Als Selbstständige mit Baby auch Hartz IV ?

  • Hallo liebes Forum,


    ich brauche euren Rat.


    Mir wurde gestern der Tipp gegeben, dass mir wohl auch Hartz IV zustehen würde bzw. ich es beantragen könnte, was mir komplett neu war. Ist dem wirklich so?


    Meine Situation:
    Ich bin 26, selbstständig mit Kosmetiksalon, habe eine kleine 4 Wochen alte Tochter, mit Alleinerziehend und lebe mit dem Papa nicht zusammen (auch wenn wir trotzdem ein Paar sind). Habe kein Vermögen.
    In der Zeit in der ich nicht arbeite kommt bei mir auch nicht viel Geld rein. Da es trotzdem Kunden gibt die etwas kaufen (ihre Pflegeprodukte) ist aber auch kein kompletter Stilstand des Umsatzes da. Ab Oktober werde ich einen Tag in der Woche arbeiten, an dem passt dann der Papa auf. Ich werde dann einen vorraussichtlichen Umsatz von ca.1500 € im Monat haben. Umsatz, aber nicht Gewinn ... bleiben tut mir davon kaum was.


    Was meint ihr denn dazu?


    Vielen Dank schonmal :)
    Celestial

  • Du kannst auch wenn du selbstständig bist einen ALG2 Antrag stellen.Geh einfach zur ARGE und hole dir die Formulare.Ich würde auch nicht jetzt schon angeben was du vielleicht ab Oktober verdienen wirst denn das kannst du sowieso nicht ganz genau wissen.Wenn du dann Einkommen hast kannst du immer noch eine Veränderungsmitteilung einreichen.

  • Außerdem musst du als Selbstständige sowieso schätzen, was du an Einnahmen und Ausgaben hast (i. d. R. für ein halbes Jahr) und am Ende dieses Zeitraums musst du das ganze dann nochmal mit den tatsächlichen Zahlen ausfüllen und entweder zurückzahlen, oder du bekommst was zurück, oder nichts geschieht;)


    Ich würde an deiner Stelle lieber etwas zu wenig schätzen und dann für eine Rückzahlung was zurücklegen, wenn doch mehr verdient wird, denn wenn du dich zu hoch verschätzt, fehlt dir ja das Geld.


    Also, Antrag stellen (s0 früh wie möglich) und abwarten, was kommt!


    Liebe Grüße,
    Jana