Beiträge von Jolobo

    Danke für deine Antwort. Aber leider ist es nicht immer so einfach. Der Arbeitgeber zahlt keine Fahrkosten. Welcher AG macht das schon? Und warum er so "wenig" zahlt? Liegt wohl am Job, nicht jeder hat die Top-Qualifikationen für ein Managergehalt. Die Fahrkosten betragen im Monat rund 350,00 Euro. Wenn die Mobilitätshilfe ausläuft, weiß Person A nicht, wie er seinen Lebensunterhalt bestreiten soll. Und das Amt hat schon angedeutet, dass es nichts zahlt. Immerhin arbeitet man ja seit 2 Monaten, da muss man sich halt Rücklagen für doppelte Miete und Kaution schaffen. Nur leider ist das nicht möglich, wenn man wenig verdient.


    So what. Wenn man es sich nicht leisten kann zu arbeiten, dann muss man es halt bleiben lassen.

    Person A arbeitet seit November 2008 in einer anderen Stadt und pendelt jeden Tag. Er bekommt von der Arge Fahrgeld für die ersten 6 Monate seiner Tätigkeit. Da er aber recht lange mit der Bahn unterwegs ist, ist er für seinen Arbeitgeber recht unflexibel. Und der Arbeitgeber bat Person A darum, schnellstmöglich in den Ort des Betriebes zu ziehen. Nun hat sich Person A auf Wohnungssuche begeben und hat auch eine Wohnung in Aussicht. Allerdings besteht nun das Problem, dass er keine Doppelte Miete für die neue und alte Wohnung tragen kann und auch nach 2 Monaten keinerlei finanzielle Rücklagen für die Grundrenovierung und vorallem für die Kaution der neuen Wohnung hat. Umzugskosten kann er der Arge ersparen, da aus dem Bekanntenkreis alle anpacken und auch ein Auto zur Verfügung stellen. Kann er wenigstens die Kaution und die günstigste Miete von der Arge beantragen? Werden diese Kosten als Darlehn gewährt?

    Hm... ich habe ja leider keine Ahnung, aber vielleicht kannst du dir ja bescheinigen lassen, dass du das Geld verliehen hast und der oder die es nicht zurückzahlen kann.

    Mich würde interessieren, ob man in folgendem Fall zusätzlich Wohngeld oder Hartz-4 beantragen kann. Bis Dezember Hartz-4-Empfänger. Nettoverdienst ist jetzt 1120,00 Euro. Unterhalt muss bezahlt werden. Somit hat man ja nur einen Selbstbehalt von 890,00 Euro. Fahrkosten liegen im Moment bei ca. 300 Euro im Monat. Mobilitätshilfe ist beantragt, aber noch nicht gewährt. Die Wohnung kostet warm um die 415,00 Euro warm. Wie sieht es aus, wenn man vom Amt Geld für die Fahrkosten bekommt und wie sieht es aus, wenn man kein Geld bekommt? Bestehen irgendwelche Ansprüche?

    Wenn man in einer Ehe ähnlichen Gemeinschaft lebt und ein Partner ist voll Verdiener, bekommt die/der "Bedürftige" keinen Cent mehr. Bedenkt das bitte !


    Das stimmt so auf keinen Fall. Vollverdiener heißt ja nicht gleich "reich". Es gibt auch Vollverdiener, die können gerade mal ihren eigenen Lebensunterhalt mit ihrem Lohn/Gehalt bestreiten. Außerdem müssen erstmal bestimmte Voraussetzungen geschaffen sein, um als Bedarfsgemeinschaft zu gelten. Paar Threads weiter unten stehen einige Punkte dazu.

    Also muss man laut


    Zitat von § 7 SGB II
    ...
    (3a) Ein wechselseitiger Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, wird vermutet, wenn Partner
    1.länger als ein Jahr zusammenleben,
    2.mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben,
    3.Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen oder
    4.befugt sind, über Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen


    lediglich mit Kürzung des Mietzuschusses (den Anteil, den der erwerbstätige Partner zahlt) rechnen, wenn man mit einem berufstätigen Partner zusammenzieht und keine Kinder vorhanden sind?

    Ich kenne es auch so, dass sowas als Darlehn gewährt wird. Alles umsonst kriegen ist ja irgendwie auch nicht fair. Allerdings weiß ich von einem Bekannten, dass die Darlehnsraten relativ gering waren. Ich glaube von seinen 351 Euro musste er monatlich 10 Euro abzahlen.

    Ein Freund (bekommt Hartz 4) hat die Aussicht auf einen Job in einer anderen Stadt und müsste dafür umziehen. Ob er den Job bekommt, entscheidet sich in den nächsten 2 Wochen. Gestern war er bei seinem Sachbearbeiter, um zu fragen, ob er Umzugskosten erstattet bekommen würde. Der Sachbearbeiter meinte, da könne man sicher was machen, aber soll doch lieber mit dem Umziehen warten, bis die Probezeit vorbei ist. Solange kann er ja mit der Bahn fahren und Fahrtkostenbeihilfe beantragen.


    Jetzt stellt sich natürlich die Frage, ob er überhaupt Umzugskosten beantragen kann, wenn er einen Job hat und somit nicht mehr vom Amt Leistungen bekommt. Man ist ja dann praktisch Selbstversorger (der Verdienst reicht aber zum Leben, aber nicht zum reich werden, aber besser als arbeitslos sein), warum sollte der Staat dann einem den Umzug bezahlen? Kommen die dann nicht mit Ausreden nach dem Motto "Sie arbeiten doch, dann können sie den Umzug doch auch selbst bezahlen."

    Hallo, ich habe gelesen, dass man bei der Arge VOR Bewerbungsgesprächen einen Antrag auf Fahrtkostenzuschuss stellen muss.


    Wie verhält es sich aber, wenn man innerhalb von paar Stunden zu einem Vorstellungsgespräch kommen soll. Dann hat man ja auch keine Chance, die Fahrtkosten zu beantragen. Hat man dann einfach Pech und muss die Fahrkarte für die Deutsche Bahn selbst zahlen?