Beiträge von melffi

    Hallo,


    na wenn dein Freund 26 Jahre ist, sind seine Eltern nicht mehr zu Unterhalt verpflichtet. Und 2 Busverbindungen am Tag, sind ja wohl alles andere als ausreichend. Wenn ihr allerdings eine BG gründen wollt und du evtl. unter 25 Jahre bist, werden die Einkünfte deiner Eltern mit angerechnet.

    Hallo Lucky,


    § 30 Mehrbedarf



    (1) Für Personen, die
    1.
    die Altersgrenze nach § 41 Abs. 2 erreicht haben oder
    2.
    die Altersgrenze nach § 41 Abs. 2 noch nicht erreicht haben und voll erwerbsgemindert nach dem Sechsten Buch sind,
    und durch einen Bescheid der nach § 69 Abs. 4 des Neunten Buches zuständigen Behörde oder einen Ausweis nach § 69 Abs. 5 des Neunten Buches die Feststellung des Merkzeichens G nachweisen, wird ein Mehrbedarf von 17 vom Hundert des maßgebenden Regelsatzes anerkannt, soweit nicht im Einzelfall ein abweichender Bedarf besteht.
    (2) Für werdende Mütter nach der 12. Schwangerschaftswoche wird ein Mehrbedarf von 17 vom Hundert des maßgebenden Regelsatzes anerkannt, soweit nicht im Einzelfall ein abweichender Bedarf besteht.
    (3) Für Personen, die mit einem oder mehreren minderjährigen Kindern zusammenleben und allein für deren Pflege und Erziehung sorgen, ist, soweit kein abweichender Bedarf besteht, ein Mehrbedarf anzuerkennen
    1.
    in Höhe von 36 vom Hundert des Eckregelsatzes für ein Kind unter sieben Jahren oder für zwei oder drei Kinder unter sechzehn Jahren, oder
    2.
    in Höhe von 12 vom Hundert des Eckregelsatzes für jedes Kind, wenn die Voraussetzungen nach Nummer 1 nicht vorliegen, höchstens jedoch in Höhe von 60 vom Hundert des Eckregelsatzes.
    (4) 1Für behinderte Menschen, die das 15. Lebensjahr vollendet haben und denen Eingliederungshilfe nach § 54 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 geleistet wird, wird ein Mehrbedarf von 35 vom Hundert des maßgebenden Regelsatzes anerkannt, soweit nicht im Einzelfall ein abweichender Bedarf besteht. 2Satz 1 kann auch nach Beendigung der in § 54 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 genannten Leistungen während einer angemessenen Übergangszeit, insbesondere einer Einarbeitungszeit, angewendet werden. 3Absatz 1 Nr. 2 ist daneben nicht anzuwenden.
    (5) Für Kranke, Genesende, behinderte Menschen oder von einer Krankheit oder von einer Behinderung bedrohte Menschen, die einer kostenaufwändigen Ernährung bedürfen, wird ein Mehrbedarf in angemessener Höhe anerkannt.
    (6) Die Summe des insgesamt anzuerkennenden Mehrbedarfs darf die Höhe des maßgebenden Regelsatzes nicht übersteigen



    Der Blau markierte Textabschnitt trifft ja wohl eindeutig auf deine Tochter zu. Und da steht nix von einer Altersgrenze........Berufe dich bei deinem Widerspruch auf diesen Absatz. Der SB hat den Bescheid anscheinend nach Absatz (4) beurteilt.

    Hallo Senior,


    ich finde deine Idee toll. Schön das es auch ältere Mitmenschen gibt, die nicht nur von den Jüngeren verlangen, sondern auch was geben möchten. Ich bin zwar noch kein Rentner, aber ich wäre schon allein für meine eigenen Kinder bereit auf die Straße zu gehen. Na und wenn es auch für andere was bringt, umso besser.


    Und wer jetzt wieder meckert, dass es doch eh nix bringt, liegt falsch. Allein schon das sich was bewegt, bringt schon ne Menge. Wenn nicht heute, dann aber vielleicht morgen......

    Hallo Siegfried,


    stimme meinen Vorschreiben absolut zu.
    Du bist nicht verpflichtet deine Einkünfte offen zu legen.
    Und was das Kaninchen angeht, da soll sich der SB mal in tausenden Kinderzimmern in Deutschland umschauen. Das kommen noch ganz andere Tierchen zum Vorschein. Absoluter Blödsinn.
    Dein Sohn soll Druck machen. Manche verstehen nur diese Sprache.

    Hallo neropointer,


    Natürlich kannst du selbst einen Antrag stellen. Bist ja alt genug. Ob der allerdings Erfolg haben wird, wage ich zu bezweifeln, da du unter 25 bist, deine Eltern beide berufstätig sind und dir zu Unterhalt verpflichtet sind. In einer BG werden alle Einnahmen zusammengezählt.
    Für die Zukunft: Laß dich nicht von mündlichen Aussagen verunsichern. Viele Mitarbeiter der ARGEn haben Null Ahnung von ihrem Job, im Gegensatz zu einigen Langzeit-Forenmitglieder hier.

    Hallo Flieger-Maus,


    mal davon abgesehen, dass nicht DU auf den Unterhalt verzichtet hast, sondern deine Kids verzichten mußten..................
    Ich würde eine Beistandschaft über's Jugendamt beantragen, denn ich geh mal davon aus, dass du von einer Behörde dazu aufgefordert wurdest, die Unterhaltszahlungen einzufordern.
    Du bist als Mutter dazu verpflichtet, im Namen deiner Kinder; den Unterhalt einzufordern, da du deren Vormund bist und somit die rechtlichen Interessen der Kinder vertreten mußt.

    Hallo Sugsugar,


    Während der Elternzeit darf der Arbeitgeber grundsätzlich keine Kündigung aussprechen. Der Kündigungsschutz beginnt mit der Anmeldung der Elternzeit durch den/die Arbeitnehmer/in, frühestens jedoch 8 Wochen vor deren Beginn.
    Arbeitnehmer haben Anspruch auf Erziehungsurlaub bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres eines Kindes. Der Erziehungsurlaub kann vorzeitig beendet werden oder wenn der Arbeitgeber zustimmt, verlängert werden.
    Überdies besteht ein Rückkehranspruch zur vorherigen Arbeitszeit nach Ende der Elternzeit, nicht nach Ende des Elterngeldes. Sobald du wieder Vollzeit arbeitest, ist die Elternzeit für dich beendet, denn du darfst während des Erziehungsurlaubs nur max. 30 Std/Woche arbeiten.
    Ein Wechsel des Urlaubs zwischen den Urlaubsberechtigten ist bis zu dreimal zulässig. Dass heißt du kannst Vollzeit arbeiten gehen und dein Mann kann Erziehungszeit in Anspruch nehmen. Dann habt ihr ein volles Gehalt.

    Hallo Salome,


    auch von mir erstmal vorweg.....Du hast wirklich keinen Grund dich für irgendwas zu schämen.


    Hab auch noch einen extra Tipp für dich. Vielleicht wenn dein erster Sohn Ende 2003 geboren wurde trifft es vielleicht auf euch zu. Zumindest ein paar Wochen/Monate. Ich weiß ja nicht wann der Geburtstermin des neuen Babys ist.


    Wer ein Kind jünger als drei Jahre oder mindestens zwei Kinder jünger als sechs Jahre hat (das Neugeborene nicht mitgezählt), erhält einen Geschwisterbonus als Aufschlag zum Elterngeld. Dieser beträgt zehn Prozent, mindestens jedoch 75 Euro.


    P.s. Wieso lehnt man eine Opersängerin wegen der Figur ab. Dachte eher es wäre ein Vorteil in diesem Beruf etwas fülliger zu sein???

    Hallo Stylewolf,


    frag doch einfach bei der zuständigen ARGE nach, wie lang im Schnitt die Bearbeitungen dauern. Bei mir z.B. hat es keine 3 Wochen gedauert. Und bei uns hieß es auch, dass zusammen mit dem Bescheid auch das Geld zur Zahlung angewiesen wird. Und so war es dann auch. Hatte einen Tag nachdem ich den Bescheid erhalten habe auch das erste Geld auf meinem Konto gehabt.
    Ich denke es ist auch abhängig von der Größe der Stadt/Gemeinde.

    Hallo Marc,


    euch stehen Kindergeld und Elterngeld zu. Dieses wird nach Einkommen errechnet. Minimum stehen euch aber auf jeden Fall 300,-€ monatlich zu. Deine Freundin hat im Moment auch evtl. Anspruch auf einen Mehrbedarf wegen der Schwangerschaft. Außerdem könnt ihr einen Antrag stellen für die Babyerstaustattung. Wenn das Baby dann da ist, bekommt dieses den normalen Regelsatz. Natürlich wird immer erst dein Einkommen angerechnet.
    Alles Gute für euch..................


    Hier nochmal ein ausführlicher Link zum Elterngeld:
    http://http://de.wikipedia.org/wiki/Elterngeld

    Aha, dass erklärt es natürlich....Muß jetzt, im März einen Folgeantrag stellen. Zieht die Arge dann die 60,-€ von Januar- März ab?


    Und was bedeutet dieser Familienfreibetrag? Gibt es den wirklich? Wenn ja, seit wann?

    Servus zusammen,


    irgendwie bin ich grad bissel durcheinander.....


    Seit Januar ist doch das Kindergeld um je 10,-€ für die ersten beiden Kinder erhöht worden. Und es hieß ja, dass Hartz IV Empfänger nix davon haben, weil es ja weiterhin komplett als Einkommen angerechnet wird. Das heißt, ich müßte eigentlich 20,-€ weniger von der ARGE bekommen. Aber bei mir ist das nicht so. Ich hab im Januar und jetzt auch im Februar das gleiche Geld wie auch im Dezember 08 bekommen. Jetzt hab ich grad mal aus Interesse den Hartz IV Rechner genutzt und da steht auf einmal was von einem Familienfreibetrag bei 2 Kindern in Höhe von 20,50 €. Das wurde bei vorherigen Berechnungen nie erwähnt. Ist das was Neues???
    Hab ich vielleicht deswegen das selbe Geld erhalten? Oder muß ich die Arge darauf hinweisen, dass bei mir die Kindergelderhöhung noch nicht berücksichtigt wurde?

    Hallo Sebastian,


    ich kann mich Kitty nur anschließen......und möchte noch hinzufügen, dass ich das Verhalten deiner Mutter nicht fair dir gegenüber finde. Sie sollte doch stolz auf dich sein, dass du versuchst aus deinem Leben was zu machen. Du hast nicht's geschenkt bekommen und hast dir dein Wissen, mit dem du evtl. Kapital machen kannst, selbst angeeignet.
    Also, geh deinen Weg und mach deine eigenen Erfahrungen.
    Ich wünsch dir viel Glück bei deiner Selbständigkeit.

    @Twi


    Ich sag's ja.....................Luft holen nicht vergessen.


    Ich find's ja toll das du helfen willst. Aber vielleicht schaltest du mal einen Gang runter. Ist wirklich nicht böse gemeint, nicht das du mir jetzt gleich an den Hals springst.


    Der Thread hier ist schon fast 2 Jahre alt................

    Hallo duwieich,


    In sogenannten Härtefällen, wird schon mal eine Ausnahme gemacht, was den Auszug unter 25 Jahren betrifft. Da ihr ja nun schon eine neue Wohnung angemietet habt und du sagst, dass die Kids auf keinen Fall mit einziehen, würden sie ja auf der Straße sitzen, oder?
    Euch muß aber klar sein, dass ihr zu Unterhalt verpflichtet seid, bis sie 25 Jahre alt sind. Das heißt ihr müßt den Unterhalt in bar zahlen.

    Ich weiß ja, dass die meisten jungen Leute mal ne Null-Bock Phase haben. Ist nur komisch das beide gleichzeitig so drauf sind.

    Twilight


    Wie wäre es, wenn du mal langsam wieder Luft holen würdest...Warum regst du dich so künstlich auf? Bleib doch mal locker!
    Bist du der/die Rächer/in der Unterdrückten, oder was???
    Halt dich doch einfach an deine eigenen Aussage, die da war:


    Klappe halten und Kaffee trinken!!!

    Ich schmeiß mich weg.............................


    Die ARGE-Geier gönnen einem auch gar nix. Ist bestimmt der Neid. Lieber wühlen die im Müll.
    HDH1984 tut doch eigentlich noch was Gutes für unsere Umwelt. Recycling


    Es gibt Sachen die gibt's gar nicht.