Beiträge von Samurai

    Es geht nicht um mich sondern um nen guten Kumpel, aber ist ja egal da es an den Fakten nix ändert. :D


    Also erst mal danke an Euch beiden!


    @ Kitty


    Welche Gründe könnten das sein?


    Er will aus seiner jetzigen Wohnung raus weil die Miete wegen unvermeidlichen Renovierungen um 80 Euro im Monat steigt. Leistungsabteilung hat gesagt sie können nichts erhöhen da seine Wohnung eh zu groß für eine Person ist.


    Seine Freundin wohnt in der Stadt, in welche er jetzt ziehen will. Allerdings nicht mit ihr in einen Haushalt sondern getrennt.


    Ich nehm aber stark an dass ist für s Jobcenter kein Grund um dort hin zu ziehen...



    ALSO FOLGENDE ZUSAMMENFASSUNG:


    - Auszug wegen zu hoher Miete
    - Bürgerarbeit (Vertrag bis Februar 2013)
    - in der neuen Stadt bis jetzt nicht beworben und somit direkt bei Ankunft ein ALG II Empfänger ohne Bürgerarbeit oder sonst was


    Er sagt dem Jobcenter in der Stadt wo er jetzt noch wohnt: "Ich will in anderes Bundesland in die Nähe meiner Freundin ziehen, habe dort aber vorerst keine Arbeit (egal ob Bügerarbeit oder was anderes)."



    Wie warscheinlich meint Ihr dass die beim Jobcenter das mitmachen und er umziehen darf?

    Kurze Zusammenfassung:


    Person, die ALG II bezieht und zusätzlich eine Bürgerarbeit ausübt, will aus privaten Gründen Heimat verlassen und in anderes Bundesland ziehen.


    Man geht also von folgendem aus:


    - Vertrag mit Bürgerarbeitsstelle ist noch bis Februar 2013 gültig,
    - da in Bürgerarbeit, ist betreffende Person natürlich in keiner Statistik als arbeitslos vermekt,
    - Person hat sich bis jetzt noch nicht in der neuen Stadt in welche sie ziehen will beworben, und wäre dort quasi direkt ALG II Empfänger ohne Bürgerarbeitsplatz.



    Die Person will im Juni oder Juli in die neue Stadt ziehen, und jetzt Anfang Mai ihren Bürgerarbeitsplatz kündigen.


    MEINE FRAGE:


    Macht das Jobcenter so etwas einfach so mit?
    Also wenn jemand sagt: "Ich will gerne ausziehen und mein Bundesland verlassen" (obwohl dort Bürgerarbeit vorhanden ist), darf er dann einfach so ausziehen, quasi jedes stadt-spezifische Jobcenter ist froh wenn jemand weg zieht, oder könnte es sein dass es Probleme geben wird, eben weil in der neuen Stadt noch keine (Bürger)Arbeit in Aussicht ist?



    Gruß

    Heute bekomm ich einen Brief der ARGE.


    Das steht, angeblich habe ich 2009 Kapitalerträge in Höhe von 64 Euro erhalten.
    Als Nachweis soll ich u. a.


    - Zinsgutschriften der Postbank Bonn und Citybank Düsseldorf für 2009 belegen.


    Fakt ist:


    Ich war nie bei einer dieser beiden Banken bzw. hatte ein Konto. Wie soll ich bitte schön von denen Zinsen bekommen?


    Kann es sich hier um ein Identitätsirrtum handeln, sprich der Brief wurde an mich adressiert, aber eigentlich für jemand anderes bestimmt?



    Gruß

    Hab länger überlegt in welchen Forumszweig ich das posten soll, aber hab nix passendes gefunden.


    Folgendes:


    Habe am Donnerstag (4. Februar) einen Termin bei der ARGE, genauergesagt beim Arbeitsvermittler.
    Vor einer Woche ist ein Mitbewohner meines Hauses an Krebs gestorben. Heute wurde bekannt, dass die Beerdigung am Donnerstag ist.


    Termin bei ARGE: 10:30 Uhr


    Beerdigung: 10 Uhr auf einem Friedhof, der ca. 5 Kilomter entfern ist.



    Ist es einem Harz 4 Empfänger erlaubt, aufgrund einer Beerdigung eines guten Kumpels und nahen Bekannten, einen Termin abzusagen?


    Wenn ja, wie soll ich vorgehen? Die Vermittler selbst sind über Telefon meistens nicht zu erreichen. Und ne Hotline kann da wohl auch nicht weiterhelfen...:confused:

    Da schon 2 Urlaubsthreads existieren will ich keinen 3. eröffnen.


    Folgendes:


    Letzten Freitag (5. Juni) wurde ich mit einer Umschulungs-Vorbereitenden-Maßnahme (UVM) fertig. Nach einem halben Jahr Lernstress (da macht man den Stoff aus einem Jahr Berufsschule in 6 Monaten) würde ich jetzt gerne 1-2 Wochen Urlaub machen.


    Heute (Freitag) war ein Brief der ARGE im Briefkasten: Mein Arbeitsvermittler will mich am Montag morgen sehen.


    Meine Frage: Falls er mich erneut in irgend eine Beschäftigungsmaßnahme usw. reinstecken will, habe ich trotzdem das Recht auf Urlaub, sprich könnte ich ihm sagen: "Herr ..., nach 6 Monaten Lernstress benötige ich 2 Wochen um mich zu erholen"?


    Oder ist es so dass er sagen könnte: "Nein, Sie machen Urlaub wenn ich es sage, nicht wann sie wollen." Und wenn er so drauf ist, wo könnte ich reklamieren (Sozialgericht, Arbeitskammer, usw.)?

    Wie immer zuverlässig wie ein Uhrwerk, danke Kitty! ;)


    Also ohne wenn und aber, sozialversicherungspflichtig ist der entscheidende Faktor, gut zu wissen.


    Machen wir es komplizierter. Wie wäre es z. B. hier:


    Ein Arbeitgeber ist sich nahezu sicher einen Maßnahmen-Teilnehmer ab dem 1. August als Azubi zu verpflichten.
    Er bietet dem späteren (ab 1. August) Azubi zusätzlich an vorher bei ihm im Betrieb zu arbeiten. ABER: Nur als Nebenjob, also der Lohn ist nicht hoch genug um als sozialversicherungspflichtig zu gelten, sprich der spätere Azubi wäre weiterhin auf Leistungen der ARGE angewiesen.


    Dieser Job hat allerdings NICHTS mit dem Ausbildungsvertrag zu tun, welcher schon unterschrieben ist. Der zukünftige Arbeitgeber sagt also: "ICh nehme Dich sicher als Azubi. Wenn Du jetzt schon arbeiten kommen kannst, sehr gern. Wenn es erst nach Deiner Maßnahme (die in 4 Wochen endet) geht, ist das auch ok."


    Wie wäre das hier am warscheinlichsten?
    Würde die ARGE den Betroffenen direkt aus der Maßnahme (für die sie über 4000 Euro bezahlt hat) nehmen, oder eher darauf bestehen die Maßnahme zu ende zu machen (nur noch 4 Wochen) und dann arbeiten gehen?

    Vielleicht ist das nicht ganz der richitge Forumszweig, aber er scheint mir geeigneter als die anderen...



    Folgende Situation:


    Jemand ist in einer sog UVM (Umschulungsvorbereitende Maßnahme) der ARGE. Diese UVM´s dauern in der Regel ca. ein halbes Jahr.
    Für die die es nicht wissen: Man hat dort richtige SChulfächer und macht mehr oder weniger den Stoff von einem Jahr Berufsschule in 6 Monaten.
    Man bekommt danach ein Zeugnis + Zertifikat, und hat somit die Chance eine Ausbildung die z. B. 3 Jahre dauert in 2 zu machen.


    PS: Diese Erklärung soll nur erläutern dass es sich nicht um irgend eine drittklassige Beschäftigungsmaßnahme handelt.



    Nun würde sich ein Teilnehmer der UVM während seiner Zeit dort einen Nebenjob suchen. Aber ich meine nicht bloss einen kleinen wo man 2-3 Stunden am Wochenende oder so arbeitet, sondern einen der beispelsweise 6 Stunden (in nem Abendclub, von 17 bis 23 Uhr) am Tag dauert.



    Wird die ARGE jemanden unter diesen Umständen von dieser UVM-Maßnahme frei stellen oder eher sagen "Nein, mach beides parallel, geh abends arbeiten und morgens in die Schule!"?


    :confused:

    Wer meinen Beitrag im Familienkassenzweig schon gelesen hat weiss worum es geht, falls nicht die Kurzfassung:


    Ich benötige für die Familienkasse einen Nachweis der ARGE dass ich von April 07 bis April 08 "Ausbildungsplatzsuchend" gemeldet war.


    Heute morgen ging ich zur ARGE und der Typ meinte, es gäbe keinen solchen Anträge bzw. er könnte mir keinen ausstellen.


    Hat er Recht oder war er besoffen? :rolleyes:



    PS:
    Falls irgend jemand fragt: Es ist wahr, ich war in dieser Zeit Ausbildungsplatzsuchend! ;-)

    Geb zu dass es sicher ein bisschen peinlich ist. :o


    Warum ich es nicht merkte? Da spielten mehrere Faktoren eine Rolle.
    - dachte es sei schon alles richitg (naiv)
    - hatte keine Lust zur ARGE zu gehen und lange zu warten, was sich dadurch verstärkte da ich ja annahm es sei schon alles richtig, warum also umsonst hin gehen?


    usw.

    Du müßtest die Monate noch bekommen.Außerdem müßte eigentlich in deiner Akte bei der Familienkasse nachvollziehbar sein warum die KIndergeldzahlung eingestellt wurde.


    Nun, wie gesagat schaute die Sachbearbeiterin der Familienkasse im Computer nach und sagte die Zahlung wurde im April 07 eingestellt.


    Wäre dies korrekt passiert hätte sie mich bestimmt nicht darauf hingewiesen ein Anrecht auf Nachzahlung April 07 bis April 08 zu haben! Würde zumindest keinen Sinn ergeben...


    SIe hätte sonst wohl gesagt "Die Zahlung wurde eingestellt weil... und dies war korrekt weil ...".

    Folgende Situation im Schnelldurchlauf:


    Letzten Donnerstag stellte man bei der ARGE fest dass ich seit 2 Jahren (April 2007) unberechtigterweise ca. 150 Euro von meinem Hartz 4 Brutto abgezogen bekomme, obwohl meine Mutter seit dieser Zeit kein Kindergeld mehr bezieht.


    Ich war an dem Tag bei zwei Sachbearbeitern: Der eine meinte es könnte sein dass die ARGE mir was nachzahlen muss, der andere äusserte sich nicht dazu.


    Was meint Ihr?


    a) die ARGE wird nachbezahlen (zumindest etwas)


    b) nein, denn sie wird sagen ich hätte das früher merken müssen und es ist nicht ihre Schuld = bekomme keinen Pfennig zurück


    c) weder noch, sondern ...



    Keine Ahnung...

    Ich versuche die Story so kurz wie möglich zu fassen:


    Letzten Donnerstag war ich auf der ARGE da mein Fortführungsantrag bis jetzt unbeantwortet blieb. Dieser wurde dann in die Wege geleitet.


    Ohne eine Absicht sagte ich dem Bearbeiter mich zu wundern monatlich immer so wenig Geld zum leben zu haben. Ich hatte nicht viel mehr als 100 Euro.


    Er schaute in den Computer und sagte: "Ihnen werden monatlich ca. 150 Euro Kindergeld vom ihrem Brutto Hartz 4 abgezogen, die haben sie netto natürlich weniger."


    Er schickte mich sofort auf die Familienkasse (ist im selben Haus). Die Sachbearbeiterin dort stellte (wie ich erwartete) fest, dass meine Mutter zum letzten mal im April 2007 (in dem Monat wurde ich 25) Kindergeld überwiesen bekam.
    Anmerkung: Ich hatte damals auf der selben Familienkasse nachgefragt ob meine Mutter auch nach meinem 25. Lebensjahr Anspruch auf KG hat. Der damalige Sachbearbeiter meinte nein.
    Sie meinte plötzlich meiner Mutter hätte eigentlich noch Kindergeld bis April 2008 zugestanden, da ich seit 2006 ununterbrochen als Lehrstellensuchend gemeldet bin.
    Ich solle nun 3 Sachen machen:


    1) Antrag ausfüllen
    2) Bescheinigung über 10 Monate Zivildienst vorbeibringen
    3) Bescheinigung der ARGE dass ich im Zeitraum April 2007 bis April 2008 lehrstellensuchend gemeldet war.


    Fassen wir zusammen:
    12 Monate + 10 Monate Zivi = 22 Monate



    MEINE FRAGE IST NUN:


    Kann das wirklich sein? Natürlich würde ich mich sehr darüber freuen, kann es aber irgendwie nicht so recht glauben.


    Hat sich die Sachbearbeiterin geirrt oder stehen meiner Mutter wirklich noch Kindergeld für diese 22 Monate zu?


    Danke im voraus! ;)



    PS:
    Bei Wikipedia steht es so:


    Die 27-Jahre-Grenze wird gemäß § 52 Abs. 40 Satz 6 EStG in Stufen auf 25 Jahre gesenkt:


    Geburtsjahr bis 1981: Kindergeld bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres
    Geburtsjahr 1982: Kindergeld bis zur Vollendung des 26. Lebensjahres
    Geburtsjahr ab 1983: Kindergeld bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres


    Ich bin Jahrgang 1982 (da steht bis 26). Meine Mutter bekam es aber nur ausgezahlt bis ich 25 wurde. Dabei hatte sich an meiner Lage in dieser Zeit überhaupt nichts verändert (war durchgehend lehrstellensuchend).

    Gestern (2. Dez.) stelle ich fest dass zum 1. Dez. kein ALG II auf mein Konto einging, und das obwohl es bereits bis April 2009 verlängert wurde.


    Ich geh gleich zur ARGE um das abzuklären. Aber es ändert nichts daran dass am 1. ein paar Sachen abgezogen wurden (Kabel Deutschland usw.). Wenn die ihr Geld nicht kriegen verlangen sie in der Regel 1-2% Strafgebühr.
    Falls das so kommt, muss die ARGE diese Strafe bezahlen? Ich konnte ja nichts dafür dass das ALG II nicht rechtzeitig da war...

    Hallo,


    also ich bin kein Experte und kann Dir nicht auf jeden Punkt antworten, aber ein´s sollte klar sein:


    JEDER Mensch der BRD hat das Recht auf soziale Unterstützung, sprich niemand darf einfach so vor die Tür geworfen werden.


    Da B was verdient (imo gar nicht mal schlecht) ist das zwar ein anderer Sachverhalt, aber sollte nichts westentliches ändern. B muss natürlich sein gesamtes Vermögen offen legen und da weiss ich nicht ob er Recht auf ALG II hat.


    Aber A sollte es auf jeden Fall haben da sie nichts verdient.



    Hoffe andere können Dir mehr weiterhelfen.

    Das mit dem Poststempel ist zwar ne gute Idee, aber der zeigt lediglich wann der Brief bei der Post einging, nicht wann er ausgetragen wurde.


    Ich bekam mal nen Brief von EnergieSaarLorLux. Datiert war der Brief auf Freitag den 10. Februar, eigegangen bei der Post am Montag den 13. Februar. In meinem Briefkasten landete er erst am Freitag den 17. Februar.


    Solche Sachen sind keine Einzelheit. Normalerweise ist es ja so, dass wen ein Brief Dienstag (rechtzeitig) in den Briefkasten geworfen wird, er Mittwoch ausgetragen wird, spätestens Donnerstag. Manchmal klappt das aber nicht so, warum auch immer.

    Eine Sache die wohl nicht jeden Tag vorkommt.


    Wenn man aus unwichtigen Gründen einem Termin fernbleibt kann bzw. wird der Satz um 10% gekürzt bzw. gekürzt werden. Das ist klar.


    Aber was ist wenn das Einladungsschreiben am selben Tag ankommt an welchem der Termin ist? Also beispieilsweise jemand wird am 10. April um 9 Uhr eingeladen und das Schreiben kommt erst an diesem Tag um 12 Uhr per Post.


    Was passiert dann?

    227 kann bereits der kürzungsbetrag sein oder der hilfebdürftige hat einkommen


    Beides definitiv nicht. Er hat weder Einkommen noch sind die 227 E Bereits der Kürzungsbetrag. Die 227 E wurden schon in seinem letzten ALG II Bescheid vom 18. Mai 2008 angegeben, lange vor der Sanktion. Und so weit ich weiss hat er die bereits seit 2 Jahren als Sicherung des Lebensunterhaltes.


    Seine Wohnung kann nicht zu gross sein, die ist nicht mal 30 qm gross.

    Warum Dein Bekannter gegenwärtig nur auf einen Job aus ist, kann ich nicht verstehen, es sei denn das dieser nur bis zum Beginn eine rAusbildungsstelle dient.


    Weil er seit Mai 2006 ALG II Empfänger ist und sich seither zu wenig um Jobs gekümmert hat, war immer nur auf Ausbildung aus. Er war vorher schon in 2 Maßnahmen und jetzt will er halt so schnell´s geht wieder normal Geld verdienen.


    Zitat

    Sein Verhalten unterliegt eindeutig der Argumentation der ARGE bezüglicher Versäumnisse, allerdings sollte er unverzüglich einen Widerspruch gegen die Sanktion einlegen.


    Ok, werd´s ihm ausrichten. Du meinst beim Sozialgericht nehm ich an...


    Zitat

    Du schreibst aber Ü25, also passt da was nicht zusammen!


    Doch, da ist schon alles richtig. Er hat ne Wohnung welche warm 320 E kostet. Die ARGE bezahlt aber nur 230 oder so, sprich 90 muss er vom RS bezahlen. Und dann gehen noch Sachen wie Internet/Telfon und Fernsehen mit drauf.


    Gruß

    Also vornweg vielen Dank an jeden der hier gepostet hat.


    Wie vorgestern gesagt hab ich den Betroffenen heute gesehen. Hier eine genaue Auflistung was er genau kriegt (zuerst wollte er nicht dass ich es poste, aber sollte nicht schlimm sein da ich ja keinen Namen nenne). Ich zitiere genau wie es da steht:


    Monatl. Gesamtbetrag: 351 Euro
    zur Sicherung des Lebensunterhalts: 227 Euro
    Kosten für Unterkunft u. Heizung: 320 Euro


    Also werden die 30% von 351 abgezogen, wenn ihc das richtig verstanden hab. ;)