass sich so viele auf dem Rücken von Hartz IV ausruhen ..." ist hier im Forum, in dem viele Mitglieder Arbeit suchen, sich nicht nur "ausruhen", sondern in teilweise schlimmer Situation sind und wirklich Hilfe suchen, völlig daneben.

  • Sorry, wollte niemand angreifen....gönne wirklich jedem der es brauch diese Art von Hilfe und UNterstützung. Nur leider ist es so, dass sich viele darauf ausruhen...aber diese Leute meinte ich nicht. Sorry, sollte nicht so rüber kommen.
    Aber will jetzt hier darüber gar nicht weiter diskutieren...geht ja um was anderes ;)