Beiträge von ruher66


    hallo; ich neu im Forum; und habe ein Problem! Mein Mann und ich 62 und 60 jahre alt; beziehen hartz 4 , bis mein Mann ab Dezember 09 in Rente gehen kann; da er wegen Krankheit nicht mehr arbeiten kann!!! Wir haben 2001; als er noch arbeiten konnte, unsere Wohnung, in der wir schon 30 jahre leben; gekauft, Ende Juli 2008 wurde der Bausparvertrag ; in den wir die Eigenheim-zulage einzahlten, fällig; ab Ende September waren dann die neuen Zins-und Tilgungsraten fällig; ich habe der Arge schon am 1..September 08 die neuen Zinsberechnungen geschickt; am 10.10. 08 kam dann ein Änderungsbescheid; wir kriegen ca 30 euro weniger KDU. ich dachte ; ist ja okay; aber: Am 28. November kam ein Aufhebungs-und Erstattungsbescheid der Arge; mein Mann und ich sollen je 63 Euro zurückzahlen; weil sich die Zinsen geändert haben!!!! Jetzt kommts:
    Ich hätte wissen müssen; dass der Bescheid fehlerhaft ist; habe also quasi nicht gemeldet; dass die Zinsen weniger wurden! Die haben den Verwaltungs-akt aufgehoben; und ich soll zahlen; wenn die Herrschaften der Arge nicht imstande sind; die richtigen Zinsen von Anfang September bis November/ Dezember zu berechnen; wie soll ich es dann als einfache Hausfrau können; ich habe sofort Widerspruch eingelegt; form-und fristgerecht; aber durch die Feiertage hat sich das jetzt verzögert!! Wenn es nötig ist; werde ich Klage einreichen; ich habe auf jeden Fall nicht schuldhaft gehandelt; die haben nach meinen Recherchen gar kein Recht; das Geld rückzufordern!! Vielleicht ist jemand im Forum; der das oder so ähnlich auch schon erlebt hat; und kann mir einen Rat geben? Ich bedanke mich schon mal herzlich dafür; liebe grüsse von ruher. ich bin schon ganz verzeifelt, weil die nie Ruhe geben, ständig kommen neue Forderungen, es vergeht kein Monat, in dem nicht eine Rückforderung kommt, dabei wird mir schon monatlich mind. 20 euro einfach abgezogen!!! ich habe langsam den Verdacht, dass es Schikane ist, weil die uns nicht mehr in Massnahmen schicken können, da wir beide die sogenannte 58 er-Regel unterschrieben haben!

    [quote='TheNextOne','https://neu.sozialleistungen.info/forum/thread/?postID=19454#post19454']Es ist ja noch nicht bekannt, auf welcher Grundlage die ARGE die Rückforderung begründen wird.


    Fakt ist jedoch, dass sie, wenn nach § 45 SGB X die Rückzahlung erfolgen sollte, trotzdem zurückzahlen muss, da der Abs. 2 Satz 3 Nr. 3 bei ihr greift.


    Sollte nach § 48 SGB X die Rückzahlung bestimmt werden, kann sie durch einen Widerspruch die Rückzahlung herausschieben, wird dann aber damit rechnen müssen, dass sie dann gem. § 45 SGB X zurückzahlen muss.


    Die Rechtsgrundlage ist somit für den Anspruch auf Rückzahlung im Endeffekt unerheblich.[/QUO
    [FONT='Georgia'][/FONT



    hallo, ich bin neu hier, und habe so was Ähnliches erlebt: mein Mann und ich kriegen für 1 Jahr Hartz 4, wir sind 60 und 62 Jahre alt, im Dezember 09 kann mein Mann Altersrente beziehen. also: als mein Mann noch arbeiten konnte, haben wir unsere Wohnung, in der wir schon 30 Jahre leben, gekauft, das war vor 8 Jahren! Ende August 08 wurde der Bausparvertrag fällig, also eine grössere Summe für das Wohnungs-darlehen, das sich damit natürlich verringert. Ab Ende September zahlen wir die niedrigeren Zinsen , Anfang September habe ich der Arge die Berechnung der neuen Zins-und tilgungsraten geschickt, per Einschreiben. Am 10.10. 08 kam zum 1.Mal Reaktion der Arge, Änderungs-Bescheid, mit ca 30 Euro weniger KDU,. Ich dachte, das wärs, aber denkste!!!! Ende November kam nochmal Bescheid von Arge: AUFHEBUNGS-UND ERSTATTUNGSBESCHEID VON ÜBER 120EURO: WIR HÄTTEN WISSEN MÜSSEN; DASS DIE ARGE FALSCH BERECHNET HAT; ALSO; WIR HABEN QUASI VORSÄTZLICH ZUVIEL GELD(KDU) BEKOMMEN!!!! ICH HABE SOFORT WIDERSPRUCH EINGELEGT; ABER DURCH DIE FEIERTAGE GING HALT BISHER NIX MEHR: ABER ICH FINDE ES EINE UNVERSCHÄMTHEIT DER ARGE; MIR DIE SCHULD IN DIE SCHUHE ZU SCHIEBEN; ICH HABE NÄMLICH RECHTZEITIG BESCHEID ÜBER DIE ZINS-ÄNDERUNG GESAGT; WENN DIE NICHT IMSTANDE SIND; VON ANFANG SEPTEMBER BIS DEZEMBER DAS AUSZURECHNEN; WIE SOLL ICH DAS ALS EINFACHE HAUSFRAU KÖNNEN???? GENAUSO HABE ICH DER ARGE AUCH GESCHRIEBEN; ICH WERDE VERMUTLICH KLAGE EINREICHEN; !!!! WEISS DA EVTL JEMAND RAT; WAS ICH NOCH MACHEN KANN; VIELEN DANK MAL IM VORAUS! IM ÜBRIGEN SCHICKANIERT UNS DIE ARGE SCHON LÄNGER; ICH HABE AUCH SCHON MAL KLAGE EINGEREICHT; LIEBE GRÜSSE