Trennung-selbstgen. Immobilie-Unterhalt

  • Hallo,
    bin neu hier.
    Folgende Situation:
    -Ehemann /z.Zt. Alleinverdiener
    -Ehefrau / Alg I
    -selbstgenutzte Eigentumswohnung ca.100 qm WF bei z. Zt. 3 Pers. (wird noch abbezahlt)
    -1 Kind (20)wohnt mit im Haushalt, wahrscheinlich jobben, Ausbildungsplatz wird gesucht.
    Als Ehefrau möchte ich mich nun trennen ( außer mir weiß es noch keiner)
    Nach Abzug aller Unkosten verbleiben meinem Mann und meinem Kind ca. 700,00 € zum Leben.
    Welche Ansprüche habe ich ?
    Kann ich einen WBS beantragen ?
    Was kann ich von der ARGE bekommen?
    Bin arbeitssuchend.
    Danke für Eure Antworten.

  • Um von der ARGE etwas zu bekommen wäre entscheidend wie hoch dein ALG1 ist.Da dein Mann anscheinend nicht soviel verdient wirst du da kaum Unterhalt bekommen.Es gibt ja aber noch die Eigentumswohnung die ja einen Wert darstellt und dein Mann müßte dir ja dann einen Teil auszahlen wenn er diese behält.Wohngeld könntest du beantragen.

  • Danke für die Antwort. Es wird also nicht vorrausgesetzt, daß er durch meinen Auszug die Immobilie verkaufen muß.
    Mir ist schon klar, daß ich von dort direkt nichts zu erwarten habe. Aber sowas könnte ja auch verrechnet werden,oder?
    Es gibt noch eine RLV, die in 4 Jahren fällig wird. Außerdem könnte ich evtl.,das Neufahrzeug bekommen, um mir meinen Lebensunterhalt zu verdienen. Dann wär ich schon ein gutes Stück weiter und es bliebe im Grunde alles wie gehabt.
    Bekomme knapp 400 € ALG I + Wohngeld ?