Sperre bei Verschulden des Arbeitgebers?

  • Hi,
    ein Bekannter vor mir möchte kündigen, weil sein Chef unregelmäßig zahlt und sich klärenden Gesprächen entzieht. Ein neuer Arbeitgeber will ihn einstellen, aber nur auf 400 Euro Basis.
    Mein Bekannter möchte seinem Arbeitgeber kündigen und Hartz IV beantragen. Er befürchtet nur, dass er gesperrt wird, weil er gekündigt hat.
    Meiner Ansicht kann er nicht gesperrt werden, wenn er dafür einen triftigen Grund (unregelmäßige Lohnzahlung) hat. Auch dass er einen neuen Job (wenn auch nur 400 Euro) spricht gegen eine Sperre.
    Was meint ihr dazu?


    mfg Dekkert

  • Hallo!


    Wenn Sie fristlos kündigen wollen, brauchen Sie dafür gemäß § 626 Abs.1 BGB einen "wichtigen Grund". Ein solcher wichtiger Grund kann auch im Zahlungsverzug Ihres Arbeitgebers liegen.


    Allerdings muß dieser Verzug erheblich sein, d.h. der Zahlungsrückstand sollte mindestens zwei Monatsgehälter betragen. Außerdem verlangt die Rechtsprechung der Arbeitsgerichte hier von Ihnen, daß Sie vor der Kündigung eine Abmahnung ausgesprochen haben.


    Eine fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs ist also im Vergleich zum Zurückbehaltungsrecht nur unter erschwerten Voraussetzungen möglich. Wenn Sie von Ihrem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch machen, sind Sie also rechtlich eher "auf der sicheren Seite" als wenn Sie fristlos kündigen.


    Außerdem gibt es für Sie meistens keinen vernünftigen Grund, Ihrem Arbeitgeber fristlos zu kündigen: Wenn Sie nämlich von Ihrem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch machen, sind Sie erst einmal vor der Gefahr, umsonst zu arbeiten, geschützt. Darüber hinaus können Sie sich arbeitslos melden und Leistungen vom Arbeitsamt beziehen.


    Es gibt keinen Zusammenhang mit der Aufnahme eines 400-Eurojobs.

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!

  • So ist es, bis zu 3 Monate darf es sich ein Arbeitgeber erlauben seine Mitarbeiter nicht zu entlohnen, der Mitarbeiter hat darüber hinaus sogar die Pflicht dies dem Arbeitsamt anzuzeigen, da daraus eine baldige Arbeitslosigkeit erwachsen kann. Somit ist bei bekanntwerden eines solchen Umstandes ein Arbeitnehmer verpflichtet dies unverzüglich der Bundesagentur für Arbeit anzuzeigen ansonsten kann er bei eintretender Arbeitslosigkeit mit Sanktionen belegt werden, und wird es auch meist!


    Ob der Bekannte allerdings grob fahrlässig den Umstand der Bedürftigkeit herbeigeführt hat wird wohl nur mittels eines Sozialgerichtsverfahrens entschieden werden können, seitens der ARGE wird natürlich selbst bei Widerspruch dies unterstellt und von anderer Seite ebenso bestritten werden, das verfahren sollte man in keinem Fall scheuen, die Sozialgerichte sind sozialer wie die ARGE!

  • Erst mal schönen Dank für die prompte wie ergiebige Antwort.


    Zurückbehaltung heißt wohl, er behält seine Arbeitskraft zurück. Eine fristlose Kündigung ist von meinem Bekannten wohl nicht beabsichtigt, allerdings will er da weg.
    Ist das der richtige Weg?:
    1. Er mahnt seinen Arbeitgeber am besten auf Zahlung des Arbeitslohns,
    2. meldet sich bei der Arge bzw. beim Arbeitsamt arbeitsuchend und beantragt Leistungen,
    3. stellt seine Arbeit ein oder besser, droht damit unter Fristsetzung und
    4. beginnt bei dem neuen Arbeitgeber, nachdem diese Frist ergebnislos verstrichen ist.


    Wünschenswert wäre es, wenn der AG kündigt, aber mit dem ist anscheinend nicht zu sprechen.


    @Schrader
    Der 400 Euro Job dient nur als Argument "neue Arbeitsaufnahme", falls er kündigt und das Arbeitsamt eine Kündigung ohne ausreichenden Grund annimmt, oder generell wegen Kündigung sperrt. Ich gehe dabei aus, dass die nicht sperren können, wenn er eine neue Arbeit annimmt. Aber soweit sind wir ja noch nicht.


    @Grunert
    Um diesen Vorwürfen des AG vorzubeugen, halte ich deshalb Mahnungen und Beschwerden des AN über den AG für wünschenswert.


    Könnt ihr mir die Paragraphen nennen, in denen sich die Rechtsfolgen finden?