Beiträge von Barney

    Hallo,
    und Dank für Eure Kommentare.


    Sehe es eigentlich ebenso wie advokat, da ich mit einem Verkauf von privatem Zeug in der Tat lediglich bereits vorhandenen materiellen Wert in finanziellen Wert umwandele.
    Und von einem finanziellen Zugewinn sollte man bei Gebrauchtwaren-Verkäufen auch nicht ausgehen dürfen.


    In diesem Zusammenhang noch ein paar Worte zu den angesprochenen Geldgeschenken -
    hatte mich vor Jahresfrist diesbezüglich mal beim hiesigen Arbeitslosenzentrum kundig getan.


    Antwort:
    angerechnet werden keine Geldgeschenke, die sachbezogen sind !
    Zum Beispiel als Weihnachts- bzw. Geburtstagsgeschenk, gedacht für eine Reise, einen Theaterbesuch,
    Kleidung etc.
    Dies sind Ausnahmen nach § 11 Abs. 3, SGB II, sogenanntes zweckbedingtes Einkommen, das nicht der Regelleistung entspricht.
    Es darf 50 % der Regelleistung nicht überschreiten - sprich: ca. 175,00 Euro.


    So jedenfalls die Auskunft vom Berliner Arbeitslosenzentrum (BALZ) im Februar 2008 / Tel. 030/45606015.


    Gruss Barney.

    Hallo,


    habe als ALG II-Empfänger vor, einmalig einige Sachen meiner Heimelektronik zu verkaufen.
    Das Ganze könnte günstigenfalls etwa 400-500 Euro einbringen.
    Würde diese Verkaufserlöse als Einkommen im Sinne des Gesetzes gelten und mir angerechnet werden ??
    Ebenso habe ich vor im Frühjahr mein altes Kfz für entsprechend wenige Euro anzubieten.
    Wie verhält es sich für Hartz4-Empfänger mit derartigen Verkaufssummen aus etwaigen privaten Verkäufen ??
    Danke für Eure Antworten.


    Gruss Barney