Wer kennt sich etwas aus?

  • Hallo an alle!
    Ich hoffe jemand hat ein wenig Durchblick im Unterhaltsrecht und kann mir vielleicht nen Rat geben!?
    Die Sache ist die, mein Lebensgefährte war ca.4 Jahre verheiratet. (Das Trennungsjahr das 1,5Jahre waren inklusive) Aus dieser Ehe hat er eine mittlerweile 6Jährige Tochter. (Der Kindesunterhalt steht nicht zur Debatte der ist selbstverständlich!) Nun ist er seit ca.1,1/2 Jahren geschieden, getrennt also seit 3Jahren und ein paar Monaten.
    Seine Ex ging nicht arbeiten und bekam aufgrund der Berechnung im ersten Jahr 970Euro ca. und jetzt seit 2 Jahren 886Euro. (Inklusive der 200Kindesunterhalt, für SIE also 686Euro)
    Zwischendurch ging sie wie wir erfahren haben "schwarz" arbeiten, hat das Geld nie angegeben. Jetzt arbeitet sie seit ca.1 Jahr angeblich als "P>raktikum" für 350 Euro. Mein Lebensgefährte lebt die meiste Zeit unter dem Selbstbehalt von 890Euro. Die Kleine ist im Kindergarten in der Ganztagsbetreuung gewesen, jetzt in der Schule wäre dies auch möglich. Theoretisch könnte sie also arbeiten, eine Ausbildung hat sie aber nicht, sie müsste also eine Hilfstätigkeit ausüben.
    Wenn wir jetzt einen Anwalt nehmen und der Unterhalt so bleibt können wir uns den Anwalt nicht leisten.
    Also meine Frage, meint ihr der Unterhalt ist noch gerechtfertigt? Oder hätte man gute Aussichten das er wegfällt oder reduziert wird? Laut Gesetz müssen Frauen ja arbeiten wenn die Kinder 3Jahre sind, und betreut werden können. Aber was wenn sie´s eben einfach nicht tun? (Oder nicht angeben!?)
    Wenn es stimmt das sie 350Euro verdient, würden die mit verrechnet?
    Hoffe jemand kann mir einen Tipp geben! :)
    LG Emma

  • Unterhaltsrecht ist total komplex, einzelfallabhängig und es wird von Gericht zu Gericht ( im Rahmen der Gesetze natürlich ) unterschiedlich entschieden. Das Einzige, was ich euch definitiv sagen bzw. raten kann, ist der Versuch, das Ganze zu klären, da es sich um noch viele weitere - für euch relevante - Jahre der Unterhaltspflicht und -zahlung handelt. Einzelfälle werden - wie gesagt - unterschiedlich entschieden; auf alle Fälle aber erhält der Vater Prozesskostenhilfe, wenn der Richter in etwa abgewogen hat, dass eine Klage Aussicht auf Erfolg haben könnte.


    Hierzu müßt ihr einen Anwalt (selbstverständlich und ausschließlich einen Anwalt, der im Familienrecht Fachanwalt ist) aufsuchen, der für euch ein Prozesskostenhilfeersuch einreicht. Dieses Prozesskostenhilfeersuch beinhaltet bei Einreichung bereits die gesamte "Klageschrift". Wird es abgelehnt, solltet ihr das Ganze sein lassen, weil der Richter dann bereits keine Aussicht auf Erfolg sieht; im übrigen, also wird es bewilligt, halten sich die Kosten für euch in Grenzen.


    Gruß. Lirafe