Anrechnung des vorherigen Einkommens bei Anmeldung ALG II

  • Hallo zusammen,
    ich beziehe derzeit ALG II und habe nun die Möglichkeit für einen Monat eine Stelle anzunehmen. Erfahren habe ich bereits, dass ich mich für diesen Zeitraum abmelden kann, jedoch die Befristung bei der Abmeldung mitteilen sollte, so dass ich gleich einen Weiterbewilligunsantrag für den anschließenden Monat bekomme, indem ich wieder ohne Arbeit bin. Meine Frage ist jetzt: inwiefern das verdiente Geld in der ALG II Pause bei Wiederanmeldung angerechnet wird? Wie hoch ist der Freibetrag, oder wird alles angrechnet und ich erhalte für die folgenden Monate der Unterstützung weniger Geld als zuvor. Oder wird das als Vermögen gezählt und es zählen die Vermögensfreibeträge?


    Es wäre super, wenn mir da jemnad weiter helfen könnte...


    Liebe Grüße Adina

  • Hallo!


    Also wenn du über dein Existenzminimum verdienst, bekommst du kein ALG2 mehr. Angerechnet wird dein Verdienst lediglich auf einen evtl. Anspruch von ALG1.
    Solltest du unter dein Existenzminimum verdienen, so hast du einen Freibetrag von 100 € und alles was du über 100 € bis 800 € netto verdienst, da bleiben dir 20 Prozent anrechnungsfrei.

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!

  • Hallo hier nochmal Adina,


    Catweezle du hast verstanden worum es geht, danke für das Feedback. Vielleicht haben die anderen weitere Erfahrungen, die mir weiterhelfen können: Zum besseren Verständnis hier nochmal eine kurze Erläuterung:


    Ich melde mich für den September als Leistungsbezieher ab, weil ich für diesen Monat eine Arbeit habe bei der ich genug verdiene. Ich bekomme also kein ALG II. Da die Arbeit befristet ist, werde ich mich mit einem Weiterbewilligungsantrag zum Oktober wieder beim Amt anmelden: Wird mein verdientes Geld aus dem September mit angerechnet auf die Leistungen, die ich dann beziehen kann? Oder gibt es einen Freibetrag, wie beispielsweise bei dem Vermögen, welches man besitzen darf trotz Leistungsempfänger?
    Catweezle, nach deiner Antwort zu folgern, wird alles von meiner Tätigkeit im September angrechnet, was ich ab dem Zeitpunkt ausgezahlt bekomme, ab dem ich wieder ALG II beziehe. Über weitere Tipps und Erfahrungen würde ich mich freuen. Danke für eure Bemühungen. Adina

  • Hallo!


    Gut! Der Zeitpunkt des Zuflusses ist hier relevant. Also in dem Monat, wo das Geld auf dein Konto überwiesen wird. Da wird es dann mit den laufenden Hartz4-Bezügen verrechnet.
    Wenn du das Geld im September auf dem Konto hast, erhältst du im Oktober wieder die vollen Hartz4-Bezüge.

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!

  • Wenn das Geld noch im September eingeht, hast du keinen Anspruch für September, aber einen vollen für Oktober.
    Wenn das Geld im Oktober eingeht, hast du eben einen vollen Anspruch für September, aber keinen für Oktober. Also ich sehe keinen Verlust für dich, unabhängig, wann das Geld eingeht.