Beiträge von winnie

    Hallo zusammen!


    Ich habe einen Ablehnungsbescheid bekommen für Bildung und Teilhabe nach § 28 SBB II.


    Womit ich mich nicht zurfrieden geben möchte, denn laut der Hotline für Bildungspakete, stünde mir und meinem Sohn das sehr wohl zu.


    Ich bekomme der Zeit ALG I und eine EOF-Zuschlag für die Wohnung (Einkommensgeförderte Wohnung), ist eigentlich sowas wie Wohngeld, heißt nur anders.....


    Daher erfülle ich nicht die Anspruchsvoraussetzungen, aber ich habe unterm Strich genau 27 Euro mehr als der ALG II -Satz!!!!


    d.h. würde ich die Nachhilfe, Sportverein etc. selbst zahlen, falle ich in die Sozialhilfe....


    Laut Auskunft der HOtline, würde in solchen Fällen trotzdem dann das BIldungspaket greifen...... laut Sachbearbeiterin nicht.... und jetzt????


    Was sagt ihr dazu, wo steht das, was soll ich jetzt machen..???


    LG
    Winnie

    Hallo!


    Bei mir war das immer so, dass alles was ich mehr als den Regelsatz verdient habe, mir promt wieder abgezogen worden ist. Sodass einem nie mehr als das geblieben ist. Also muss der Nettoarbeitslohn deutlich über dem HartzIV - Satz liegen, damit mehr überbleibt. Dafür hast du dann keine Ansprüche mehr auf HartzIV.


    Wieviele Kinder hast du denn?


    Ich würd mir das vom Sachbearbeiter erklären lassen, wie sie auf die Berechnung kommen. Was da den Unterschied macht. Die machen auch Fehler.


    Oder gib das mal alles in den Rechner für Sozialhilfe ein.

    Hallo!


    Heute musste ich mich wieder sehr wundern....



    Ich bekomme Sozialleistungen in Form von Krankengeld. Bisher zahlte mein Arbeitgeber, Krankengeldzuschuß, weil sie irgendwas falsch abgerecht haben. Was sich gegen 0 aufgehoben hat.


    Jetzt hätte ich tatsächlich Geld bekommen sollen. Als ich nun nachfragte, wo der Zuschuß nun bliebe, bekam ich zur Antwort, dass mir gar keiner zustünde, weil ich nicht über ein Jahr Betriebszugehörigkeit habe.


    Sprich ich bekomme nichts.


    Wer weiß wie sich das nun verhält.


    Das ist eine freiwillige Leistung des AGs. Im Tarifvertag habe ich nur "je nach Dauer der Beschäftigung" gefunden.


    LG

    Glaub mir das war schon richtiges mobbing.


    wichtige Dateien verschwinden in meiner Abwesenheit und keiner wills gewesen sein, Üblenachrede,
    Lügen, Blosstellungen, kein Rückhalt, bewusst Information zurückhalten, alles so festlegen, dass man es nur falsch machen kann usw.


    Bin auch die 8 Person auf der Stelle seit 12 Monaten...


    aber was will man machen, wenn man allein erziehend ist und bei selbstständiger Kündigung eine Sperre bekommt, aushalten so lange es geht.....

    Von was wollt ihr dann leben?


    Wer zahtl die Kaution für die neue Wohnung, ihr müßt dem Vermieter ja auch irgendwie beweisen, dass ihr die Wohnung auch zahlen könnt.
    Wieso willst Du Dir nur einen 400,-€ Job suchen und nicht eine richtige Ausbildung? Ohne Ausbildung kommst du aus dem Sozialhilfe-Teufelskreis nie raus! Zumal ihr auch noch ein Kind erwartet....
    Geh doch mal zu einer Lebenshilfe Beratungsstelle oder zur Bezirkssozialarbeit, die können da echt helfen, wenn es eine gute ist.
    LG

    Hallo Marcus und Maika,


    wenn einer von Euch in der Stadt xyz eine Stelle vorweisen kann, bei der er Arbeiten möchte, dann müssen die Euch umziehen lassen! Oder Berufsausbildung, Studium usw.


    LG

    Hallo!
    Nach dem ich über 5 Monate in meiner Arbeit gemobbt wurde, bin ich nun psychisch am Ende :eek:und habe mich deswegen krank schreiben lassen.:eek: Beziehe jetzt Krankengeld.
    Muss oder sollte ich mich, wenn meine Arbeit jetzt Betriebsurlaub hat, auch krank schreiben lassen?:confused:
    Oder zahlen die da mein volles Gehalt wieder? Oder werfen die mich dan raus?:confused:


    LG

    Hallo!
    Habe Ende 2007 ein Darlehn von der Arge bekommen, zur Hilfe zum Lebensunterhalt, weil ich gerade mein Studium am Beenden war. Praktisch für die letzten 2 Monate meines Studiums.


    Die wollen das nun zurück haben. Wobei ich mich gut erinnern kann, dass man mir sagte, dass ich es nicht unbedingt zurück zahlen muss, je nach dem, wieviel ich verdiene.


    Kann man keinen Antrag stellen, dass einem die Rückzahlung erlassen wird? Oder sowas?
    Da zahl ich ja die nächsten 4 Jahre hin.


    LG

    Hi!
    Du kannst zu einer Beratungstelle für Alleinerziehende gehen oder Sozialdienst Kath. Frauen, die könne Dir sofort Gutscheine für Lebensmittel etc. geben.
    Ansonsten nichts wie hin zu Deinem zuständigen Sozialamt, Sozialbürgerhaus. Wenn Du gar nicht weißt wie das alles geht und was dir zusteht, kann dir die Bezirkssozialarbeit helfen (sofern sie nett ist).
    Rückwirkend bekommt man eigentlich keine Zahlungen, vielleicht kann die Bezirksozialarbeit Stiftungsgelder dafür locker machen. Aber ganz sicher für Baby-Erstausstattung, Kinderzimmer usw.
    Hast Du Erziehungsgeld, (jetzt Elterngeld), Kindergeld etc. schon beantragt? Gibt's bei der Familienkasse unter Deinem zuständigen Arbeitsamt.
    Alles Gute!
    Winnie the Puuh

    Nö, mit Aufklärung haben die nicht viel am Hut.


    Auf einem zustehende Ansprüche muss man selbst kommen.


    GEZ-Bereiung ist auch so eine Sache.....


    Dabei sind die per Gesetz dazu angehalten, beratend zur Seite zu stehen, und nicht Schlupflöcher zu finden, um einem möglichst nichts zahlen zu müssen!


    Gesundheitszeugnis, Impfungen habe ich noch nicht machen lassen können, weil ich Grippe hatte,......

    Eingliederungsbeihilfe
    Um den beruflichen Wiedereinstieg für Frauen zu erleichtern, können Arbeitgeber/innen vom
    Arbeitsmarktservice (AMS) einen Zuschuss zu den Personalkosten in Form der
    Eingliederungsbeihilfe Come Back beantragen. Von der Förderung ausgenommen sind das
    Arbeitsmarktservice selbst, politische Parteien, radikale Vereine sowie der Bund.
    Anspruchsvoraussetzungen
    Folgende Personen werden gefördert: Arbeitslose Frauen ab 45 Jahren und arbeitslose Männer ab
    50 Jahren Personen, die Anspruch auf vorzeitige Alterspension haben und Arbeitssuchende, die
    mindestens sechs Monate (bei Personen unter 25 Jahren) bzw. 12 Monate (bei Personen ab 25
    Jahren) arbeitslos vorgemerkt sind. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Förderung auch
    Personen, die akut von Langzeitarbeitslosigkeit bedroht sind (z.B. aufgrund von
    Betreuungspflichten), gewährt werden.
    Höhe und Dauer
    Der/die Arbeitgeber/in erhält maximal 66,7 % (bei Personen, die Anspruch auf vorzeitige
    Alterspension bei Arbeitslosigkeit haben, maximal 100 %) der Bemessungsgrundlage (laufendes
    Bruttoentgelt plus 50 % Pauschale für Nebenkosten) vom Arbeitsmarktservice ausbezahlt. Während
    einer maximal dreimonatigen (bei Personen mit physischen, psychischen und geistigen
    Beeinträchtigungen maximal sechsmonatigen) Probephase kann die Beihilfe bis zu 100 % der Lohnund
    Lohnnebenkosten betragen. Die Beihilfe wird für die Dauer des Arbeitsverhältnisses gewährt,
    maximal jedoch für zwei Jahre, und das Arbeitsverhältnis muss mindestens für einen Monat aufrecht
    erhalten werden, andernfalls keine Beihilfe ausbezahlt wird.
    Antragstellung
    Die Förderung muss von dem/der Arbeitgeber/in bei der Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice,
    bei der der/die Arbeitssuchende vorgemerkt ist, beantragt werden. Die Beihilfe kann nur gewährt
    werden, wenn sie zwischen Arbeitgeber/ in und zukünftiger/zukünftigem Arbeitnehmer/ in sowie
    AMS vor Beginn des Arbeitsverhältnisses in einem Beratungsgespräch vereinbart wurde. Regional
    unterschiedliche Förderungsvoraussetzungen sind möglich.

    Hallo!


    Habe noch eine weitere Frage!


    Ich habe die Arge gebeten, mir das vom Arbeitgeber geforderte Gesundheitszeugnis, Impfungen, Titabestimmungen zu bezahlen, weil ich ohne dem nicht eingestellt werde.


    Wurde abgelehnt, weil die ARGE ja dann das Risiko tragen müßte!


    Es handelt sich um einen Betrag von fast 300 €!


    Hab ich da eine Chance?
    Arbeitsklamotten usw. werden ja auch bezahlt!


    LG
    winnie

    Es ist so, daß ich mich ja dort schon im August beworben habe, die mich jetzt nachdem mein Vorgänger wieder abgesprungen ist von heute auf morgen eingestellt haben. Sprich am 22.12.
    Ich habe sofort der Arge Bescheid gegeben, dass ich eine Arbeit zum 1.1. habe.
    Jetzt waren die Feiertage dazwischen,......


    Jetzt werde ich Überbrückungsanträge stellen. Mal sehen.


    Die sind so link!


    Davon hat keiner was gesagt, dabei haben die soviel + erwirtschaftet!

    Hallo!
    Ich habe folgendes Problem:


    Seit 1. Jan. habe ich eine neue Arbeit. Jetzt will die ARGE, das Geld für Januar wieder zurück, obwohl ich ja erst im Februar mein 1. Gehalt bekomme. Wie kann das sein? Ich hab ja nicht doppelt so viel Geld auf dem Konto. Das 1. Gehalt im Februar brauche ich ja für Miete und Lebensunterhalt etc. im Februar.......
    Ist das rechtens?
    Gibt es eine Möglichkeit dies zum umgehen, falls es rechtens ist. Sonst stehe ich ja im Februar wiede ohne Geld da.
    Ich dachte echt ich hör nicht recht..
    Begründung: Sonst habe ich ja für Januar doppelt Geld bezogen!
    LG
    winnie