Beiträge von TheNextOne

    Du hast umgehend der ARGE Mitteilung zu machen, dass du eine Arbeitsstelle hast. Daher werden dir für September nur noch die Leistungen gezahlt, die dir zustehen. Solltest du diese Mitteilung nicht rechtzeitig machen, KANN die ARGE wegen versuchten Leistungsbetrug nicht nur die Rückforderung verlangen sondern auch eine Anzeige erstatten. Betonung liegt auf KANN, muss also nicht unbedingt zur Anzeige kommen. Trotzdem würde ich dir raten, der ARGE umgehend die Arbeitsaufnahme zu Mitte September anzuzeigen, evtl. kann sie dir _ausnahmsweise_ einen Zuschuß gewähren, auf diesen hast du jedoch keinen Anspruch.

    Dein Leistungsanspruch endet an dem Tag, der dem ersten Arbeitstag vorangeht. Du kannst jedoch mit deinem neuen Arbeitgeber reden und evtl. eine Vorschußzahlung zumindest in Höhe der Miete vereinbaren.


    Die ARGE ist dazu nicht verpflichtet und wird auch dahingehend nicht mit sich reden lassen.

    Der Mediziner bei der Arbeitsagentur/ARGE ist meistens kein Facharzt. Du wurdest aber bei der Einladung zu dem Untersuchungstag darauf hingewiesen, Unterlagen zu besorgen oder die Fachärzte von ihrer Schweigepflicht zu entbinden. Diese Unterlagen und Aussagen DEINER Fachärzte werden von dem "Amtsarzt" ausgewertet. Meisten erfolgt nur noch eine kurze ALLGEMEINE körperliche Untersuchung, die aber nicht ausschlaggebend ist.


    Anhand dieser Untersuchung wird festgestellt, ob du erwerbsfähiger Hilfebedürftiger (mit vorrübergehender Einschränkung. dauerhaften Einschränkung) oder nichterwerbsfähiger Hilfebedürftiger bist.


    Deine Psychiaterin wird dich sicherlich weiterhin krankschreiben. Daher wirst du von daher keine "Zwangsarbeit" befürchten müssen.


    Gruß


    The Next One