Beiträge von TheNextOne

    Ich habe nicht geschrieben, dass sie keinen Anspruch hat, aber schau mal aufs Datum.


    Ich denke nicht, dass das Geld rechtzeitig auf ihrem Konto bzw. ihr zur Verfügung stehen wird.

    Die Sozialhilfe wird im SGB XII geregelt.


    Die Sozialhilfe umfasst:
    1.Hilfe zum Lebensunterhalt (§§ 27 bis 40),<-------------------------------------------------------
    2.Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (§§ 41 bis 46),
    3.Hilfen zur Gesundheit (§§ 47 bis 52),
    4.Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (§§ 53 bis 60),
    5.Hilfe zur Pflege (§§ 61 bis 66),
    6.Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (§§ 67 bis 69),
    7.Hilfe in anderen Lebenslagen (§§ 70 bis 74)
    sowie die jeweils gebotene Beratung und Unterstützung.

    falsch, das Sozialamt ist für die Personen zuständig, die ihren Lebensunterhalt und ihre Unterkunft nicht selber finanzieren können UND nicht erwerbsfähig sind.


    Daher kann er zum einen Wohngeld dort beantragen, aber auch die Grundsicherung. die ARGEN sind nur für Personen zuständig, die dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.


    Ob die Sozialleistungen des Sozialamtes als Zuschuss, als Darlehen oder als Grundsicherung gewährt werden, richtet sich dann nach dem Einzelfall.


    Als Beispiel: ein erwerbsloser Schwerbehinderter mit einem Grad der Behinderung von 80 % und mehr erhält Sozialhilfe, kein ALG II, damit ist für ihn das Sozialamt und nicht mehr die ARGE zuständig.


    Anmerkung:
    Die Sozialhilfe ist von der Höhe und den Arten der Leistungen identisch mit den Leistungen der ARGEN (Hartz IV)

    Danke für die Antworten auf meine Frage.


    Angenommen ich gebe heute 10.000 E aus, z. B. für einen Urlaub oder im Casino, wird das Vermögen wie noch vorhanden angesehen?


    Nein, wird es nicht. Es wird nur das Vermögen angerechnet, worauf du noch zurückgreifen kannst. Z.B. wenn du Geld nach Luxemburg oder Lichtenstein schaffst :cool: Auch z.B. Widerrufsfristen bei Überweisungen, Lastschriften, die zweideutig sind, müssen evtl. dazugerechnet werden. Wie auch schon erwähnt, Schenkungen oder vorweggenomme Erbschaften können bis zu einem Zeitraum von 10 Jahren berechnet werden. Was viele auch nicht beachten sind Gegenstände zu kaufen, die einen Wert haben, also Autos, Bilder usw. Ist also nix mit nem Ferrari schnell kaufen :D


    Das heißt: Geld, was defintiv weg ist, ist weg! :D


    Zitat

    Ich gehe mal davon aus, dass ich mindestens noch 1 Jahr arbeite. Dann kommt ALG I (oder?).


    IWAN


    So ist es...

    Du musst dich zunächst (umgehend!) wieder arbeitslos melden. Also bei der Agentur für Arbeit, nicht bei der ARGE. Dort wird dir sicherlich ein Negativbescheid ausgestellt, da du nicht sozialbeitragspflichtig 12 Monate an einem Stück gearbeitet hast. Du kannst aber mit dem Mitarbeiter der Arbeitsagentur besprechen, ob dein "Arbeitgeber" Leistungen von der ARGE/AA erhalten hat, damit sie dich einstellen. Dann werden diese Mitarbeiter hellhörig und fordern gegebenfalls diese Leistungen von deinem Arbeitgeber zurück.


    Sollte dieser Negativbescheid kommen, musst du dich wieder bei der ARGE melden und dort einen neuen Antrag stellen. Mich wundert es, dass du 2 Jahre lang keinen Kontoauszug vorlegen musstest? Dieser wird bei jedem Weiterbewilligungs- bzw. Fortzahlungsantrag gefordert.


    Hast du auf dem Kontoauszug etwas zu verbergen? ;-)


    Welche Unterlagen sonst noch vorzulegen sind, erfährst du dann bei der ARGE.

    mal kurz vorweg gefragt:


    warum lässt er sich als Polizist ausbilden (möglicher Beamtenstatus!) und plant bereits jetzt seinen erneuten Ausstieg aus einer beruflichen Perspektive?


    Nun zum eigentlichen Punkt:


    Wenn er seine Ausbildung abbricht/beendet oder was weiß ich auch immer, und sich arbeitssuchend meldet, erhält er zunächst ALG I, wie jeder andere auch, bis er das Studium beginnt.


    Wenn er kein Bafög erhält, kann er als Student evtl. Sozialhilfe beantragen, für Hartz IV müsste er dem Arbeitsmarkt uneingeschränkt zur Verfügung stehen, was er als Student nicht tut.


    Warum solltest du Hartz IV beantragen, wenn er bei dir einzieht? Du wirst lediglich bei einem Zusammenziehen bei der Berechnung SEINER Leistungen berücksichtigt.


    Sollte er wirklich keine andere Lösung sehen, wird er wohl oder übel den Schritt zum Sozialamt machen müssen.

    Hallo Gregor,


    ob du Hartz IV beantragen kannst, hängt von deinem Alter ab (über/unter 25). Unter 25 wirst du kein Hartz IV beziehen können, da du ja in einer Wohngruppe wohnst.


    dir stehen, wenn du Hartz IV (ALG II) empfängst, eine Wohnung bis zu 45qm (für eine Person) zu. Es ist egal, ob dies nur ein Zimmer oder eine ganze Wohnung ist. Bei einem Zimmer werden jedoch die Zahl der Mitbewohner der Wohnung mitberechnet. Anteilig daran werden Gemeinschafträume (Bad, Küche, Keller) zu dem Zimmer dazugerechnet.


    Die Höhe der Miete richtet sich im Allgemeinen an dem Mietspiegel deiner Stadt (etwa zwischen 4,50 und 6 € pro qm) plus Heizung und andere Nebenkosten


    Die gesamten Kosten würden von der ARGE bezahlt werden, daher ist in diesem Fall die Kostenfrage für dich persönlich nicht relevant.


    Es ist jedoch ratsam, lieber eine kleine eigene Wohnung anzumieten, da es dadurch der ARGE schwerfallen wird, irgendwelche Bedarfsgemeinschaften zwischen Mitbewohnern zu konstruieren.

    Naja, Ratschläge sind auch Schläge....


    hallo mela,


    du wirst ein Problem bekommen, wenn du eine teurere Wohnung nimmst und diese aus dem bestehenden Leistungen finanzieren kannst. Dann wird die ARGE hellhörig und prüft genauestens nach, ob du evtl. doch nicht bedürftig bist, da du "locker" 150 € für eine andere Wohnung mehr bezahlen kannst. Ich wäre vorsichtig!

    Hallo grunzelotte,


    deine Fragestellung ist nicht ganz durchschaubar....


    Die Wohnung soll 580 € kosten, die ARGE würde aber die Kosten bei einer 515 € Wohnung zu 2/3 übernehmen?


    Ich gehe derzeit davon aus, dass deine Mutter eine eigene Wohnung hat. Diese wird auch über 300 € warm liegen?


    Du wirst eine Wohnung haben, die derzeit unter 442 € liegen wird.


    Das heißt, ihr habt momentan eine "Belastung" von 742 €. Da ihr demnächst eine Haushaltsgemeinschaft bildet, werden natürlich die Höchstgrenzen für einen 3-Personenhaushalt angewandt. Das heißt, ihr müsst entweder die "fehlenden" 75 € selber aufbringen oder eine "angemessene" Wohnung suchen. Ihr spart trotzdem noch eine Menge Geld.


    Die Höchstgrenze eines 2-Personenhaushaltes kann hier nicht herangezogen werden, da die anderen Räume (Bad, Küche, Diele, Keller) dort von 2 Personen gezahlt werden, in einem 3-Personenhaushalt eben durch 3. Und die Größen dieser Räume sind meistens ähnlich. Somit schlagen sie proportional natürlich höher auf die Miete.


    Dir steht nunmal nur 2/3 eines 3-Personenhaushaltes zu, da kann man nichts dran rütteln. Ausnahmen wären eine Behinderung eines der im Haushalt lebenden Personen, dann könnte man auf die Zweckmäßigkeit der Wohnung bauen.

    Hallo Horst,


    Er erhält ALG I :-)


    ALG II wollte er nur für die Kaution nutzen...



    Hallo Brenado,


    bei vielen Vermietung mit Kaution lässt der Vermieter mit sich reden, z. B. dass die Kaution in Raten gezahlt wird. Auch werden viele Wohnungen ohne Kaution angeboten.


    Wie lang ist noch dein ALG I Bezug? Muss du aus der Wohnung deines Freundes raus?

    Hallo Horst,


    prinzipiell hast du Recht, doch wird die ARGE in ihrem Tempo so arbeiten, dass die Bewilligung eines evtl. Zuschusses nicht mehr rechtzeitig ankommen wird (leider Erfahrungswerte). Deswegen habe diesen Schritt nicht weiter ausgeführt, um Anja evtl. falsche Hoffnungen zu machen. Denn was bringt es ihr, wenn sie Mitte Oktober die Bewilligung erhält?

    Das Formular für die Veränderungsmitteilung findest du


    hier


    Die Lohnsteuerkarte müssen sie dir an dem Tag zuschicken/aushändigen, an dem du die Arbeit aufnimmst. Evtl. kannst du dies aber mit deinem Fallbearbeiter besprechen.

    Mit welcher Begründung sollte er keine Kaution oder Umzugskosten erhalten?


    Wenn ein ordentlicher Mietvertrag vorliegt, sind alle Kosten zu tragen. Die Eltern werden hier als Vermieter gesehen, nicht als Verwandte. Es kommt also nur auf den Mietvertrag an, was darin Zwecks Kaution vereinbart wird.


    Die Leistungen zur Sicherung des Unterhalts erhält er auf jeden Fall.

    Laut Gesetz bist du nur bis zum Tag vor der Arbeitsaufnahme hilfebedürftig. Klingt sch... ist aber leider so.
    Der "Vorteil" ist nur, dass du erst heute die Zusage bekommen hast. Schick also per Post (Einschreiben) die Veränderungsmitteilung. Dadurch wirst du wahrscheinlich erst zum Oktober den Änderungsbescheid erhalten. Darin wird dann auf jedenfall die Rückforderung enthalten sein.


    Dein Beitrag hatte keine Angaben, seit wann du Bescheid wusstest, dass du Arbeit hast. Aber ich gratuliere dir herzlichst dazu ;)

    Zum einen, wenn deine Schweigermutter dir/euch das Haus übertragt, ist es vorweggenommene Erbschaft. Zum Anderen werden die laufenden Kosten des eigenen Hauses (die deine Schweigermutter zur Zeit hat) wesentlich höher sein, als die Kosten der Nutzung einer Eigentumswohnung. Dabei ist es unerheblich, ob deine Schweigermutter deiner Schwägerin eine "Miete" zahlen müsste oder sogar kostenloses Wohnrecht hat. Dies ist der wesentliche Begründungsansatz, der einen Umzug deiner Schweigermutter, neben der Gebrechlichkeit, von Nöten macht. (Also die ARGE mit ihren eigenen Waffen schlagen!)


    In dem vorweggenommenen Erbschaftsfalle muss aber beachtet werden, dass deiner Schweigermutter kein Nachteil entsteht. Normalerweise wird dies in Form eines Nießbrauchrechtes umgangen.


    Wenn du deine Schwägerin in Form einer Eigentumswohnung "ausbezahlen" willst, solltest du damit warten. Das heißt, die Wohnung kaufst du (bei Zugewinngemeinschaft) oder deine Frau (bei Gütertrennung), räumst in dem Übertragvertrag des Hauses mit deiner Schweigermutter dieser einen lebenslangen Nießbrauch an der Eigentumswohnung ein. Ferner sollte in diesem Übertrag vereinabrt werden, dass im Todesfalle deiner Schweigermutter die Wohnung in den Besitz deiner Schwägerin übergeht. Im Grundbuch der Eigentumswohnung muss nur das auch eingetragen werden. Ein Notar wird dieses rechtlich einwandfrei formulieren können.


    Den Umzug deiner Schweigermutter begründest du bei der ARGE mit Kostenreduzierung (Unterkunft und Heizung, Zahlungen in Zusammenhang mit Eigentum an Wohnraum) und aus Gebrechlichkeitsgründen. In der Regel wird dann der Umzug bewilligt. Andere Regelleistungen werden eigentlich dadurch nicht berührt.

    Dazu einige Fragen:


    - wann ist der ARGE der Auszug des Mitbewohners mitgeteilt worden? Auszug vor 2 Jahren, Mitteilung an ARGE (Kannst Du diese Mitteilung belegen?)
    - ist die Wohnung angemessen, wenn du sie alleine bewohnst? Größe, Miete usw.
    - Warum fällt dir das erst jetzt auf?


    Kleiner Tipp: Berechnungsbögen genauestens studieren :-)