Erstausstattung nach Umzug in anderes BL?

  • Hallo,
    ich habe eine Frage und zwar bin ich 2004 von Bayern nach NRW zu meinem Freund gezogen. Dieser war dort schon bei der ARGE gemeldet, ich habe 6 Monate bei Burger King gearbeitet und fiel dann wegen Schwangerschaft in die Bedarfsgemeinschaft meines Freundes und beziehe bis heute Hartz4 in der Bedarfsgemeinschaft!
    Zur Geburt unserer Tochter 2005 sind wir in eine größere Wohnung gezogen, haben dort an Erstausstattung nur eine Waschmaschine beantragt.
    Nun wurden wir in NRW von sowohl Freunden als auch von seinen Eltern so enttäuscht, dass wir entschieden haben wieder zu meinen Eltern (die immer hinter uns standen) in die nähe zu ziehen. Das Amt hat einem Umzug bzw der Umzugskostenübernahme nicht zugestimmt, da für sie der Umzug nicht "notwendig" war. Für uns jedoch schon, da wir in NRW komplett alleine Dastanden, ohne Rückhalt der Familie(Schwiegereltern) und für meine eltern war es nicht leicht jedes Jahr den Urlaub 500 km weit weg zu planen und ohne freunde waren wir acuh immer alleine. Ich konnte diese Belastung des alleinseins nichtmehr standhalten, und wollte in die nähe meiner Eltern. somit haben wir alles (Transporter, Sprit...) aus eigener Tasche bezahlt. In den Transporter passt nur das nötigste (Kinderbett, Spielzeug unserer Tochter und Kleidung, mehr passte nicht in den Transporter!!!!!) Ein Bett hatten wir sowieso nicht haben 5 Jahre auf ner Rollmatratze am Boden geschlafen. Das Amt in NRW zahlt noch bis 30.9. für uns weil noch Miete ansteht und mein freund erst ende sept zu mir kommt. Nun bin ich seit 2 Wochen hier und habe schon einen Antrag für Hilfe ab 1.10. beantragt. Der Sachbearbeiter sagte mir allerdings, dass kein Anspruch auf Kaution (nichtmal auf Darlehensbasis) besteht, da NRW dem Umzug nicht zugestimmt hat! Müssen diese nun in 3 Raten von je Monat 250 Euro selbst tragen von unserem Hartz4 Geld! Desweiteren habe ich nachgefragt wie es mit Wohnungsausstattung aussieht, da wir nur ein Kinderbett haben, keine Möbel Kein Bett, nichtmal Matratzen (da die alte zu schimmeln anfing und wir sie deshalb nicht mitnehmen konnten). Ist es zulässig dass das Amt uns verwehrt eine Ausstattung zu bekommen? ich meine ich lass gern nen Sozialfahnder kommen, der sich ansieht wie ich ab 1.10. hausen werden muss!!! Ich kann nicht 3 Monate Kaution(a 250€) und dann nochmal jeden monat max 200 euro für waschmaschine, kleiderschränke, Bett, Matratzen, Couch usw ausgeben! Dann habe ich ja erst nächstes Jahr ein lebenswertes Wohnen!
    Ich möchte nicht jeden Monat 200 euro von meiner zum lebensunterhalt bezogenen Hartz4Leistung zahlen müssen um in 1 Jahr endlich eine schön/wohnenswerte Einrichtung zu haben um mich endlich wohlfühlen können!
    Meine Eltern sind im übrigen nicht für meine finanzielle Unterstützung da sondern allein für mein Seelisches Wohl!
    Ich würde mich freuen, wennn sich jemand dazu äussert und mir sagt ob das rechtens ist und ob ich von meinem Essensgeld wirklich alle kosten allein tragen muss!! Ich mein wir haben ja noch nie wirklich erstausstattung beantragt! Ausser einer Waschmaschine 2005!

  • Die Frage der ARGE wird sein, wieso die Distanz so weit sein muss. Ein "Och mir gehts hier sooo blöde, bin so allein" hilft da nicht wirklich weiter. Menschen sollen ja für gewöhnlich anpassungsfäöhige Wesen sein.


    Da Du keine Genehmigung für den Umzug hattest, gehe ich mal davon aus, dass du die Kröte schlucken musst. Wenn Dir jemand sagt, nicht bei rot über die Ampel zu gehen machst Du es ja auch nicht, oder?


    Interessant wäre noch, wenn Du unter 25 wärst - das wäre eine zusätzliche Hürde. die ARGE ist da allerdings soweit ich sehe im recht - ohne Genemhigung holt sich kein BL gerne einen weiteren leistungsempfänger (oder 2....oder 3...) in die Bude, sozusagen.