Eigentum verkaufen oder was...???

  • Hallo ihr Helferlein, habe folgendes Problem...!!!
    Ich werde demnächst Arbeitslos und habe das stattliche Alter von 52 Jahren erreicht womit ich schon mal das erste Problem habe, denn auf dem Arbeitsmarkt bin ich nicht mehr vermittelbar.
    Wegen der Arbeit bin ich von Norddeutschland, wo ich ein kleines Häuschen besitze welches gerade vermietet ist, nach Süddeutschland gezogen und habe mir hier noch mal ein kleines Häuschen gekauft auf dem noch sehr viele Schulden lasten.
    Wenn ich arbeitslos werde, komme ich ja Automatisch nach einer gewissen Zeit in ALG 2 und muss mich dann sozusagen ausziehen und alles angeben.
    Meine Absicht ist, das ich das Haus in Süddeutschland verkaufe oder vermiete und wieder in meine Heimat nach Norddeutschland in mein kleines Häuschen ziehe.
    Da ich mich nun gar nicht mit Hartz 4 auskenne möchte ich mich mit eurer Hilfe schlau machen was ich der Zeit des Arbeitslosengeldes machen kann um als Hartz 4 Empfänger alles erdenkliche getan zu haben um einigermaßen über die Runden zu kommen, Tricks natürlich eingeschlossen.
    Hat hier jemand eine ähnliche Problematik oder kann mir Tipps geben was zu tun ist damit ich nicht unter einer Brücke lande...???


    Danke schon mal für eure Hilfe...!!!


    Gruß kanossi

  • Hallo!


    Sicher kannst du alles verkaufen, aber es gibt in der Regel eine mindestens 3jährige Bank-und Grundbuchämterprüfung durch die Arge. Also viel Gestaltungsraum hast du jetzt nicht mehr.

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!

  • Es ist nicht nur die Bank- und Grundbuchprüfung, die vorgenommen wird; das könnte kanossi ja irgendwie noch hinkriegen (sozusagen), wenn er zu dem Zeitpunkt "nur" noch ein Haus hat, in dem er lebt - denkt man. Aber man muss ja in den Formularen explizit aufführen, was an Vermögen man gehabt hat, das jetzt nicht mehr vorhanden ist, und fall etwas nicht mehr vorhanden ist, erklären, warum.


    Und alleine schon die Tatsache, dass die Ämter sich unter anderem auch mit den Finanzämtern zusammenschließen können, an die beispielsweise Grundsteuer gezahlt wird (deren Zahlung auch aus Kontoauszügen hervorgeht), würde mir Bauchschmerzen bereiten. Ich denke auch, dass es kaum eine legale Möglichkeit gibt, jetzt noch alles so zu händeln, dass due H IV erhälst ohne verwerten zu müssen.

  • Hallo!


    Sicher kannst du alles verkaufen, aber es gibt in der Regel eine mindestens 3jährige Bank-und Grundbuchämterprüfung durch die Arge. Also viel Gestaltungsraum hast du jetzt nicht mehr.


    Vielen Dank für den Hinweis aber wenn ich verkaufe um meine Schulden zu tilgen und das übrige Geld ausgebe was kann mir da passieren...???


    Gruß kanossi

  • Hallo!


    Richtig, verkaufen und damit die rasch Schulden tilgen. Alle Belege zur Nachweisführung dokumentieren. Eine Vermietung des Hauses im Süden ist nicht sinnvoll, da man dir die Mieteinnahmen als Einnahmen anrechnen würde und die Hartz4-Zahlungen damit mindert.
    Wenn das Haus im Norden für dich als Single(?) nicht zu groß ist, dann brauchst du es folglich auch nicht zu verwerten. Und als Endvermögen solltest du zur Hartz4-Antragsstellund dann nicht mehr als signifikant9000 Euro haben. Sogenannte Riesterfeste Geldanlagen in Höhe bis zu ca. 13000 € könnten in deinem Alter noch dazu kommen.

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!

  • Hallo!


    Richtig, verkaufen und damit die rasch Schulden tilgen. Alle Belege zur Nachweisführung dokumentieren. Eine Vermietung des Hauses im Süden ist nicht sinnvoll, da man dir die Mieteinnahmen als Einnahmen anrechnen würde und die Hartz4-Zahlungen damit mindert.
    Wenn das Haus im Norden für dich als Single(?) nicht zu groß ist, dann brauchst du es folglich auch nicht zu verwerten. Und als Endvermögen solltest du zur Hartz4-Antragsstellund dann nicht mehr als signifikant9000 Euro haben. Sogenannte Riesterfeste Geldanlagen in Höhe bis zu ca. 13000 € könnten in deinem Alter noch dazu kommen.



    Ok. kann ja für die Mieteinnahme die Schulden gegenhalten oder nicht...???
    Kann mann gezwungen werden zu verkaufen wenn die Verhältnismäßigkeit nicht stimmt...???
    Wer entscheidet wieviel das Haus Wert ist und was erbracht werden muss...???


    Gruß kanossi

  • Hallo!


    Zitat

    Ok. kann ja für die Mieteinnahme die Schulden gegenhalten oder nicht...???


    Bei einem vermieteten Haus wird die Arge auf einen Verkauf dringen. Egal ob mit den Mieteinnahmen die Darlehnsschulden abgezahlt werden. Nur selbstgenutzte Immobilien sind erlaubt.


    Hier der Paragraph:


    http://dejure.org/gesetze/SGB_II/12.html



    Anders ist es bei einer selbstgenutzten Immobilie. sofern die eine angemessene Größe hat.
    Die Angemessenheit des Eigenheims bzw. der Eigentumswohnung bestimmt sich lediglich nach deren Größe. Andere wertbildende Faktoren wie Ausstattung, Lage oder der Gesamtwert der Immobilie sind demnach unerheblich. Als angemessen gilt in der Regel eine Eigentumswohnung mit einer Wohnfläche von bis zu 120m² oder ein Eigenheim mit einer Wohnfläche von bis zu 130m².
    Konkret geht die Durchführungsanordnung der Bundesagentur für Arbeit zurzeit von einer Angemessenheit ohne weitere Prüfung aus, wenn 80m² für 1-2 Personen, 100m² für 3 Personen und 120m² für 4 Personen im Falle einer Eigentumswohnung nicht überschritten sind. Im Falle eines Eigenheims werden hiernach jeweils 10m² mehr als offensichtlich angemessen zugestanden.


    Zitat

    Kann man gezwungen werden zu verkaufen wenn die Verhältnismäßigkeit nicht stimmt...???
    Wer entscheidet wieviel das Haus Wert ist und was erbracht werden muss...???


    Das ist immer ein großer Zankapfel. Oft und gerade in diesen Zeiten ist der aktuelle Marktwert einer Immobilie ja geringer als der Schätzwert eines Gutachters. Derartige Streitfälle mit der Arge sind langwierig, kostenintensiv und werden oft vor den Sozialgerichten entschieden.
    Dabei wünsche ich dir viel Spass, Geld und Nerven!

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!

  • Hallo und vielen Dank...!!!


    Wir werden es wohl so machen:
    Das Haus im Süden verkaufen und mit dem Erlös die Schulden tilgen.
    Wenn noch was übrig bleibt das Geld in das Haus im Norden stecken
    zur Moderniesierung, vielleicht eine neue Heizung. (z.Zt. Nachtspeicheröfen)
    Wenn wir das alles in der Zeit des Arbeitslosengeldes machen kann man uns
    da einen Strick draus drehen...??? oder kann man dies sogar machen wenn man
    schon in ALG 2 ist...???


    Danke und Gruß kanossi

  • Nö, macht das unbedingt vorher, wenn ihr das für die beste Lösung haltet; später mußt du alles "erbitten", also du mußt gemäß dem dann ergehenden Bescheid natürlich das Vermögen verwerten. Im Klartext bedeutet das die Ablehnung des H IV-Gesuches unter Hinweis darauf, wie lange ihr von eurem Vermögen zu leben habt, bevor ihr erneut einen Antrag stellen könntet. Und selbst, wenn ihr es verwerten würdet - beispielsweise für eine Heizung - wird vorausgesetzt, dass ihr nachfragt, ob ihr das dürft, also die prüfen die Notwendigkeit.

  • Im Schnelldurchlauf habe ich gelesen, daß das südliche "Vermögen" durch Kredite erheblich belastet ist, es ist somit also zweifelhaft, ob überhaupt eine "wirstchaftliche" Verwertung in Frage kommt, denn, wenn der Erlös die Kredite nicht bedienen kann, ist es kein Vermögen und die Schuldenfalle schnappt zu, Schnischnaschnappi. Wenn das nördliche "Vermögen" nun angemessen ist, wie man so schön sagt, wäre das grob gesagt erstmal sicher und man könnte sich bei einer Verwertung des südlichen "Vermögens", wenn es denn Überschüsse bringt, ohne evtl. Nachteile schuldenfrei machen.