Einkommen durch privaten Verkauf/Veräußerung

  • Hallo,


    habe als ALG II-Empfänger vor, einmalig einige Sachen meiner Heimelektronik zu verkaufen.
    Das Ganze könnte günstigenfalls etwa 400-500 Euro einbringen.
    Würde diese Verkaufserlöse als Einkommen im Sinne des Gesetzes gelten und mir angerechnet werden ??
    Ebenso habe ich vor im Frühjahr mein altes Kfz für entsprechend wenige Euro anzubieten.
    Wie verhält es sich für Hartz4-Empfänger mit derartigen Verkaufssummen aus etwaigen privaten Verkäufen ??
    Danke für Eure Antworten.


    Gruss Barney

  • Hallo,


    das wird alles als sogenannter verdienst berechnet, so wie auch Geldschenkungen.


    Ich habe neulich nen etwas älteren Videorecorder bei EBay verkauft, das wurde als einkommen angerechnet.


    Hättest Du alles vor dem Hartz4 Antrag zu Geld gemacht, würde es als Sparvermögen berechnet, so aber als verdienst.


    Gruß


    Tommy

  • dann hat die arge rechtswidrig gehandelt, weil nur der gewinn, also verkaufspreis minus anschaffungskosten und veräußerungskosten tatsächliche einnahmen sind
    da aber sicherlich die DInge vor dem alg II - bezug schon da waren udn deshalb vermögen sind, kann es kein einkommen iSd § 11 SGB II sein

  • Hallo,
    und Dank für Eure Kommentare.


    Sehe es eigentlich ebenso wie advokat, da ich mit einem Verkauf von privatem Zeug in der Tat lediglich bereits vorhandenen materiellen Wert in finanziellen Wert umwandele.
    Und von einem finanziellen Zugewinn sollte man bei Gebrauchtwaren-Verkäufen auch nicht ausgehen dürfen.


    In diesem Zusammenhang noch ein paar Worte zu den angesprochenen Geldgeschenken -
    hatte mich vor Jahresfrist diesbezüglich mal beim hiesigen Arbeitslosenzentrum kundig getan.


    Antwort:
    angerechnet werden keine Geldgeschenke, die sachbezogen sind !
    Zum Beispiel als Weihnachts- bzw. Geburtstagsgeschenk, gedacht für eine Reise, einen Theaterbesuch,
    Kleidung etc.
    Dies sind Ausnahmen nach § 11 Abs. 3, SGB II, sogenanntes zweckbedingtes Einkommen, das nicht der Regelleistung entspricht.
    Es darf 50 % der Regelleistung nicht überschreiten - sprich: ca. 175,00 Euro.


    So jedenfalls die Auskunft vom Berliner Arbeitslosenzentrum (BALZ) im Februar 2008 / Tel. 030/45606015.


    Gruss Barney.

  • Hallo!


    Zitat : Ich habe neulich nen etwas älteren Videorecorder bei Ebay verkauft, das wurde als einkommen angerechnet.


    Der muss ja tierisch viel Kohle gebracht haben, denke wenn bei der Hinzuverdienst-Freigrenze von 100€ tatsächlich noch ein anrechenbarer Restbetrag herausgekommen ist, hat sich der Aufwand für die ARGE ganz toll gelohnt, die müssen da ja unendlich viel Zeit haben wenn die wegen solcher Lapalien auch noch Ihre Berechnungsgrundlagen bemühen!


    Hatte mal nen Chef der hat die Überprüfung von Gutschriften an Kunden abgeschafft sofern der Gutschriftswert 25€ nicht überstiegen hat, und weisst Du warum? Weil der Zeitaufwand und die Kosten für die Erstellung einer solchen Gutschrift im Durchschnitt schon bei 27€ lagen, soviel zur Effizienz hinsichtlich der Reformen!


    Habe gestern hier geschrieben das ein Freund den Regelhöchstsatz für Verpflegungsmehraufwand bekommt weit über 400 € auf ALG II drauf und dort hatte der Sachbearbeiter tatsächlich argumentiert das er einfach keinen Bock hat jeden Monat neu zu berechnen!


    Also diese ganze dumme Gelaber von Reformen kann man den Menschen ja gerne jeden Tag vorbeten nur die Realität zeigt auch an diesem Beispiel wieder wozu HARTZ IV taug, nämlich noch nicht mal's zum Arsch abwischen! Zumal viel zu viele Sachbearbeiter und Fallmanager ein riesen Defizit an Wissen um die Regelungen haben!


    Keine Schulung = dumme Verkäufer (Sales Manager) - so sieht es mit der Weiterbildung in den ARGE'n aus ! Oder man sieht es aus einer anderen Perspektive und muss sich fragen, was die glauben wie lange sich die Menschen diese Verarschung gefallen lassen!


    Aber das ist wieder typisch Deutschland, kaum einer traut sich da mal richtig den Mund aufzumachen!


    Gruss