Neuer Job in anderer Stadt - Umzugskosten?

  • Ein Freund (bekommt Hartz 4) hat die Aussicht auf einen Job in einer anderen Stadt und müsste dafür umziehen. Ob er den Job bekommt, entscheidet sich in den nächsten 2 Wochen. Gestern war er bei seinem Sachbearbeiter, um zu fragen, ob er Umzugskosten erstattet bekommen würde. Der Sachbearbeiter meinte, da könne man sicher was machen, aber soll doch lieber mit dem Umziehen warten, bis die Probezeit vorbei ist. Solange kann er ja mit der Bahn fahren und Fahrtkostenbeihilfe beantragen.


    Jetzt stellt sich natürlich die Frage, ob er überhaupt Umzugskosten beantragen kann, wenn er einen Job hat und somit nicht mehr vom Amt Leistungen bekommt. Man ist ja dann praktisch Selbstversorger (der Verdienst reicht aber zum Leben, aber nicht zum reich werden, aber besser als arbeitslos sein), warum sollte der Staat dann einem den Umzug bezahlen? Kommen die dann nicht mit Ausreden nach dem Motto "Sie arbeiten doch, dann können sie den Umzug doch auch selbst bezahlen."

  • Die Fahrtkosten und auch die notwendigen Umzugskosten werden dann gem. SGB III (Mobilitätshilfen bei Arbeitsaufnahme) gezahlt, haben also dann nichts mehr mit dem ALG II zu tun.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D