Mit freundin zusammenziehn

  • Hallo, ich bin 19, und meine Freundin 18, wir bekommen beide Schülerbafög zur Zeit (Sie macht Ausbildung+FH zum Gestaltungstechnischem Assistenten, und ich mach ausbildung zum Informations Technischem Assistenten, wir wollen im Juli 2010 zusammenziehen. Ich fange da mein Studium an und bekomme dann halt immer noch Bafög.



    Wenn wir jetzt zusammenziehen wollen, wie läuft das dann? Man kann ja Bafög einmal so beantragen das man noch bei den Eltern wohnt, und einmal wenn man da nichtmehr wohnt (verschiedene Formulare)


    Steht einen Wohngeld zu?
    Ein Kumpel von mir ist (leider) Arbeitslos, und bekommt Wohngeld (ich mein 210 € Kalt + 80€ Nebenkosten und Hartz4 von 340??€ im Monat, er ist auch 19.


    Nun dachte ich mir das es ja als Schüler bzw Student, bestimmt leichter ist eine 2-3 Zimmer Wohnung zu beziehen als als Arbeitsloser oder?


    Wieviel qm ² stehen einem zu? Macht es einen Unterschied wenn die Personen voher in zwei verschiedenen Nachbarstädten gewohnt haben?


    Zuhause halte ich es langsam nichtmehr aus, außerdem schreit meine Mutter immer rum wenn meine freundin da ist, warum das so ist weiß ich nicht, wir sind jetzt 3 jahre zusammen also denke ich nicht das wir uns so schnell trennen und haben auch schon probeweise als meine eltern im urlaub waren nen Monat zusammen gewohnt


    Macht es einen Unterschied ob man zu 2 eine WG gründet? oder sich als "Bedarfsgemeinschaft" anzumelden? ka obs so heißt aber der name würde sinn machen...



    Ich hab im Netz ein bisschen geforscht aber unseren Fall nirgendwo gefunden das sind alles nur leute die h4 empfangen... könnt ihr mir helfen?



    Wie läuft das mit Kindergeld das bekommen zur Zeit ja unsere Eltern kann man das dann für sich beantragen?


    Wenns im Falschem Thread ist tuts mir leid :>



    Mit freundlichem Gruß


    Corr

  • Ihr könnt natürlich zusammenziehen aber ihr müßtet dann alles auch finanzieren können.Beim Bafög ist dann immer gleich ein teil für die Wohnung mitgerechnet.Ihr könntet auch zu zweit eine WG gründen allerdings müßte dann die Wohnung entsprechend viele Räume haben.Das Kindergeld würdet ihr dann beide selbst bekommen dafür müßt ihr einen Antrag bei der Familienkasse stellen.