möchte mit freundin zusammen ziehen bin aber arbeitslos

  • Hallo


    Ich bin 18 jahre und möchte mit meiner freundin (16) zusammen ziehen
    im moment bin ich arbeitslos und habe auch keinen abschluss und bekomme bis jetzt noch kein geld vom amt usw.
    meine freundin macht ihre schule und hat einen 400 € job
    da wir ca. 330 km auseinander wohnen möchte ich gerne zu ihr ziehen
    wir wollen uns eine kleine wohnung nehmen (1-2 zimmer)
    wir haben auch schon geguckt und die miete + nebenkosten usw. beträgt ca. 400-500 €
    jetzt meine frage:


    was steht mir / uns zu ?


    ich will nur verübergehen geld vom amt beantragen bis ich mir einen job zugelegt habe.


    und steht mir auch was zu und was wenn ich meinen abschluss nachmache?wenn ich meinen abschluss nachmachen würde ,würde ich ca. 120 € bekommen. also steht mir dann überhaupt was zu?


    LG David


    schonmal danke im vorraus für eure hilfe

  • Hallo!


    Zitat

    was steht mir / uns zu ?



    Nicht ein Pfennig steht dir zu! Ihr habt ja schließlich Eltern.

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!

  • Hallo ich bin neu hier und habe auch eine Frage bzgl. "Zusammenziehen".


    Ich selber beziehe HartzIV.


    Ich möchte zu meinem Freund ziehen welcher arbeitet.


    Ich weiss dass sein Einkommen mit dazuzählt und ich wohl nur noch die ca. 60,00 Euro erhalte.


    Ich würde am Liebsten ganz weg von HartzIV - doch ich wie begleiche ich dann meine Krankenkasse ??


    Ist dann da das Sozialamt zuständig - oder darf ich nicht weg von HartzIV wegen der Krankenkasse ??


    Danke erstmal
    Elli

  • Von Hartz4 wirst du nur wegkommen wenn du arbeiten gehst und genug verdienst.Wenn du mit deinem Freund zusammenziehen willst dann kannst du auf der ARGE zunächst angeben das ihr das Zusammenleben erst probieren wollt und zunächst nicht gemeinsam wirtschaftet.Dadurch werdet ihr dann erst nach einem Jahr als BG gewertet und dein Freund kann sein Geld behalten und du bist weiter versichert.

  • Hallo!


    Da greift dann der Grundtarif einer gesetzlichen Krankenkasse, den du dann selbst bezahlen musst. Kostet etwa 150 €.

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!

  • Von Hartz4 wirst du nur wegkommen wenn du arbeiten gehst und genug verdienst.Wenn du mit deinem Freund zusammenziehen willst dann kannst du auf der ARGE zunächst angeben das ihr das Zusammenleben erst probieren wollt und zunächst nicht gemeinsam wirtschaftet.Dadurch werdet ihr dann erst nach einem Jahr als BG gewertet und dein Freund kann sein Geld behalten und du bist weiter versichert.


    Hallo.......ich hätte da noch eine Frage dazu.


    Getrennt wirtschaften ist okay......


    Kann ich bzgl. der Miete auch etwas machen ?? - Ich möchte mich da ja auch daran beteiligen.


    Untermietvertrag oder so ??


    Und....wenn ich schon dabei bin - gibt es noch mehr zu beachten oder zu wissen wenn ich
    zu meinem Freund ziehe ??


    Nur mal so sicherheitshalber......ich hoffe ja dass ich noch Arbeit erhalten bis dahin.


    Danke im Voraus
    Gruss Elli