Beiträge von MaPaSo3

    Guten Morgen,


    ich find es Klasse das Ihr beiden mich jetzt hier für eine haltet, die den Staat abzocken will. Super !!!!!


    Leute nein das will ich nicht!!!!!!


    Der Staat hat, aber um die Kinder aus der Statistik zu haben, das Kinderwohngeld erfunden. Die ersten Monate konnten diese Kinder die Versicherungspauschale vom überschüssigen Kindergeld abziehen. Wurde natürlich zu gunsten des Staates schnell geändert.


    Ich habe mich dieser Regelung, so wie sie ist, abgefunden. Auf Grund der Äußerung des Richters vom SG, kamen bei mir diese Überlegungen. Ich denke das es eigentlich egal ist, wie sich das Einkommen der Kinder zusammen setzt, welche aus der BG gefallen sind.
    Ganz unabhängig davon, haben sämtliche Kinder im ALG II Bezug etliche Kosten zu tragen, die nicht in der Regelleistung für Kinder und schon gar nicht nicht in der vollen RL für Erwachsene enthalten sind bzw. waren.


    Der tolle Vorschlag von der Uschi v. d. Leier ist doch nur reine Propaganda.


    Achso falls jetzt noch jemand denkt ich würde mich in der soziale Hängematte ausruhen .... Nein ich gehe arbeiten !!!!!! Leider reicht mein Verdienst nicht für meine beiden Kinder und mich aus ALG II raus zu kommen.


    Wünsche euch einen schönen Samstag. Fahre jetzt mit meinen beiden zum schwimmen.

    Ok dann sagen für für die Kinder 7-13 Jahre nicht Regelsatz sondern Regelleistung. Diese Regelleistung beträgt 70 % von der Regelleistung eines Volljährigen (egal ob Sozialgeld oder nicht).
    In der 100 % Regelleistung sind nicht eingeschlossen z.B. Beiträge in die Klassenkassen (Schule), Mitgliedsbeiträge für Sportvereine oder Gebühren für Unterrichtsstunden (bezügl. Hobby's), Kopiergeld der Kinder an den Schulen ( je Kind je Halbjahr 10,00 €), Schulklasse gehts in Theater sind mal so nebenbei 8,00 € je Kind, Busticket für den Schulweg (Monatkarte 28,00 € je Kind), Besuch der Schulklasse im Museum (Pflichtveranstaltung), Hortgebühren für Kind in der Grundschule usw. usf.
    Das sind alles Kosten die in der Berechnung der Regelleistung keine Berücksichtigung gefunden haben und auch jetzt noch nicht wirklich Berücksichtigung finden.
    Da meine und auch andere Kinder, in Familien wo die Eltern im ALG II - Bezug stehen, durch ihr Einkommen ( Kindergeld, Unterhalt, von mir aus auch Lohn aus "Ferienjobs") + beantragtes und bewilligtes Wohngeld, aus dem Bezug des ALG II gefallen sind, sollten diese Kinder ja erstmal ihre Kosten abdecken und dazu gehören für mich eben auch die von mir genannten Kosten. Sollte dann noch Kindergeld über bleiben, das dann nur dieser Restbetrag zur Anrechnung bei den Eltern kommt.

    Hallo Gawain,


    mein Gedankengang geht eigentlich soweit, das es heißt das das von den Kindern nicht benötigte Kindergeld bei den Eltern in Abzug gebracht werden darf.
    Nur wie setzt sich das nicht benötigte Kindergeld wirklich zusammen. Denn in den Regelsätzen der Kinder sind z.B. die Beiträge zur Klassenkasse, Ausflüge und andere Schulveranstaltungen, Busticket, Vereinsbeiträge usw. nicht enthalten. ( Die Liste könnte noch weiter geführt werden.)
    Ich beziehe mich dabei expliziet auf den Zeitraum bis einschließlich 31.12.2010.

    ob Arbeitseinkommen oder sontiges Einkommen, spielt beim Kinderwohngeld eine untergeordnete Rolle. Durch dieses Einkommen und das Kinderwohngeld sind die betreffenden kinder ja auch dem ALG II- Bezug heraus. Daher macht es in meinen Augen keinen Unterschied, egal ob ein z.B. 17 jähriger Azubi oder ein 11 jähriges Schulkind. Beide Kinder sind aus dem Bezug raus und leben mit den Eltern in einer HG. Dementsprechend denke ich kann man die Aussage des Richters auch auf ein 11 jähriges Kind anwenden.


    Vielleicht kann ja noch jemand anderes seine Meinung kund tun.

    Hallo Lacki,


    nein wir waren in der betreffenden Zeit keine Bedarfsgemeinschaft sondern nur eine Haushaltsgemeinschaft. Die Kinder waren zu der Zeit nicht im ALG II Bezug (herausgefallen durch KG, UVG und KWG). Ich habe irgendwo gelesen das ein Richter an einem SG (weiß leider nicht welches) einem Kind( Azubi) gesagt, hat das es nicht wie ein ALG II - Kind leben müsse.


    MaPaSo

    Hallo,


    lebe mit meinen Kindern allein und sollte bzw. habe Kinderwohngeld beantragt und bekommen. Das überschüssige Kindergeld wurde bei mir in Abzug gebracht. Da in den Regelsätzen der Kinder diverse Kosten nicht berücksichtigt sind, Kinder aber auch Wünsche, Hobbys und div. Kosten der Schule (Klassenkasse, Hort, Ausflüge usw.) anfallen, interessiert es mich einfach mal:


    Gibt es irgendwo eine Anweisung das Kinder die KinderWG zusätzlich zum KG und UH bzw. UVG erhalten und mit Eltern im ALG II- Bezug leben auch leben müssen, als ob sie im ALG II-Bezug stehen? :confused:


    Vielen Dank


    MaPaSo

    Hallo,


    ich bin alleinerziehend und mit alleinigem Sorgerecht für meine beiden Kinder ( 8 Jahre und 11 Jahre). Wir leben ca. 650 km auseinander. Der Vater zahlt keinen Unterhalt, ruft nicht an, schreibt den Kindern keinen Brief und versucht auch sonst nicht mit den Kindern in Kontakt zu treten. Wenn die Kinder bei meinen Eltern sind, ist es seine Mutter die die beiden abholt und mal einen Tag mit ihnen verbringt. Auf Nachfrage meines Sohnes ob er die Kinder nicht mal abends zu meinen Eltern zurück bringen könnte, sagte er "Wenn du das willst dann muss ich das wohl machen.". In meinen Augen eine klasse Aussage. Im Frühjahr sagte er mir am Telefon das das für uns zuständige Jugendamt von ihm mtl. 50 € verlangt. Sollten die mehr wollen, würde er seinen Job kündigen um wieder in ALG II zu rutschen und nichts mehr zahlen zu müssen. Wenn meine beiden mit ihrem Vater und seinen Eltern telefonieren möchten stehe ich den beiden nicht im Wege und lass sie. Ich bin nicht gewillt meine Kinder dazu zu zwingen, dass sie anrufen müssen, das sie schreiben müssen. Ich denke das von ihnen kommen muß.
    Bin ich verpflichtet meine Kinder z.B. jeden Samstag das Telefon in die Hand zu drücken und zu sagen "Heute müsst ihr mit Papa reden!" ? Oder das sie jede z.B. zweite Woche einen Brief schreiben müssen?
    Danke für eure Hilfe

    Sorry Leute aber langsam kotzen mich die Antworten von Schrader170 mächtig an. Entweder bist du Rentner oder Beamter und versuchst immer nur Streit zu provozieren. Nur weil ich nicht jeden tag einen dämlichen nichtsaussagenden Kommentar schreibe, heißt es noch lange nicht das mir die Probleme der anderen völlig egal sind. Ich gehöre zu denen die hier täglich reinschauen und lesen, nur warum soll ich, wenn Jalale, Lirafe, Horst oder Klaus um zur einige zu nennen, dem fragenden schon geantwortet haben, nochmal das selbe schreiben. Ich muß mich nicht profilieren wie manch andere hier im Forum.

    Jungs ;) ihr habt beide Recht. 400 €-Jobs sind sch..., weil schaden nur noch mehr der Wirtschaft


    @ Schrader & Horst Auch als Mini-Jobber hat man die gleichen Rechte und Ansprüche, wie eine normale Teil- oder Vollzeitkraft. Viele Mini-Jobber wissen das nicht und lassen durch die AG alles mit sich machen, daher sind die Mini-Jobs trotz höherer Kosten bei den AG so beliebt. Habe genug Fälle im Bekanntenkreis wo die FRauen auf ihre Lohnfortzahlung im Krankheitsfall verzichtern, weil sie sich sagen naja egal besser wie gar kein Geld. Kaum einer kämpft für sein Recht aus Angst wenn der Mund aufgemacht wird, das dann der Job weg ist.


    LG

    @ Horst


    für dich scheint sich vieles sehr leicht, einfach darzustellen. Es ist leider nicht so. Aus deinen Reaktionen ist ersichtlich das du in den alten Bundesländern wohnst. Lirafe wohnt wenn ich es richtig herausgelesen habe in den neuen Bundesländern. Auch nach fast 20 Jahren Mauerfall werden sehr viele Sachen von Ämtern stark differenziert behandelt und beschieden.
    Das ist von mir jetzt keine einfache Behauptung sondern basiert auf eigene Erfahrungen im Umfeld/Familie.

    Hallo,


    ich habe eine Weile meinen SB per Fon oder Mail versucht zu erreichen. Da auch mit pers. Erscheinen in der ARGE nichts zu machen war (vertrösten auf einen Termin - nur wann???), habe ich mir die HP unserer ARGE im www gesucht und den Geschäftstellenleiter per Mail über das Verhalten/ nicht erreichen/Ignorieren usw. aufgeklärt. Natürlich alles im ruhigen sachlichen Ton. Tatsächlich bekam ich am nächsten Tag eine Antwort und 2 Tage später eine nette Mail meines SB in der er mir mitteilte das mein Anliegen bearbeitet war. Seiddem korrespondiere ich mit meinem SB zu 90 % nur noch per Mail. Mittlerweile haben wir einen recht "freundschaftlichen" Umgangston gefunden. ;)


    LG MaPaSo3

    Hallo,


    schau einfach mal auf der Seite von www.tacheles-sozialhilfe.de dort findest du nützliche Hinweise, wie du dich gegen die ARGE wehren kannst.


    LG MaPaSo3



    siehe unter diesem Artikel : Kampagne der KOS und von Tacheles e.V.
    Rechtsbruch nicht hinnehmen – vorenthaltenes ALG II einfordern!

    :confused:


    Hallo,


    meine Kinder wurden von Amtswegen aus dem H 4-Bezug genommen und ich mußte für diese Wohngeld beantragen. Überschüssiges Einkommen meiner Kinder wird bei mir, abzügl. eines Freibetrages, abgezogen. Nun bekam ich heute auf mein Konto zusätzl. zum Wohngeld meiner Kinder für diese auch einen Heizkostenzuschuß.


    Meine Frage: Muß ich diesen Mehrbetrag auch bei der ARGE melden? Lt. Auskunft bei der Wohngeldstelle nicht. Bin mir aber verdammt unsicher.


    LG MaPaSo3

    Maarc - Du scheinst nicht im Bezug von Hartz IV zu stehen. Sei froh.
    Ich habe leider das Pech trotz Bemühungen eine Vollzeitstelle zu bekommen in diesem System zu hängen. Da meine Eltern weit weg wohnen, haben meine Kinder und ich das Bedürfnis wenigstens zu Weihnachten bei ihnen sein zu können. Man geht artig, brav zur ARGE stellt einen Antrag auf Ortsabwesenheit, da die Kinder ja auch Ferien haben, um die Feiertage gemeinsam verbringen zu dürfen. Die Reaktionen der Sachbearbeiter sind jedes Jahr das gleiche - diese Arroganz, das man mal für 5 Tage die eigene Wohnung verlassen möchte und ca. 700 km weiter im eigenen Land verbleibt. Nein ich feiere Weihnachten nicht auf den Malediven oder sonst wo, es sind nur die Großeltern. Man kommt sich wie ein Bittsteller vor. Das beste aber ist jedes Jahr - übers Jahr hörst du nichts von der ARGE, aber wenn ich aus dem Zug aussteige kommt grundsätzlich ein Anruf .... ARGE W..., Guten Tag , wir haben ein Stellenangebot für sie. Sollen wir ihnen das zusenden? Möchten Sie sich darauf bewerben? .... Schleppt ihr immer eure gesammten Bewerbungsunterlagen überall hin mit? Wenn ich eine Ortsabwesenheit beantrage und genehmigt bekomme, muß ich grundsätzlich für diese paar Tage eine Eingliederungsvereinbarung unterschreiben. In der steht nichts weiter wie das mir mein "Urlaub" genehmigt wird und ich mich danach wieder weiter um eine Stelle bemühen soll. Hey was mach ich denn, nur sind die meisten Stellen 400 €-Jobs und davon kann weder ich noch der Staat existieren.

    catweezel und Horst - Teufelchen4u hat an keiner Stelle geschrieben, wielange ihr Mann schon selbständig ist. Es kann gut sein das er in der Anfangszeit so hohe Umsätze hatte, dass er nicht unter die Kleinunternehmerregelung gefallen ist. Das kann keiner von uns hier beurteilen. Genausogut kann es auch sein das da jemand einen Wirtschaftsplan erstellt hat für seine Selbständigkeit und einen sehr hohen Umsatz prognostiezierte. Diesen Plan muß nicht unbedingt ein Steuerberater erstellt haben.
    Ich selber habe nur versucht Teufelchen zu erklären, wo offene Rechnungen schon in die Berechnung des Gewinns bzw. Verlustes mit eingerechnet werden.
    Aber wenn ich mir Horst seinen Kommentar durchlese, bin ich eine unfähige Person und schreibe nur Müll. Danke Horst das nur du den wahren Durchblick hier hast.

    Teufelchen4u,


    in der Buchhaltung gibt es 2 Arten. 1x die Bilanz dort werden alle Forderungen(Rechnungen die eure Kunden bezahlen müssen) und alle Verbindlichkeiten (Rechnungen die ihr bezahlen müßt) gleich in die Berechnung des Gewinns oder Verlustes mit einbezogen. Ganz egal ob bezahlt oder noch offen.
    Das andere ist die Einnahme-Überschuß-Rechnung (EÜR) dort errechnet sich der Gewinn oder Verlust aus den tatsächlich bezahlten Forderungen und Verbindlichkeiten. Hier werden offene Rechnungen nicht berücksichtig.

    Hallo,


    Vormieter hat Abwasserrohr, welches auch gleichzeitig Entlüftungsrohr ist in Küche angebort und einfach nur zugeputzt. Da die Kondenswasserbildung in diesem Rohr, durch das Bohrloch nach und nach ins Mauerwerk gezogen ist, entsand an meinen Küchenmöbeln ein Wasser/Schimmelschaden. Diesen Schaden meldete ich dem Vermieter, jedoch lehnte die Hausversicherung die Regulierung ab, sodass meine eigene Hausratversicherung aufkommen mußte. Meine Versicherung hat die Küchenmöbel ersetzt, aber entstandenen anderen Kosten, wie z.B. Entsorgung der alten unbrauchbaren Küche, Urlaub für Lieferung und Aufbau der neuen Küche, Telefonkosten usw. werden mir nicht erstattet. Ist das Verfahren der Versicherung rechtens oder kann ich diese Kosten doch irgendwie einfordern, da ich den Schaden ja nicht verursacht habe. Über hilfreiche Antworten oder gute Tips wäre ich erfreut.


    LG MaPaSo3

    @ uiffi


    scheinbar scheinst du der Meinung zu sein das wir Eltern im H IV - Bezug alles in den Arsch geblasen bekommen für unsere Kinder.
    NEIN bekommen wir nicht - wir wünschen uns nur eine etwas gerechtere Behandlung unserer Kinder.
    Wir wollen micht den Himmel auf Erden, wir wollen nicht wie aussätzige behandelt werden und schon gar nicht unsere Kinder. Nur Fakt ist es das man einen Stempel bekommt in dem Moment wenn man einen H IV-Antrag abgibt. Für mich ist es logisch, das Einkommen welches ich erziele angerechnet werden muß. Aber wie auch schon Kitty schrieb, kosten Kinder mehr wie nur 2 € am Tag.

    @ uiffi


    Du hast ein verdammt starres denken. Ich lebe mit meinen beiden Kindern allein (nicht aus einer Laune herraus sondern, weil mein EX ein Alkoholproblem hatte/hat und ich allein gekämpft habe). Meine Kindeer gehen schon zur Schule. Ich gehe arbeiten, würde gern mehr arbeiten, aber entweder muß ich felxibel sein (habe keine Großeltern oder Verwandten hier) oder eben mit einem 400 € Job zufrieden geben. Ich selber rauche und trinke nicht, das einzige was ich mir gönne ist einmal die Woche zum Chor gehen. Wie du schreibst habe ich als H IV-Empfänger keine Kosten für Hort, Mittag usw. Da irrst du gewaltig, durch meinen Job liege ich mit knapp 100 € über dem untersten Höchstbetrag und muß jeden Monat 25 € Hortgebühren zahlen, für jedes Kind kommt pro Monat nochmal ein betrag von 40 € für Mittag in der Schule dazu, dann kommt Kopiergeld, dann fahren die Klassen ins Theater (Pflichtveranstaltung), mein Sohn kommt auf die weiterführende Schule da ist dann auch ein neuer Tornister fällig. Da kann ich nicht einfach ein Rucksack kaufen für 9,95 €, weil der hält bei dem Gewicht der Schulbücher 1 höchstens 2 Monate. Meinen Sohn würde ich gern fördern, er hat ein ausgesprochenes Talent im Zeichnen, ist mir leider nicht möglich weil das dann auch mit mt.l 40 € zu buche schlägt. OK wir laufen nicht wie Lumpensammler rum, meine Kinder bekommen auch schonmal Markenprodukte (Fabrikverkauf bzw. Reduziertständer). Der von dir genannte Laden für Kinderkleidung ist auch nicht unbedingt der günstigste und wenn man extra Garderobe (extra schmal) suchen muß kostet eine Hose auch schonmal 20- 25 €. Als Erwachsene kauft man sich 1-2 Hosen im Jahr (ich) oder 2-3 Oberteile, nur reicht das bei Kindern nicht aus. Meine Kinder haben z.B. zu Weihnachten Hosen bekommen ende Febr. mußte ich meiner Tochter wieder neue kaufen, nicht weil sie kaputt waren nein, weil sie zu klein geworden sind.
    Scheinbar weißt du nicht was Kinder kosten, leb mal in so einer Familie und dann kannst du auch uns Eltern verstehen.
    Die Hoffnung stirbt zuletzt.