Ausbildungsgehalt von 15jährigem anrechenbar?

  • Mein Schwiegervater lebt alleinerziehend mit seinem Sohn (15) von Hartz4, Witwerrente, Waisenrente, Kindergeld in einem Eigenheim.
    Seit 1.08.2009 ist der Sohn, Björn, in der Ausbildung zum Maurer und bekommt rund 600.- Euro Ausbildungsgehalt.
    Die Leistungen fürs Kind wurden ihm schon aberkannt. Heute bekam er Nachricht, dass ihm nochmal 220.- Euro abgezogen werden.
    Darf ihm das Ausbildungsentgeld von Björn angerechnet werden? Muß der Junge das abgeben?


    Falls ja, muß Schwiegervater in Privatinsolvenz, denn dann reicht das Geld nicht mal mehr für Wasser und Brot, da so viele Schulden der verstorbenen Ehefrau ( Selbstmord ) anzutragen sind, die sie auf seinen Namen gemacht hat, vor 3 Jahren.


    Er kann doch das Kind, was er mit 15 noch ist, nicht vor die Tür setzen und das Geld will er ihm auch nicht wegnehmen. Schließlich arbeitet der Bengel hart dafür aufm Bau.:eek:

  • Sobald der Sohn deines Schwiegervaters eigenes Geld, also in dem Fall Ausbildungsvergütung hat, fällt er aus der BG (= Bedarfsgemeinschaft) heraus und wird nur noch als HG (=Hausgemeinschaftsmitglied) geführt, so dass er keine Leistungen mehr erhält, aber auch der auf ihn entfallende Mietanteil. Das bedeutet also, die anerkannten bisherigen Kosten der Unterkunft könnten sich verringert haben bis zu einem Betrag, der einer Belastung im Falle eines Mietverhältnisses gleichen würde für angemessenen Wohnraum. Von dem eigenen Ausbildungsgehalt also zwacken sie dem Jungen nichts ab, allerdings natürlich muss er ab jetzt für seine Kosten der Unterkunft selbst aufkommen. In welcher Höhe die anerkannt waren, könnt ihr dem Bescheid entnehmen; gegebenenfalls kann der Junge zusätzlich zu seinem Ausbildungsgehalt noch einen Anteil Wohngeld beantragen.

  • Sobald der Sohn deines Schwiegervaters eigenes Geld, also in dem Fall Ausbildungsvergütung hat, fällt er aus der BG (= Bedarfsgemeinschaft) heraus und wird nur noch als HG (=Hausgemeinschaftsmitglied) geführt, so dass er keine Leistungen mehr erhält, aber auch der auf ihn entfallende Mietanteil. Das bedeutet also, die anerkannten bisherigen Kosten der Unterkunft könnten sich verringert haben bis zu einem Betrag, der einer Belastung im Falle eines Mietverhältnisses gleichen würde für angemessenen Wohnraum. Von dem eigenen Ausbildungsgehalt also zwacken sie dem Jungen nichts ab, allerdings natürlich muss er ab jetzt für seine Kosten der Unterkunft selbst aufkommen. In welcher Höhe die anerkannt waren, könnt ihr dem Bescheid entnehmen; gegebenenfalls kann der Junge zusätzlich zu seinem Ausbildungsgehalt noch einen Anteil Wohngeld beantragen.



    Würde es meinem Schwiegervater finanziell etwas bringen, wenn Björn auszieht und somit kein Geld mit in den Haushalt bringt.
    Das Haus gehört meinem Schwiegervater, sie wohnen also Mietfrei.

  • Der Sohn muß nicht ausziehen denn durch sein Einkommen fällt er aus der BG raus.Der Vater muß nur der ARGE mitteilen das auf Grund des Einkommens seines Sohnes dieser nun mit ihm in einer HG lebt und das der Sohn nicht gemeinsam mit dem Vater wirtschaftet.Der Vater bekommt dann weniger ALG2 und müßte sich eben vom Sohn etwas zu den Lebenshaltungskosten geben lassen aber wenn der Sohn eine eigene Wohnung bezieht muß er ja auch für seinen Unterhalt aufkommen.