Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts - Rückforderung

  • Hallo,


    ich bin 22 Jahre und im 2. Ausbildungsjahr. Habe bis März 2009 BAB bekommen, da mein Vater jedoch zu viel verdient hat wurde es abgelehnt. Zudem habe ich Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts bekommen für die Heizung, da ich jedoch kein BAB mehr bekommen habe soll ich über 300€ zurückzahlen :(
    Daraufhin hat mir eine Sozialarbeiterin geraten Vorausleistung für BAB zu beantragen und mein Vater sollte dann monatlich zahlen.
    Habe ich dann auch wieder Anspruch auf ALG II, wenn ich Vorausleistungen erhalten habe?


    Liebe Grüße