3 wochen sperre

  • hallo,


    ich bin seit märz 2009 arbeitslos.
    davor habe ich 2 jahre in dänemark gearbeitet und möchte auch wieder dort arbeiten.
    aus diesem grund habe ich auch von april bis juli einen sprachlehrgang gemacht den mir die arge auch bezahlt hat.
    jetzt habe ich eine sperre von 3 wochen bekommen mit folgender begründung:


    Zitat

    Trotz Belehrung über die Rechtsfolgen haben sie das Zustandekommen des Beschäftigungsverhältnisses verhindert, indem SIE SIE haben unvollständige und nicht formgerchte Bewerbungsunterlagen eingereicht und zudem auf grund der kurzfristigen Arbveitsaufnahme die Arbeitsaufnahme abgelehnt.


    Abgesehen davon dass der text vor fehlern nur so strotzt geht es mir eher um die rechtmäßigkeit der sperre.
    der arbeitgeber hat mich telefonisch kontaktiert mit der bitte meine bewerbungsunterlagen zu mailen.
    daraufhin habe ich meinen lebenslauf sowie meinen facharbeiterbrief gemailt.
    allerdings ohne ein BEWERBUNGSSCHREIBEN da wir ja schon telefonischen kontakt hatten.
    das sind dann wohl die "unvollständige und nicht formgerchte Bewerbungsunterlagen"
    :D
    ca. eine woche später wurde ich wieder von der firma angerufen ( donnerstags oder freitags) dass ich anfangen kann.
    ich sagte daraufhin dass sie mir die unterlagen zuschicken soll da ich ja noch nicht einmal wusste um was es sich handelt oder wie viel ich verdiene.
    daraufhin sagte sie "dann wird es nicht da ich schon am montag anfangen sollte".
    ende des telefonats.
    ich bezweifle dass die sperre gerechtfertigt ist, habe allerdings keinerlei erfahrung damit und hoffe hier kann mir jemand weiterhelfen.
    wiederspruch werde ich natürlich einreichen aber das geld für die letzten 3 wochen habe ich nicht bekommen.
    außerdem muss ich die sozialleistungen ja auch noch alleine bezahlen.
    da ich in dänemark sehr gut verdient habe ist mein arbeitslosengeld entsprechend hoch.
    theoretisch könnte ich alles ablehnen da mir in deutschland keiner einen lohn zahlen würde der meinem arbeitslosengeld entspricht, oder ist da falsch?

    Zitat

    Dies führt dazu, dass ab dem siebten Monat der Arbeitslosigkeit eine Beschäftigung nur dann als unzumutbar anzusehen ist, wenn das aus der Beschäftigung erzielbare Nettoeinkommen unter Beachtung der mit der Beschäftigung verbundenen Aufwendungen geringer ist, als die Höhe des Arbeitslosengeldanspruches.


    ist ein ziemlich langer text aber ich wollte so ausführlich wie möglich sein.
    vielleicht hat ja jemand erfahrung.
    danke

  • Die als ein "Muss" anzunehmenden Tätigkeiten sind, wenn man ALG I erhält, nach Einkommen gestaffelt, also danach, wieviel "Minder-Einkommen" man zu akzeptieren hat. Die Reduzierung ist abhängig von der Dauer der Arbeitslosigkeit; die genauen Prozentsätze kannst du der (im Normalfall) beim Arbeitsamt ausliegenden Broschüre entnehmen. Darüber wird nicht gerne Auskunft gegeben. Oder aber, du fragst dich durch bzw. beliest dich via Internet. Auf jeden Fall gibt es wirklich Beschränkungen, was dir - so kurz nach entstandener Arbeitslosigkeit - zuzumuten ist, und ich könnte mir denken, dass das in deinem Fall greift.

  • hallo lirafe,


    danke für deine antwort.
    die zumutbarkeit habe ich schon im § 121 SGB III gefunden.
    danach müsste ich theoretisch bis zum ende meines algI gar nichts annehemen da mir wie gesagt keiner in deutschland so viel zahlen würde.


    Zitat

    § 121 SGB III
    Während der Ersten drei Monaten der Arbeitslosigkeit ist eine Beschäftigung als unzumutbar anzusehen, wenn das hiermit zu erzielende Arbeitsentgelt mehr als 20% unter dem Arbeitsentgelt liegt, dass bei der Berechnung des Arbeitslosengeldanspruches als Bemessungsgrundlage dient. Zwischen dem dritten und sechsten Monat des Arbeitslosengeld-Bezuges ist eine Beschäftigung bei einer Einbuße von mehr als 30% als unzumutbar anzusehen.


    Mit der Dauer der Arbeitslosigkeit sinken die Anforderungen an die Zumutbarkeit der Beschäftigung. Dies führt dazu, dass ab dem siebten Monat der Arbeitslosigkeit eine Beschäftigung nur dann als unzumutbar anzusehen ist, wenn das aus der Beschäftigung erzielbare Nettoeinkommen unter Beachtung der mit der Beschäftigung verbundenen Aufwendungen geringer ist, als die Höhe des Arbeitslosengeldanspruches.


    aber zählt zum "erzielbare Nettoeinkommen " auch evtl. auslöse dazu? und bin ich verpflichtet außerhalb zu arbeiten also nur am wochende nach hause zu fahren?

  • Leider weiß ich nicht, was "Auslöse" bedeutet. Aber insgesamt ist es so - wie im Forum hier auch schon zu anderen Themen behandelt -, dass man auch dazu verpflichtet werden kann, so weit "ausserhalb" zu arbeiten, dass man möglicherweise nur noch am Wochenende zu Hause sein kann, insbesondere, wenn keine Familie/Kinder im Spiel sind.

  • "auslöse" ist eine ausgleichszahlung für kost und logie die der arbeitgeber zahlt wenn du außerhalb arbeitest.
    einige ag zahlen die unterkunft dann bekommst du weniger auslöse bei anderen musst du alles selber bezahlen bekommst dann aber dem entsprechend mehr.
    ist also kein lohn in dem sinne.

  • Du bist verpflichtet alles zu tun um deine Arbeitslosigkeit zu beenden.Dazu gehört auch eine Stelle anzunehmen bei der du nicht jeden Tag zu Hause bist.Montagetätigkeiten gehören heutzutage dazu da ist nichts ungewöhnliches wenn du nicht gerade kleine Kinder zu versorgen hast.Ich glaube auch nicht das du die Lohnsätze die im Ausland gelten hier in Deutschland ansetzen kannst.Schließlich beziehst du auch hier Leistungen und nicht im Ausland.Es mag zwar sein das du in Dänemark einen höheren Lohn hattest aber dort sind auch die Lebenshaltungskosten bei weitem höher wie hier in Deutschland.

  • hallo kitty,
    ich mache nicht die lohnsätze des auslands geltend, als berechnungsgrundlage nehme ich mein derzeitiges arbeitslosengeld.
    und so und nicht anders steht es im SGB III


    Zitat

    wenn das aus der Beschäftigung erzielbare Nettoeinkommen unter Beachtung der mit der Beschäftigung verbundenen Aufwendungen geringer ist, als die Höhe des Arbeitslosengeldanspruches.

  • bitte richtig lesen.;)
    ich schrieb:

    Zitat

    theoretisch könnte ich alles ablehnen da mir in deutschland keiner einen lohn zahlen würde der meinem arbeitslosengeld entspricht, oder ist da falsch?


    Zitat:


    was allerdings nicht bedeutet dass ich ein interessantes angebot ablehnen würde.
    geld ist nicht alles, in einem gutem job spielen auch andere faktoren eine rolle.

  • so heute abend wollte ich meinen wiederspruch fertig schreiben und habe mir sämtliche unterlagen noch ein mal angesehen.
    da habe ich festgestellt dass zu dem jobangebot die obligatorische rechtsfolgebelehrung fehlt.:D
    blöd dass ich dass nicht vorher gesehen habe ....
    manchmal ....
    na.ja, jetzt düfte die sperre auf alle fälle rechtswidrig sein.
    schönen abend noch.

  • rallerups
    Du schriebst (Kopie):


    "wenn das aus der Beschäftigung erzielbare Nettoeinkommen unter Beachtung der mit der Beschäftigung verbundenen Aufwendungen geringer ist, als die Höhe des Arbeitslosengeldanspruches. "


    Kannst du mir bitte sagen, wo du das `rauskopiert hast bzw. den ganzen Text vorher und nachher schicken? Wäre super. Vielen Dank.



    SORRY - hat sich erledigt -, hast du weiter oben ja schon komplett getan. Aber - zählt das auch im Falle von ALG II -? Danke, Gruß. Lirafe

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