Auszug mit Hindernissen :(

  • Guten Morgen,


    ich habe ein komplexes Problem und hoffe das ich das richtige Forum gefunden habe da es sehr vielseitig ist, und Ihr mir helfen könnt. ;)


    Es geht darum das ich bei Mutter ausziehen möchte/muss.


    Erstmal zu mir: Ich bin 18 jahre und besuche die 11. Klasse eines Gymnasiums, meine Eltern sind geschieden und ich habe einen 19 jährigen Bruder der noch bis März 2010 seinen Zivildienst ableistet.Danach wird er ausziehen und Studieren. (Ich weiß nicht ob das irgendwie Wichtig ist?!)


    So jetzt zu meinem Eigentlichen Problem.


    Vor 2 Jahren haben sich meine Eltern getrennt und ich bin mit meinem Bruder und meiner Mutter umgezogen. Seit dem gibt es zwischen mir und meiner mutter nur Streit und mir wurde nun schon mehrmals unterbreitet das ich doch ausziehen könne wenn es mir zuhause nicht gefallen würde.


    Genau das habe ich nun vor, ich will hier einfach nur weg. Ich könnte zwar zu meinem Vater, der lebt aber mit seiner Lebensgefährtin zusammen und das würde nicht gut gehen. Also muss eine eigene Wohnung her.


    Ich weiß nur leider nicht wie das mit dem Geld funktionieren soll, mein Vater ist Arbeitslos und bezieht ab Anfang Dezember Hartz 4 , meine Mutter arbeitet als Alltagsbegleiterin und das auch nur 22std in der Woche. Also sieht es finanziell auch nicht so rosig aus. Ich bekomme noch 290 Euro Unterhalt von meinem Vater, der mir bei einem Auszug zustehen würde+Kindergeld.


    Jetzt meine Frage: Hab ich einen Anspruch auf irgendeine Art Hilfe vom Staat ? Denn mit den knapp 430 Euro aus Kindergeld und Unterhalt kann ich das nicht finanzieren . :mad:


    Danke schon mal für alle Antworten im Vorraus.


    lg


    Ratlos 91

  • Hallo!


    Da hast du als 18 jähriger aber sehr schlechte Karten. Nur bei schwerwiegenden sozialen Verwerfungen oder aus beruflichen Gründen würde die Arge eine Wohnung finanzieren. Und nur weil du Probleme mit deiner Mutter hat, wie übrigens viele Jugendliche in dem Alter, wird der Arge als Begründung nicht ausreichen.
    Denke auch daran, dass dein Vater ab Dezember(beginnender Hartz4-Bezug) wahrscheinlich keine 290 Euro Unterhalt leisten kann und ganz sicher auf gesetzlicher Grundlage nicht mehr braucht.

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!

  • Vielen Dank schon mal für deine schnelle Antwort.


    Ja das mit dem beginnenden Hartz 4 Antrag und der Zahlung des Unterhalts hab ich mir irgendwie schon gedacht, allerdings benötigt meine Mutter das Geld, da sie selbst sehr wenig verdient, aber das ist ein anderes Tehma.


    Bezog sich deine Antwort auf das Schüler baföG oder generell auf Staatliche Hilfe/Zuschüsse?



    Lg


    Ratlos 91

  • Hallo!


    Als Schüler in deiner Situation hast du wohl kaum was von Vater Staat zuwarten. Falls der Unterhalt vom Vater wirklich wegfällt und die Familienkasse mit deiner Mutter knapp wird, könntet ihr einen Antrag auf Hartz4 stellen. Aber in Bedarfsgemeinschaft mit deiner Mutter, eine eigene Wohnung wirst du nicht finanziert bekommen.

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!

  • Okay, vielen dank Schrader 170 jetzt bin ich wenigstens etwas weiter. ich werde wohl mal gucken müssen wie ich das machen werde.


    Hoffentlich klappt das doch noch irgendwie, aber vielen Dank für die schnelle und kompetente Hilfe.


    lg


    Ratlos91