Beiträge von Jacky

    Der Vermieter wohnt ca. 15-20 KM von uns entfernt.


    Eben, mein Freund wohnt hier nun schon seit rund 10 Jahren - zuerst zu zweit, mittlerweile schon seit mehreren Jahren alleine.
    Er hat die Miete immer pünktlich gezahlt (wie gesagt, sogar über Jahre mit den Nebenkosten für 2 Personen, obwohl gar keine 2 Personen mehr hier wohnten. Da hat er nie wegen"gestresst" oder so) - da gab es nie Probleme. Das haben sogar die Vermieter in den Gesprächen mit Ihnen mehrmals bestätigt.


    Nun ja, den vermieter zu überzeugen, das wird wohl nichts werden - seine Front ist da, wieso auch immer, sehr verhärtet. Man bekommt sie nicht mehr ans Telefon und der letzte Versuch mit Ihnen nochmal schriftlich über alles zu kommunizieren, verlief leider auch von denen aus im Sande.
    Gut, das sind schon ältere Leute, so um die 70. Klar das die ne andere Einstellung zu paranormalen Sachen haben wie jüngere Generationen - aber dennoch ist und bleibt es meine Privatsache, womit ich mich beschäftige, vor allem dann, wenn man mir überhaupt nichts davon ansieht/anmerkt, bzw. ich wirklich nur in dem Forum aktiv mitarbeite und halt das ein oder ander Buch über ein solches Thema lese - das geht die doch absolut Null an....


    Gut, dann können wir uns ja relativ sicher sein, auf der "sicheren Seite" zu sein.
    Und dein letzter Vorschlag, wenn es hart auf hart kommt gleich zu erwähnen das wir ausziehen wollen und schon nach was neuem schauen, ist super!
    Vielen Dank für deine Hilfe, lirafe. :)

    Gut, genau das hab ich mir auch gedacht, dass er da im Grunde nix machen kann.
    Ich werde dann hier einziehen - ca. 2-3 Wochen vorher werden wir ihn schriftlich darüber informieren - auch das die Tiere mit kommen....


    Ich meine, uns ist schon ganz klar, dass wir so (unter diesen Umständen) hier nicht weiter wohnen wollen - es wird darauf hinauslaufen, dass wir uns was neues suchen - aber so haben wir dann nur 1. Umzug zu machen, als wenn ich so lang warten würde, bis wir was neues haben und wir dann seinen und meinen Umzug machen müssten (wir wohnen z. ZT. rund 150 KM auseinander).


    Nun stellt sich mir nur noch die Frage wegen den Tieren - gut, wegen den Katzen wird er nicht viel tun können, da diese schon einmal hier erlaubt waren - der Hund kommt im Endeffekt auf den Richter an.
    Sehe ich das richtig? Also dass im schlimmsten Fall der Vermieter erst Abmahnen wird und verlangen wird den Hund/die Tiere zu "entfernen" und dann, da wir das nicht tun werden, schon allein wegen der ungültigen Klausel zur Tierhaltung im Mietvertrag, halt aller wahrscheinlichkeit nach klagen wird?

    Hallo,


    erstmal Danke für eure Antworten.


    Also:
    Ich bin kein Gruftie.
    Ich bin eine ganz normale 08/15 "Hausfrau".
    Alleinerziehend mit 2 Kindern - noch. Die Kinder werden beim Umzug beim Vater bleiben, aber das ist eine andere Geschichte...
    Ich laufe nicht anders rum, wie der großteil der Bevölkerung auch - völlig normal halt.


    Wie beschäftige ich mich mit dem paranormalen?
    Nun ich bin in meiner Freizeit in einem paranormalen Forum tätig - sprich ich bin in der Administration dieses Forums. Es geht dort um Spukerlebnisse und Co. ...


    Wie sind nun die Vermieter meines Freundes dahinter gekommen?
    Eine örtliche Zeitung hat ein Interview wegen dieser Website mit meinem Freund (welcher der Webmaster dieser Internet Seite ist) und mir gemacht. Mein Name wurde abgedruckt und ebenfalls ein ganz normales Foto von mir.
    Das war alles.
    Ich mache keine Seancen oder anderen Okkulten Dinge - absolut Null - ich bin lediglich in diesem Forum tätig und lese gerne von Menschen die Ihre Erfahrungen mit so etwas gemacht haben.


    Die Vermieter haben das Interview gelesen und daraufhin am Telefon wortwörtlich zu meinem Freund gesagt: "Ihre Freundin macht mit Geistern und Gespenstern - sowas wollen wir hier nicht. Wir lehnen Ihre Freundin ab!"


    Ich muss noch dazu sagen, dass der bestehende Mietvertrag damals für 2 Personen abgeschlossen wurde, nämlich meinem Freund und seiner damaligen Lebensgefährtin - nach deren Auszug ist nichts verändert worden - er hat sogar weiterhin alle Nebenkosten für 2 Personen gezahlt.
    Von daher dürften die Nebenkosten wohl das geringste Problem sein.


    Und eben ist es schwierig für den Vermieter mich nicht als Mitmieter zu akzeptieren, da er das nur verweigern kann, wenn §553 BGB in Kraft tritt - was bei mir nciht der Fall ist.
    Auch treffen sonst keine Ausnahmefälle auf mich zu.

    Ich wollte ja nicht wissen, was für uns nun der richtige rechtliche Weg ist. Lediglich, was die Vermieter im schlimmsten Fall gegen uns machen könnten.
    Kann ja auch sein, dass jemand hier vllt. schon mal etwas ähnliches erlebt hat und man somit evtl. Erfahrungen austauschen könnte...


    Und ich weiss es passt nicht zum Thema dieses Forums - deshalb hab ich es ja auch in den Off Topic Bereich gepostet. ;)
    Schliesslich ist ein Off Topic Bereich ja für alle Dinge da, die sich nicht mit der Thematik des eigentlichen Forums befassen.


    Trotzdem Danke für deine Antwort. :)

    Ich habe mal wieder ein Problem.
    Diesmal hat es aber nichts mit Hartz IV zu tun.


    Und zwar folgendes:
    Ich will bei meinem Freund einziehen.
    Er wohnt in einem ca. 100qm großem Einfamilienhaus mit ca. 500qm Grundstück drum herum.
    Das ganze befindet sich in einer ländlichen Wohngegend, auf gut Deutsch: auf dem Dorf.


    Nun haben seine Vermieter bereits 2x mündlich per Telefon zugestimmt, dass ich mit meinen Tieren (2 (reine Wohnungs-) Katzen, 1 Jack-Russel-Terrier) dort einziehen darf.
    Etwa 2 Wochen nach dieser Zustimmung haben sie das ganze Telefonisch widerrufen - mit der Begründung: Weil ich mich privat Hobbytechnisch mit paranormalen Themen beschäftige.
    Klingt völlig Idiotisch - ich weiss - ist aber wirklich so passiert!


    Nun weiss ich mittlerweile, dass sie mich nicht ablehnen dürfen, insofern §553 BGB nicht in Kraft tritt, was bei mir ja nicht der Fall ist.
    Im Mietvertrag steht zur Tierhaltung folgendes: Keine Tiere, ausser 2 mitgebrachte Katzen.
    Diese beiden Katzen hatte zum damaligen Zeitpunkt mein Freund - sie sind aber mittlerweile verstorben.
    Ausserdem wohnen in der Nachbarschaft in mindestens jedem 2. Haus Hunde und/oder Katzen.


    Nun weiss ich auch, dass diese Tierhaltungsklausel so wie sie im Mietvertrag steht, nicht Rechtsgültig ist, da sie auch das Halten von Kleintieren ausschliesst. Und das erneute Halten von Katzen könnten sie nur unter sehr schwerwiegenden Begründungen verbieten - wie z.B. wenn wir in einem Mehrfamilienhaus leben würden und die Nachbarn durch die Katzen belästigt wären.
    Zum Hund gibt es mittlerweile auch viele Gerichtsurteile, die sagen das Hundehaltung zum normalen Lebensstandard mittlerweile dazu gehört - selbst in der Großstadt. Kommt allerdings im Einzelfall immer auf den Richter an...


    Ok, meine Fragen sind nun:


    1. Wenn wir die Vermieter schriftlich informieren, dass ich z.B. am 01.05.09 in das besagte Haus mit einziehe - was können die gegen uns machen?
    Ich meine, meinen Einzug nicht erlauben können sie doch eigentlich nicht, eben wegen oben erwähntem Paragraphen...
    Irgendwo habe ich auch gelesen, dass wir sogar die Zustimmung des Vermieters erklagen können.


    2. Wir würden sie jaauch wegen den Tieren informieren, welche m8it einziehen würden. Was könnten die da gegen uns unternehmen?


    Kennt sich hier vllt. jemand mit so etwas aus?
    Bin für jeden Tip/Ratschlag dankbar.
    Hab mir selbst schon die Finger wundgegoogelt, aber komm da im Moment einfach nicht mit weiter...

    Also soweit ich weiss, darfst du ein Auto besitzen, was einen aktuellen Marktwert bis 7.500,- EUR hat.
    Alles darüber ist als Hartz VI Empfänger nicht zulässig.


    Musst halt schauen was der Marktwert des Autos ist, den du kaufen möchtest. Fällt der wirklich unter 7.500,- EUR dürfte es kein Problem sein.
    Würde aber trotzdem vorher nochmal mit deiner Sachbearbeiterin drüber sprechen. ;)

    jalale...


    Vielen Dank für den Link.
    Hat mir schon weiter geholfen.
    Werde nachher mal mit meiner zuständigen ARGE telefonieren und denen das unterbreiten.
    Mal sehen was die dazu sagen.




    lirafe...


    Auch dir danke für die Antwort.
    Das mit der Versicherung wäre nicht das Problem. ;)
    Allerdings verliert der alte Wagen in einem Jahr schon einiges an Wert - und er ist eh schon nicht mehr viel Wert (ca. 2,700 EUR).

    Danke auch dir für die Antwort. ;)


    Ja das ist so möglich wie du schriebst.
    Ist wahrscheinlich auch der einfachste Weg. *gg*


    Dennoch würde mich interessieren, ob diese andere Variante auch funktionieren würde...sprich Zulassung und so auf mich....
    Von der Abwicklung her ist das kein Thema, habe ich schon mit dem Autohaus besprochen - nur wie schauts mit dem Amt aus? Machen die sowas mit oder muss unbedingt alles über meinen Vater laufen?

    Danke für deine Antwort. :)


    Ok, also Abwrack Prämie entfällt...


    Was also wenn mein Vater den Neuwagen nun kauft (er steht dann wie gesagt im Kaufvertrag und im Fahrzeugbrief) und ihn mir zum Fahren zur Verfügung stellt (sprich: Fahrzeugschein, Zulassung und Co. läuft auf mich)... funktioniert das vor dem Amt oder macht das auch Probleme?
    Ich meine, mir würde der Wagen ja nicht gehören, sondern wäre ja der 2 Wagen von meinem Vater.

    Mein Vater hat vor, mir ein neues Auto zu kaufen.
    Beziehe selbst Hartz VI...


    Ich (mittleren Alters) dachte mir das ganze so:


    Mein Vater (lebt nicht mit mir zusammen) kauft das neue Auto und wird dann auch im Fahrzeugbrief stehen, alles andere wird über mich laufen... (vom Autohaus her (laut Telefonischer Auskunft von dort) kein Problem)
    Nun ist da aber noch mein altes Auto...
    Die Abwrackprämie kann ich wohl knicken, hm?
    Da dachte ich mir nun, mein Vater könnte mein altes Auto zuvor kaufen und dann die Abwrackprämie beim neuen Autokauf über seinen Namen laufen lassen.


    Kennt sich da jemand von euch aus?
    Ist das alles so möglich, ohne das gleich das Amt ankommt und sagt: "Nee, das geht aber nicht, verkaufen sie mal schön den Wagen und leben erstmal von dem Geld..." etc...?

    Oki, dann danke ich dir vielmals für deine Antworten!


    Eine Frage hab ich dann aber doch noch - kann ich als Untermiete bei jemandem einziehen?
    Oder würde ich als Untermieter dann auf das Einkommen des Mitbewohners angerechnet werden? BZW. Sein Einkommen dann ja auf mich....
    Ich frage das, weil ich noch einen sehr guten Bekannten in der Gegend wohnen hab, der ein (für ihn alleine) viel zu großes Haus hat und er würde mir dann (mit Einverständnis seines Vermieters) Räume zur Untermiete anbieten können...

    Erstmal Danke für die schnelle Antwort :)


    Die alte ARGE hat mir schon bestätigt, dass sie den Umzug in eine andere Stadt genehmigen wird, wenn die Wohnung denn in den Rahmen der Leistungen fällt, also Preis und Größe stimmen. Ein entsprechendes Formblatt dafür hab ich auch schon bekommen, welches der neue Vermieter dann ausfüllen soll.


    Ok, dann würde ich also erstmal den neuen Mietvertrag zur alten ARGE bringen, bestätigen lassen das die übernimmt und dann muss ich zur neuen ARGE mit den Unterlagen und dort dann komplett neu Hartz4 beantragen, hab ich das so richtig verstanden?

    Hallo,


    ich bin grade auf euer Forum gestossen und finde es klasse.
    Nun aber zu meinen Fragen.


    Ich bin alleinerziehend mit 2 Kindern und beziehe Hartz4.
    Ich wurde durch meinen Vermieter wegen Eigenbedarf gekündigt, das ist allerdings gar nicht mein Problem.


    Da ich einen neuen Partner habe, möchte ich in seine Nähe ziehen, genauer gesagt in die Umgebung von Leer. (Wohne derzeit noch in der nähe von Bremen) Meine Sozialbearbeiterin meinte das wäre kein Problem.


    Was muss ich denn dabei beachten? Was übernimmt das Amt, den Umzug betreffend und vor allem, wie hoch darf denn die Miete in Leer sein?
    Ich hab schon gegoogelt was das Zeug hält, allerdings nichts wirklich brauchbares gefunden...würde mich freuen wenn ihr mir helfen könntet :)