Eigene Wohnung?

  • Hallo...


    ...und keine Sorge hab schon die Suche benutzt, aber einen meiner Situation ähnlichen Fall leider nicht gefunden.


    Bin wegen meinem Studium aus meinem Elternhaus ausgezogen. Wohne zurzeit in meiner eigenen Wohnung bzw. Apartment. Habe es auf eigene Kosten möbliert etc. und nun ist mein Hauptanliegen, weiter dort zu wohnen und in dieser Stadt zu arbeiten, doch leider habe ich noch keine Arbeit gefunden. Als Überbrückung dachte ich an Hartz IV und wollte wissen ob ich die Miete bezahlt bekommen würde?


    Bevor ich es vergesse, ich werde mein Studium aus finanziellen Gründen und einem anderen Grund welches ich nicht vertiefen will abbrechen, zudem muss ich sagen das ich unter 25 bin.


    Danke im voraus.

  • Hallo!


    Solltest du nach dem 17.02.2006 ausgezogen sein, wirds problematisch.. Hier der Gesetzestext:




    Zitat

    ALG II Empfänger unter 25 Jahren haben ab dem 1. April 2006 grundsätzlich keinen Anspruch mehr auf die Kosterübernahme für eine eigene Wohnung.
    Nur falls der Leistungsempfänger aus schwerwiegenden sozialen Gründen nicht in der elterlichen Wohnung leben kann, aus beruflichen Gründen umziehen muss oder ein ähnlich schwerwiegender Grund vorliegt, muss der zuständige Träger (in der Regel die ARGE oder das Arbeitsamt) einem Umzug zustimmen.
    Als Stichtag hierfür gilt Freitag, der 17. Februar 2006. Wer also vor diesem Datum aus der elterlichen Wohnung ausgezogen ist, fällt nicht unter diese Regelung.

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!

  • TNT
    Laß`dich von dem zitierten Text nicht entmutigen, sondern beantrage die H I-VLeistungen. Was nicht in dem Text steht, ist der "Umkehrschluss", also dass beispielsweise auch U 25-jährige Ansprüche haben, wenn sie vorab schon selbständig waren, also alleine oder woanders als im Elternhaus gelebt haben - beispielsweise von Ausbildungsvergütung, Bafög oder dergleichen. Jemandem, der bereits länger alleine und unabhängig wohnte, ist ein Rückzug nicht unbedingt zuzumuten und Leistungen werden nicht verweigert.