Beiträge von melffi

    Hallo vip-lady,


    es steht dir außerdem einen Schwangeren-Mehrbedarf zu. Und wenn das Kind dann da ist und du alleinerziehend bist, steht dir auch ein Mehrbedarf für Alleinerziehende zu.
    Was die Erstaustattung für dein Baby betrifft, mach eine Liste der Dinge die du benötigst (Kinderbett, Kinderwagen etc.)
    Wenn du jetzt ausziehst und keine Möbel etc. hast, kannst du auch einen Antrag auf Erstaustattung der Wohnung beantragen.
    Ansonsten schließ ich mich noch Kitty an. Geh zu sozialen Einrichtungen in deiner Nähe und lass dir helfen.

    Hallo Ihr Lieben,


    tja, das war uns wohl schon fast klar. Der Kinderbonus wird nun doch an die Unterhaltszahlungen angerechnet:



    Nachtrag II (16.02.2009): Nach der inzwischen erfolgten Verabschiedung des entsprechenden Gesetzes steht auch fest, dass der Kinderbonus (ebenso wie des Kindergeld) auf Barunterhaltsleistungen des Kindesunterhalts angerechnet wird. Keine Anrechnung erfolgt auf Unterhaltsvorschussleistungen.


    http://http://www.sozialleistungen.info/news/13.01.2009-kinderbonus-kommt-im-konjunkturpaket-100-euro-pro-kind/

    Der Unterhalt für deine Tochter hat nix mit den Einnahmen deiner Frau zu tun. Nur weil sie jetzt einen neuen Partner hat und finanziell besser da steht als du selbst, ist das kein Grund dem Kind den Unterhalt zu kürzen. Wenn du irgendwann eine neue Partnerin hast und ihr lebt zusammen, bleibt dir ja auch mehr und trotzdem bleibt der Unterhalt dann gleich.
    Und bitte vergiss nicht wer die eigentliche Unterhaltsberechtigte ist. Das ist nicht deine EX sondern deine Tochter.

    Hallo,beotom,


    das ist völliger Blödsinn. Natürlich kann der gute Mann die Rückzahlungsrate niedriger ansetzen. 100,-€ sind eindeutig zu viel. Du mußt ja schließlich wissen wieviel du im Monat dafür aufbringen kannst das Darlehen zurückzuzahlen. Es gibt soviel ich weiß einen Mindest/Höchstsatz den die Arge verlangen darf, aber das sind ganz bestimmt nicht 100,-€.
    Vielleicht weiß ja hier noch einer genau wieviel % das höchstens sein dürfen.

    Servus allerseits,


    vom Prinzip her bin ich auch dafür solche Menschen schlichtweg zu ignorieren. Ich weiß aber, dass das nicht immer so einfach ist. Vor allem wenn man solche Threads wie von dem genannten Dolcegusto liest.
    Was mir bei diesem Forum bissel fehlt, ist die Kontrolle des Forenmasters und in solchen Fällen dann natürlich auch das resolute Einschreiten durch z.B. löschen der Beiträge. Es wäre vielleicht nicht schlecht wenn es z.B. einen, vom Forenmaster ernannten, Moderator geben könnte der öfter mal Zeit hat, sich durch die Beiträge zu lesen und entsprechend zu handeln. In anderen Foren ist dies ja auch möglich.

    Hallo Bungee,


    bei ALG2 gilt das Zuflussprinzip, d.h. das Gehalt wird in dem Monat (abzgl. Freibeträge) angerechnet, wo es zufließt.

    Hallo doggilein,


    Ich kann dir nur die Auskunft geben das Mutterschaftsgeld auf das Elterngeld angerechnet wird. Welchen genauen Anspruch die Arge darauf hat, kann ich dir leider nicht sagen. Du gehst am besten zu deiner Krankenkasse und erkundigst dich dort. Die können dir auf jeden Fall genauere Auskünfte erteilen.

    Hallo,


    setz mit deiner Freundin ein Schriftstück auf, in dem bestätigt wird, dass du ihr das Geld nur geliehen hast.
    Das müßte ausreichen. Pass aber auf das die Daten übereinstimmen. Soll heißen: wenn ihr ein Dahrlensvertrag aufsetzt mit Datum X sollte es mit dem Tag übereinstimmen, an dem du das Geld abgehoben hast.
    Es ist nicht verboten, dass du deinen Freunden auch mal aus der Patsche hilfst, aber die Arge- Geier ziehen sich an allem hoch. In Zukunft lieber bar übergeben.

    Hallo engelchen,


    ich sehe das leider auch so wie Horst. Der Zoll kommt nicht einfach auf gut Glück bei euch reinspaziert. Da wird wochenlang observiert und ausgekundschaftet bevor dann wirklich ein "Zugriff" erfolgt.
    Ich denke wenn es wirklich so wäre, wie du behauptest ( die Mama gibt mal ne Wurst raus, wenn du auf'm Klo bist) hätten die keinen Grund für derartige Anschuldigungen. Ich denke die haben sehr wohl beobachtet das die Frau Mama stundenlang, und das über mehrere Wochen, im Imbiss arbeitet. Und das ist auch dokumentiert. Es wird also nix bringen es abzustreiten.
    Wie Horst schon sagt, nehmt euch einen Anwalt und versucht zu retten, was noch zu retten ist.

    Hallo DeBlob


    du darfst deine Kontoauszüge schwärzen. Allerdings nur die Empfänger oder Überweiser, nicht aber die Zahlen. Es geht die Arge z.B. nicht's an für welche Partei du gespendet hast oder bei welchen Katalogen du was bestellt hast. Wenn allerdings eine größere Gutschrift auf deinem Konto verbucht ist, fragen die natürlich nach und dann mußt du dich auch dazu äußern und das Ganze auch belegen. Und die Überweisung deiner Freundin gilt somit auch als Einnahme und wird angerechnet.

    Hallo Karo,


    du musst doch einen Bescheid von der Arge bekommen haben, in dem die KdU aufgelistet sind. Na und wenn da eben ein anderer Betrag steht, als deine eigentliche Miete kostet, ist es doch nur logisch das der Rest von dir selbst gezahlt werden muss.
    Ich würde mich mit dem Vermieter in Verbindung setzen und eine Ratenzahlung ausmachen. Und in Zukunft natürlich, den von dir selbst zu zahlenden Betrag rechtzeitig überweisen.

    Hallo


    600,-€ Stromschulden....................das ist schon heftig. Da muß er ja monatelang nix bezahlt haben. Ich glaub eher nicht das die Frm. Eon sich so ohne weiteres auf eine Ratenzahlung einläßt. Evtl. wenn er eine größere Anzahlung leistet. Z.B. 200,-€ Anzahlung und den Rest auf Raten. Dann sehen die aber den Zahlungswillen.

    Horst


    schön das du wieder da bist.....................und gleich mit voller Wucht. Hast dich ja ein paar Tage rar gemacht. GRINS.....das fällt gleich auf bei dir.


    @Dominik


    Es ist so wie Horst schreibt. Keiner kann dich zwingen wieder zuhause einzuziehen. Also stelle deinen Antrag einfach bei der Arge.


    Hallo Jea,


    gilt das für alle weiblichen Alg II - Bezieherinnen oder eben nur in Ausnahmefällen??? Hab davon noch nie was gehört.

    Hallo Berthold,


    bei uns ist es leider auch so, dass wir Warmwasser über Strom bekommen und heizen mit Gas. Ich zahle jeden Monat 90,- € Gas und bekomme von der Arge aber nur etwas über 60,-€ anerkannt. Für Strom gehen nochmal 60,-€ drauf. Das heißt wir (4 Personen) geben jeden Monat 90,-€ aus den Regelleistungen für Strom und Gas aus. Das ist ne Menge Geld.


    Also mich würde dein Ergebnis dann auch brennend interessieren. Bin mal gespannt was dabei rauskommt.

    Hallo erklärbär,


    das mit dem Familienfreibetrag hat sich in soweit aufgeklärt, dass es diesen nicht mehr gibt. Den gab es wohl bei der früheren Sozialhilfe mal. Hab anscheinend einen total veralteten Hartz IV erwischt.


    Nochmal Danke für die Antworten