Rückforderung kdu; von arge


  • hallo; ich neu im Forum; und habe ein Problem! Mein Mann und ich 62 und 60 jahre alt; beziehen hartz 4 , bis mein Mann ab Dezember 09 in Rente gehen kann; da er wegen Krankheit nicht mehr arbeiten kann!!! Wir haben 2001; als er noch arbeiten konnte, unsere Wohnung, in der wir schon 30 jahre leben; gekauft, Ende Juli 2008 wurde der Bausparvertrag ; in den wir die Eigenheim-zulage einzahlten, fällig; ab Ende September waren dann die neuen Zins-und Tilgungsraten fällig; ich habe der Arge schon am 1..September 08 die neuen Zinsberechnungen geschickt; am 10.10. 08 kam dann ein Änderungsbescheid; wir kriegen ca 30 euro weniger KDU. ich dachte ; ist ja okay; aber: Am 28. November kam ein Aufhebungs-und Erstattungsbescheid der Arge; mein Mann und ich sollen je 63 Euro zurückzahlen; weil sich die Zinsen geändert haben!!!! Jetzt kommts:
    Ich hätte wissen müssen; dass der Bescheid fehlerhaft ist; habe also quasi nicht gemeldet; dass die Zinsen weniger wurden! Die haben den Verwaltungs-akt aufgehoben; und ich soll zahlen; wenn die Herrschaften der Arge nicht imstande sind; die richtigen Zinsen von Anfang September bis November/ Dezember zu berechnen; wie soll ich es dann als einfache Hausfrau können; ich habe sofort Widerspruch eingelegt; form-und fristgerecht; aber durch die Feiertage hat sich das jetzt verzögert!! Wenn es nötig ist; werde ich Klage einreichen; ich habe auf jeden Fall nicht schuldhaft gehandelt; die haben nach meinen Recherchen gar kein Recht; das Geld rückzufordern!! Vielleicht ist jemand im Forum; der das oder so ähnlich auch schon erlebt hat; und kann mir einen Rat geben? Ich bedanke mich schon mal herzlich dafür; liebe grüsse von ruher. ich bin schon ganz verzeifelt, weil die nie Ruhe geben, ständig kommen neue Forderungen, es vergeht kein Monat, in dem nicht eine Rückforderung kommt, dabei wird mir schon monatlich mind. 20 euro einfach abgezogen!!! ich habe langsam den Verdacht, dass es Schikane ist, weil die uns nicht mehr in Massnahmen schicken können, da wir beide die sogenannte 58 er-Regel unterschrieben haben!